Erst einmal schönen Dank für die Meldungen, werd mich mal durch wühlen...
Die ca. 300 Tage Restanspruch ergeben sich folgendermaßen:
Durch Insolvenz meines Arbeitgebers bin ich arbeitslos geworden. Dann ergab sich für mich die Möglichkeit mich selbstständig zu machen, was ich auch tat. 3 Monate vor dem Geburtstermin mußte ich mein Gewerbe abmelden, da ich sonst keinerlei finanzielle Unterstützung bekommen hätte. In der Zeit zwischen der Insolvenz und der Selbstständigkeit ergeben sich die ca. 65 Tage die vom Jahr fehlen und wenn ich aus dem Mutterschutz komme, dann laufen die verbleibenden Tage vom Anspruch weiter. Ich versteh nur nicht warum das Amt mir weiter ALG I zahlen will, wenn ich dem Arbeitsmarkt vorerst nicht zur Verfügung stehe. Dann müßte man dies doch so lange durch Hartz IV ersetzen, jedenfalls solange bis sich Job und Kind miteinander vereinbaren lassen oder? Mich irritiert nur das der eine so sagt und der andere so... Ämter halt!
Na ja ich meld mich wenn es etwas neues gibt und wünsch Allen ein schönes Wochenende!