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walke

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  1. Ich bin mir nicht sicher, dass der Nebenwohnsitz hierfür ausreichend ist. Falls der Hauptwohnsitz verlegt werden müsste, würde das ja sicherlich grössere Probleme mit sich bringen, oder?
  2. Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Auch Kinder, die bereits seit 2 Jahren im Kindergarten sind, müssen nach Auskunft der Stadt wechseln. Das kann man kaum glauben, ist aber so. Soviel nämlich zu unserer familienfreundlichen Politik. Außerdem komme ich mir vor, als wenn die Grenzen in Europa offener wären, als zwischen zwei Bundesländern. Natürlich haben wir schon überall rumtelefoniert. Eine vernünftige Auskunft aber noch nicht bekommen, da die Leitungen selbst noch nicht richtig bescheid wissen. Auch Träger, Städte und Landkreise halten sich sehr bedeckt. Die meinten nur, wir sollten denen mal alles schreiben. Das wollten wir auch bald mal tun, denn schnell stehen die Anmeldungen an... Wir haben das mal zusammengerechnet: An Fahrtkosten zu dem KIGA in Niedersachsen würden monatlich über 200 € + Kindergartenbeitrag zusammenkommen. Der KIGA-Beitrag für ein NRW würde 49 € betragen. Da seht Ihr, was für Auswirkungen das für uns hat. Die Grossverdiener sind wir nämlich auch nicht. Aber vielleicht kennt ja jemand einen Ausweg. Da das Gesetz ja gerade erst beschlossen wurde, kann ich mir vorstellen, dass viele Familien noch gar nicht informiert sind. Immer dann, wenn neue Gesetzte von unserer Politik erlassen werden, gibt es auch irgendwelche Schlupflöcher.
  3. Hallo, wir haben folgendes grosses Problem: In NRW tritt zum 01.08.2008 das neue KIBIZ in Kraft. Unsere Tochter kommt im nächsten Jahr in den Kindergarten. Unser Problem ist, dass wir 200m hinter der Grenze Nordrhein Westfalens in Niedersachsen wohnen. Im KIBIZ ist aber geregelt, dass Kindergärten in NRW nur noch Kinder mit Hauptwohnsitz in NRW aufnehmen dürfen. Der bislang für uns zuständige Kindergarten (allerdings auf NRW Seite) liegt nahezu vor der Haustüre. Der von uns aus nächste Kindergarten auf Niedersächsischer Seite liegt 8 km weit weg liegt (und dazu noch in der entgegengesetzten Richtung zu unseren Arbeitsstellen). Bislang hätte man unsere Tochter morgens auf dem Weg zur Arbeit mitnehmen und am Kindergarten absetzen können. Da wir ja nun in NRW nicht mehr aufgenommen werden dürfen, habe ich die Frage, was man tun könnte, um den uns nicht zumutbaren Weg in den Niedersächsischen Kindergarten weit weg ersparen zu können? Die für uns zuständige Gemeinde/Stadt hat schon signalisiert, dass Ausgleichzahlungen an NRW von ihrer Seite nicht in Frage kommen. Könnte man z.B. seinen Hauptwohnsitz zu nahen Verwandten in unmittelbarer NRW Nachbarschaft legen, obwohl man ja nicht wirklich umgezogen ist??? Was wäre noch möglich? Bitten und Betteln bei den zuständigen Behörden? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Gruss Jens
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