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Magazin: Gratis Schokoticket für das 4. Schulkind!

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Ab dem kommenden Schuljahr berücksichtigt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr die Anzahl der schulpflichtigen Kinder bei der Berechnung des „SchokoTickets“ bei „Selbstzahlern“. Beim dritten Schulkind halbiert sich der Ticketpreis; ab dem vierten schulpflichtigen Kind entfallen die Ticketkosten ganz. „Selbstzahler“ sind Familien ohne Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und SchülerInnen, deren Schulen innerhalb des in vielen Bundesländern gängigen 3km-Radius liegen. […]

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