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Sleipnir4650

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Über Sleipnir4650

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Leistungen von Sleipnir4650

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  1. Ist dein Kind allgemein ungern in Bauchlage oder nur beim liegen? Unsere (knapp 9 Wochen) wird auch gerne mal mit Bauch zu Träger durch die Gegend geschleppt und in der Haltung setzen wir uns dann auch mit ihr hin, d.h. sie liegt dann auf dem Bauch, alelrdings nicht auf einer Unterlage, sondern auf Mama oder Papa. Mag sie ganz gerne, solange sie was sieht. Prinzipiell suchen sich Kinder ihr eigenes Tempo. Immer wieder versuchen halte ich für übertrieben, aber beim eincremen und abtrocknen nach dem Baden kann man ihm zeigen, dass Bauchlage nichts schlimmes ist, vielleicht ist auch einfach Angst vor dem Neuen der Grund fürs schreien.
  2. Rein zur Vorsicht immer in kleinen Plastikdosen o.ä. Glas ist mir persönlich zu gefährlich. btw: Wieso sollte man Babynahrung in anderen Behältnissen einfrieren als "Erwachsenennahrung"? Ist doch alles Futter
  3. Ich erheb mal frech Einspruch: Kinder essen, wenn sie Hunger haben, zumindest bis zu einem bestimmten Alter. Wenn sie danach unkontrolliert "fressen", dann fehlt irgendetwas anderes.
  4. Vorausgesetzt, du studierst, verhält sich das Ganze meiner Auslegung nach folgendermaßen: Dein BAföG-Anspruch dauert solange an, wie deine Regelstudienzeit deines gewählten Zweiges angibt. Solltest du in dieser Zeit ein Kind bis zum 5ten Lebensjahr betreuen, verlängert sich der Anspruch um ein Semester. Insgesamt. Nicht pro Lebensjahr. Die Einschränkung bis zu 5ten Lebensjahr gründet sich wohl darauf, dass du auch nicht leibliche Kinder betreuen kannst oder dein Studium beginnst, wenn du bereits ein Kind hast.
  5. Wenn Faulheit über Hirn siegt...
  6. Bei unserer hat's hingehauen, dass wir beim hinlegen immer danebensaßen und gestreichelt, geredet und Händchen gehalten haben, hat aber auch gut und gerne ne halbe bis Stunde gedauert, bis sie dann ruhig war. Ist aber meiner Meinung nach besser, als das Kind völlig frustriert durch die Gegend zu schleppen und sich dabei auch noch Rückenschmerzen einzufangen.
  7. Den find ich echt klasse! Echt, Respekt, ich weiß nicht, ob ich auf die Idee gekommen wäre! Auf jeden Fall einen Versuch wert und ich werd's mir fürs KiGa-Alter von unserer Kurzen merken
  8. Sry for spam, aber ohne "r" klingt das irgendwie noch glaubwürdiger Kein Rechtschreibgeflame, find nur den Wortwitz grad göttlich
  9. Arbeitsamt heißt übrigens Agentur für Arbeit, so am Rande. In welchem Merkblatt das stehen soll, was du da schreibst, würd mich echt mal interessieren. Nur die Nummer und die Seite, dann find ich's schon Fakt ist, dass Hartz IV die Bezeichnung von ALG II (in Zahlen: 2) im Volksmund ist. Eventuell vorhergehendes ALG I hat eine variable Anspruchsdauer, abhängig von der Länge, die man zuvor in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, mindestens jedoch 12 Monate muss dieses Verhältnis angedauert haben, um einen Bezug von ALG I zu rechtfertigen. Die Anspruchsdauer ist gestaffelt nach Länge o.g. Versicherungspflichtverhältnisses und kann maximal 18 Monate dauern, mindestens 6 Monate Bezugsdauer hat man aber sofort mit Erfüllung der Rahmenbedingungen. Bezugsdauer beim ALG II ist bis zur erneuten Arbeitsaufnahme, solange man immer noch die Bedürftigkeitsvoraussetzung erfüllt, ansonsten unbefristet. Lass dir doch mal von deinen ach so schlauen Leutchen beim Amt erklären, wo denn der Unterschied zwischen ALG II und Hartz IV sein soll, ich bin echt gespannt.
