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Lucie

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Über Lucie

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Leistungen von Lucie

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  1. Hi, also ab Beginn der Ausbildung kannst du leider keine Leistungen nach dem SGB II mehr beziehen. (§7 Abs. 5 SGB II Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) Du solltest daher prüfen lassen, ob du BAB bzw. BAföG beziehen kannst. Ansonsten ist Wohngeld auch noch eine Lösung.
  2. Hi Dany, erstmal herzlichen Glückwunsch Dein Testergebnis macht mir Mut! Mein MNT war bereits am Dienstag (23.9). Die Mens kam jedoch zum Glück trotz der typischen Anzeichen (Rückenschmerzen, leichtes Ziehen) bisher nicht. Den Test werde ich morgen früh machen. Ich bin jetzt im 3. ÜZ. Tja und wenns nicht geklappt hat, dann eben beim nächsten Mal Ich wünsch dir auf jedenfall alles Gute und natürlich, dass dir dein FA die Schwangerschaft bestätigt
  3. Hallo Hellena, die ersten Anzeichen (und wann diese auftreten) einer Schwangerschaft können von Frau zu Frau und auch von Schwangerschaft zu Schwangerschaft variieren. Am besten du googelst mal nach den Anzeichen...es gibt da nämlich soooo viele (Übelkeit, ziehen im Unterleib, Ausbleiben der Mens..etc.). LG
  4. Ich würde es nach Ablauf der ersten drei Monate erzählen. Zum Glück komm ich mit meinen Chef gut klar und hab daher keine Probleme damit. Da ich jetzt seit einem Jahr verheiratet bin, vermuten meine Kollegen sowie, dass es bei mir nicht mehr so lange dauert. Von meiner Planung wissen sie jedoch nichts LG, Lucie (im 3 ÜZ)
  5. Mir tut das auch ganz leid für Dich! Ich bin auch 22 und kann dich verstehn. Nur, dass ich meinen Mann mit meinem Kinderwunsch angesteckt habe. Wer weiß viell. ändert dein Mann ja auch noch seine Meinung.
  6. Ich vermute, dass das Kind nachher einfach nur noch Marie genannt wird.. (so ist das mit den Spitznamen.. )
  7. Hey Bambi, auch ich habe die Pille (vor 24 Tagen) abgesetzt(mein Mann und ich wünschen uns auch ein Kind) . Vor ein paar Tagen hatte ich ein ziehen und drücken im Unterleib (wahrscheinlich ES). Seit den letzten drei Tagen tun mir die Brustwarzen weh und reagieren sensibel auf Berührung. Ich vermute allerdings, dass dies an dem Entzug durch die Pille liegt.. Wäre natürlich schön, wenn es schon so schnell geklappt hat LG
  8. Kleiner Tipp, also bei uns stehen (hinten) im Familienbuch ganz viele altmodische Namen drinn (z.B. Felicitas, Adalbert, etc.). Macht Spaß sich die alle mal durchzulesen
  9. Lucie

    Ungeduldig

    Hi Buxi, du bist nicht allein Ich hab am 20.06.08 meine letzte Pille genommen, da mein Mann und ich jetzt auch gerne ein Kind bekommen wollen. Ich bin gespannt, wann es bei uns klappt. Hab schon so viel davon gehört, dass es bei anderen sogar schon im 1. Zyklus geklappt hat. Naja, es heißt dann wohl erstmal abwarten und sich nicht verrückt machen lassen LG, Lucie
  10. Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige einmal nicht mehr zahlt? Dafür gibt es die sog. "Unterhaltsvorschusskasse". Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Bleibt einmal der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen aus, so springt der Staat ein. Sie stehen also nicht plötzlich mittellos da! Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind - das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, - im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und - nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält. Fazit: Unterhaltsvorschusskasse gibt es doch!
  11. Hallo pepper ann, der Mehrbedarf liegt bisher bei monatlich 53,- Euro ist aber seit dem 01.07.08 gestiegen um 1,- Euro oder 2,- Euro. Ab dem 4. SSM kannst du Umstandsbekleidung und Klinikbedarf beantragen (179,- Euro). Ab dem 7. SSM kannst du Erstlingssaustattung beantragen (für das erste Kind 154,- Euro, für jedes weitere 77,- Euro). Warum dies zusätzlich zum Mehrbedarf gewährt wird kann ich dir nicht sagen. Es ist halt so im Gesetz verankert. Wenn der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen kann, solltest du einen Antrag auf Unterhaltsvorschussgeld bei der Unterhaltsvorschusskasse stellen (125,- Euro monatlich bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, ab Vollendung des 6. Lj. 168,- Euro). Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. LG
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