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solitude

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  1. Hallo! Ich hätte zwei Fragen: Ich war letzte Woche beim FA und habe erfahren, dass ich in der 8. SSW bin. Von einer Freundin wusste ich dass man eine Schwangerschaftsbestätigung bekommt. Meine FA lehnte dies mit der Begründung ab, dass ich Studentin bin und man die Bestätigung nur zur Vorlage beim Arbeitgeber wg. Mutterschaftszeit etc. braucht. Für die Uni brauche ich die Bestätigung tatsächlich nicht, da ich weiterstudieren möchte, aber etwas seltsam ist es mir doch vorgekommen... Außerdem meinte meine FA dass sie die Bestätigung wenn dann ab der 12.-16. SSW ausstelle wenn das Risiko einer Fehlgeburt niedriger wäre?? Ist das normal?? Meine zweite Frage ist etwas komplizierter: Der Vater des Kindes ist nicht aus Deutschland, hat aber eine Aufenthaltserlaubnis. Er meint er müsste es beim Ausländeramt melden, wenn wir ein Kind bekommen. Hat damit jemand von euch Erfahrungen? Was muss man dort vorlegen? Und muss man das schon während der Schwangerschaft machen?? Nach der Geburt des Kindes würde mir das ja einleuchten, aber schon davor?? Vielen lieben Dank für eure Antworten! Solitude
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