Moin Moin!
Ich habe etliche Fragen zur Beantragung von finanziellen Unterstützungsleistungen. Zunächst zu meiner Situation:
Ich bin 29 Jahre und in der 8. Schwangerschaftswoche. Ich lebe mit meinem Partner zusammen in einer nicht kindgerechten 3 Zi Wohnung. Zur Zeit studiere ich noch (voraussichtlich ist Mitte September). Nebenbei gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach. Mein Partner ist berufstätig, hat aber nur eine halbe Stelle. Ich erhalte bis zum Ende meines Sudiums noch Unterhaltszahlungen von meinen Eltern. Ich werde bis November meiner geringfügigen Beschäftigung nachgehen, danach beginnt der Mutterschutz.
Nun zu den Fragen:
1. Bekomme ich als Studentin mit einer geringfügigen Beschäftigung überhaupt Mutterschaftsgeld?
2. Sind meine Eltern nach Beendigung meines Sudiums weiter unterhaltsverpflichtet?
3. Unter welchen Umständen bekommt man einen Kindergeldzuschlag?
4. Ist Elterngeld die Ablösung für bisheriges Eriehungsgeld?
5. Unter welchen Bedingungen steht uns Wohngeld zu?
6. Bekommen wir evt. ergänzende Sozialhilfe?
7. Wie bekommt man Säuglingserstausstattungsbeihilfe (wo ist sie zu beantragen)?
Vielen Dank für Eure Hilfe und beste Grüße,
steinlaus2000