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teufelsche

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Newbie (1/14)

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  1. Hallo. Und zwar hat eine Bekannte einen Kindergartenplatz in Ihrem Betrieb zum 1.8. diesen Jahres bekommen und wollte ursprünglich ab Oktober wieder Arbeiten gehen. So, Kindergartenvertrag ist unterschrieben und hat auch schon die Beträge und Einzugsermächtigung abgegeben. So, jetzt hat sie sich entschieden doch das komplette 1 Jahr Elternzeit auszuschöpfen. Kann der Kindergarten ihr aufgrund das sie bis Ende Januar ihre elternzeit mit Baby zuhause verbringen möchte, den Platz streichen?Sie bezahlt ja immerhin die Beiträge. Da es ein betriebsinterner Kindergarten ist, soweit ich weiß haben die nur 10 Plätze, da könnten die doch rein theoretisch froh sein, das sie dann von august bis januar quasi 1 Kind weniger zu betreuen hätten?! Oder seh ich das falsch? Soviel ich weiß, meine ich, das die Bekannte sich auch schon mal beim RA erkundigt hat und er auch meinte, da kann einem niemand was? Nur die Bekannte wollte auch noch eine 2 Meinung hören, hat den jemand hier auch schon mal so ein Problem gehabt? Soviel ich weiß, hat die Bekannte mit Kindergarten noch nicht darüber gesprochen, das sie das Kind erst Ende Januar reingeben will. Über Antworten wäre ich bzw. meine Bekannte sehr dankbar.
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