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Nochmal Frage Thema Mutterschutz

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Rhiannon

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Wenn ich das bei der Stelle richtig verstanden habe, dann schließen die die 8Wochen Mutterschutz nach der Geburt mit ein. Das heißt eigentlich hast du nur 10Monate Elternzeit. Und du bekommst dann auch nur die 10 Monate vom Staat bezhalt. Danach kann auch dein Freund/Mann die 2Monate nehmen. Geht natürlich auch früher.

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also der Erziehungsurlaub schließt den MS mit ein(so habe ich das verstanden).

Und eigentlich kannst du nur die 12 bzw. 10 Monate nehmen( nach dem neuen Gesetz und nicht mehr drei Jahre). Du kannst aber dein monatliches Erziehungsgeld zur hälfte teilen und somit 2 Jahre draus machen. Musst du dir halt überlegen, wenn du jetzt genug verdient hast, dann rechnet sich das vielleicht, bei mir leider nicht.

Wenn es bei eurem Bundesland das Landeserziehungsgeld gibt, kannst du natürlich drei Jahre zu Hause bleiben. Doch das Landeserziehungsgeld wird nicht mehr nur aus deinem Gehalt berechnet, sondern auch aus dem deines Freundes/Mannes. Wo da aber die Einkommensgrenze liegt weiss ich nicht, müsstest du dich erkundigen. So hoch ist das allerdings nicht.

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Also nochmal. Dir stehen eigentlich nur 10 Monate zu, denn die 8wochen MS nach der Entbindung zählen zu den 12Monaten dazu.

Und 14Monate(bzw. eigentlich dann nur 12Monate) sind nur dann greifend wenn dein Partner 2 Monate zu Hause bleibt. Dir stehen definitiv nur die 12Monate zu. keinen mehr. Dir stehen nur die 14Monate alleine zu, wenn du alleinerziehend bist.

Ansonsten schau doch mal bei der Landeskreditbank vorbei. Da steht ein Merkblatt unter dem Punkt Antragsstellung, Hächstbezugszeitraum /link entfernt/

Vielleicht ist es jetzt klarer. Und sorry, wahrscheinlich haben wir auch aneinander vorbei geredet.

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ne, du redest ja weiterhin von bezugszeitraum und elterngeld...

also man kann bis zu 3 jahre elternzeit nehmen. so, ich will nur ein jahr elternzeit nehmen. da ist dann die frage ob die elternzeit nach dem mutterschutz beginnt oder diesen beinhaltet.

mir gehts da 0,0 ums elterngeld oder die bezugsfristen oder sonstwas.

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Halloooo,

ich habe glaub bis jetzt immer geschrieben, dass die 12 Monate den Mutterschutz mit einschließen. Aber nur die 8Wochen nach der Entbindung.

(die 12Monate beinhalten also den Mutterschutz)

Deswegen hast du eigentlich auch nur 10 Monate Elternzeit.

Aber wenn du die 8Wochen dazu zählst dann hast du natürlich 12 Monate, keinesfalls 14 Monate, die gibt es nur wenn der Partner auch mind. 2 Monate zu Hause bleibt.

Jetzt vielleicht verstanden.

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huhu,

sorry, wenn ich mich nun so klugschei*erig mit reinhänge, aber Rihannon hat vollkommen recht, die Elternzeit kann trotz neuer Elerngeldregelung für bis zu 3 Jahren genommen werden (sofern kein öffentlicher Dienst. bzw. Beamtet, da ists dann noch mal wieder anders).

Elterngeld gibts nur für 12 Monate + 2 Partnermonate (alleinerzeihend 14 Monate), wobei da dann die 8 Wochen Mutterschutzgeld angerechnet werden. Gibt dann auch wieder verschiedene Auszahlungskostellationen u.s.w.

Soweit ich es weiß, beginnt NACH dem Mutterschutz die Elternzeit, wobei ich glaube, dass das auch je nach Personalabteilung unterschiedlich ausgelegt wird. Ich würde einfach nen Termin bestimmen, an dem ich wieder kommen möchte, der muß glaub ich spätestens 6 Wochen vor ET dem AG schriftlich mitgeteilt werden.

Und ob man dann halt 12 oder 14 Monate nach ET zu Hause bleibt, ist dann ja jedem selbst überlassen, es gäbe dann halt nach 12 Monaten (2 Mon Mutterschutz, 10 Mon Elterngelt, Partnermonate mal ausgelassen) keine weitere finanzielle Unterstützung des Staates und die weiteren 2 Monate muss man sich dann selbst finanzieren. (O.k., es sei denn, man ist ALG 1 od. 2 berechtigt oder, oder, oder... ;) )

Ich hoffe, soweit verständlich geschrieben. Ist immer so ein wirres Thema, aber wenn geschrieben wird, dass die ELTERNZEIT nur 12 Monate beträgt ist das schlichtweg falsch.

Nichts für ungut und viele Grüße...

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ne, du redest ja weiterhin von bezugszeitraum und elterngeld...

also man kann bis zu 3 jahre elternzeit nehmen. so, ich will nur ein jahr elternzeit nehmen. da ist dann die frage ob die elternzeit nach dem mutterschutz beginnt oder diesen beinhaltet.

mir gehts da 0,0 ums elterngeld oder die bezugsfristen oder sonstwas.

elternzeit beginnt nach dem mutterschutz.

siehe:

Dauer der Elternzeit

- § 16 BErzGG -

Mütter und Väter haben je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist unabhängig von der Bezugsdauer des Erziehungsgeldes.

Mütter können die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen. Die Mutterschutzfrist wird grundsätzlich auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen.

einfach mal im gesetz gucken zur not.

Grüße, Linda

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Du meintest die 3 Jahre Erziehungszeit die mit dem Arbeitgeber abgeklärt wird.? (die Zeit die nix mit dem Elterngeld zu tun hat!)

Beispiel: Dein Kind kommt am 01.04.2007 zur Welt und du sagt zum Arbeitgeber ich bleibe 1 Jahr zuhaus. Dann bleibst du nach den ( 8 Wochen) 1 Jahr zuhaus!

Arbeitsbeginn: 01.06.2008

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