  10. Wenns danach geht... Ich bin 1,91 groß, weder übergewichtig noch behindert, mein Gehirn (hab ich mir sagen lassen) funktioniert einwandfrei, meine Lunge weist keinen Schatten auf, ich bin nicht kurzatmig (höchstens faulheitsinduziert etwas unfit^^'), und fühl mich eigentlich allgemein gesund und wohl. Ich hab eine gesunde Tochter in die Welt gesetzt, die die meisten Jungen neidisch macht mit ihrem Gewicht. Meine Mutter raucht seit ihrem 16ten Lebensjahr. Zur Zeit, als sie mit mir schwanger war, war sie auf etwa 20-30 Roth Händle am Tag. Klar, Rauchen erhöht viele Risiken für Kind und Mutter und Entzug ist eine harte Sache, ich selbst hab vor einem Jahr erst mit dem Rauchen aufgehört. Ich will Rauchen in der Schwangerschaft auch gar nicht schön reden. Aber gleich komplett verteufeln ist zu einfach.
  11. Gott hat das Opfer erlassen. Ok, erst NACHDEM er wusste, dass Abraham alles für ihn tun würde, aber er hat es ihm erlassen.
  12. Hmm... Ich persönlich hab's bisher meist andersrum erlebt^^ Heiraten und Kinder sind allerdings Themen, bei denen ich nachvollziehen kann, warum man da zögerlich reagiert... Keine garantie, aber manchmal heißt "Mal sehen, irgendwann" auch "Ich will nciht, aber ich wills dir nicht sagen"
  13. Blödfug, mit Geburt des Kindes bist du eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft mit deinem Kind zusammen, deine Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig. Lass auf der Familienkasse dein Kindergeld auf dich umschreiben und stell nen neuen Hartz IV Antrag, und lass dich nicht abwimmeln! Du hast das RECHT, einen Antrag zu stellen, und wenn er auf einem Post-It mit rosa Wachsmalkreide geschrieben wäre! Den Antrag kannst du jederzeit stellen, allerdings steht dir tatsächlich erst mit Geburt Geld zu. Du kannst aber jederzeit den Antrag auf den ET datieren, musst halt die Geburtsurkunde des Kindes nachreichen.
  14. Es gibt zwei grundlegende Praktiken, die meistens ziehen: Geh mit einer zweiten Person zusammen zum Amt. Sobald ein Zeuge dabei ist, werden die verträglicher. Und mach ganz offen Notizen und frag nach, wenn du was nicht verstehst. Wenn sie dich abwimmeln wollen, murmel einfach halb verständlich den Namen des Bearbeiters und seine Zimmernummer und frag ganz nett, welches Datum wir denn genau haben. Die müssen nur merken, dass du mitschreibst und was in der Hand hast, dann kriegen sie meist Angst um ihren gemütlichen Stuhl. Keine Scheu, nach dem Chef zu fragen, hilft auch gerne mal. Ansonsten: Use your mighty google! Vor Terminen einfach mal in Erfahrung bringen, was es mit bestimmten Themen, Begriffen und dir zustehenden Leistungen auf sich hat. Wenn du dir zudem noch Ausdrucke mitnimmst, auf denen die Regelungen stehen, bist du ziemlich auf der sicheren Seite. Und immer hübsch alle Merkblätter und Heftchen mitnehmen und durchlesen! Da steht echt ****es Zeug drin
  15. Stichwort Fastenzeit. Stichwort Keuschheit. Stichwort Ketzereiprozesse. Nur mal so. Wenn es so einfach wäre, gäbe es 95% der Vorschriften nicht, die einem der Glaube macht. Wie du das Ganze auslegst, ist deine Sache und ich werde nen Teufel tun und dir da reinreden oder es als falsch hinstellen, was du denkst. Deine Ansichten auf das gesamte Christentum zu übertragen ist jedoch ein Denkfehler. Wie bereits gesagt, das ist deine Auffassung des christlichen Glaubens. Faktisch gibt es genug Beispiele, in denen aufgrund des Glaubens eben genau die gegenteilige Handlung gab, allein was durch den konstituierten Glauben vorgeschrieben wird, widerspricht oft genug jeglicher Nächstenliebe und vor allem Toleranz. Bitte dies nicht as Kritik am Glauben an sich zu verstehen oder als Kritik an bestimmten Glaubensrichtungen.
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