Hi Celi,
wir haben heute gleich unsere Rechtsschutzversicherung angerufen und uns erkundigt. Sie haben uns eigentlich gute Chancen eingeräumt, da es in Thüringen ein Wunsch- und Wahlrecht bei Kindergärten gibt und dieser Platz uns bereits genehmigt wurde. Der Platz wird uns von der anderen Gemeinde gekündigt, da unsere Gemeinde keine weiteren Zahlungen leisten will und den Vertrag mit der anderen Gemeinde gekündigt hat. In unserem Kindergarten allein betrifft es 4 Kinder und wir hoffen, das wir durch Gespräche eine Einigung erzielen können, schließlich kann es nicht sein, das nach fast 1 Jahr das Kind aus der gewohnten Umgebung gerissen werden soll. Sollten die Gespräche jedoch nicht wirken werden wir unsere Rechtsschutz und auch die Öffentlichkeit darüber informieren. Wir hoffen uns im Guten einigen zu können, aber wenn er nicht will dann müssen eben harte Geschütze aufgefahren werden.