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urlaubsanspruch

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Rhiannon

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Also dein Urlaub fällt auf keinen Fall weg, der bleibt dir erhalten(wenn ich recht weiß sogar bis du wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst, nach Elternzeit, sicher bin ich mir da aber nicht).

Du kannst also dein Urlaub nehmen wann du willst. Aber vielleicht kannst du dir ja was aufheben um kurz vor deinem Mutterschutz noch Urlaub zu haben. Hat mir meine Hebi empfohlen und ehrlich gesagt bin ich auch froh drum jetzt schon zu Hause zu sein, auch wenn der MS erst am 2April anfängt. Auch wenn es mit der Zeit langweilig wird.

Aber kann ich nur empfehlen.

Alles Gute für dich und deinem Zwerg.

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also bis einschließlich der Mutterschutz-Zeit hast du Anspruch auf Urlaub

wenn du direkt daran anschließend in Elternzeit gehst, hast du von da ab keinen Urlaubsanspruch mehr

d.h. bei einem ET im Dezember dürfte da bei dir für dieses Jahr keinerlei Urlaubsanspruch wegfallen und du darfst die 30 Tage dieses Jahr noch schön verbraten (oder eben ggf. auch was aufsparen für nach dem MuSchu, wenn du wieder anfängst zu arbeiten, aber damit kenne ich mich nicht aus, hab allen Urlaub vor meinen MuSchu gelegt)

Caillean

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wenn Dein ET im Dezember ist hast du ja vollen Urlaubsanspruch, ist doch super :)

der Arbeitgeber darf für jeden vollen Monat Elternzeit den man nimmt den Urlaub kürzen, aber das kommt ja dann bei Dir nicht in Frage.

ich hebe mir meinen Urlaub auf für nächstes Jahr, gehe ab Oktober wieder 10 Stunden die Woche und komme auf keinen vollen Monat Elternzeit sodass ich ca. 20 Tage Resturlaub noch haben werde ab Oktober :D . Den darf ich dann mitnehmen bis 30.6.08.

Grüße, Linda

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suuuuper.

ich will zwar noch 10 tage oder so verbraten, aber den rest wollte ich vor dem mutterschutz nehmen. also 20 tage entspricht 4 wochen. also ab mitte september weg vom fenster. ohoh, meine kollegen werden sich freuen :D

dann nehm ich meinen normalen urlaub ab anfang september (wir wollen ne woche weg) d.h. ich bin ab september weg *g*

was passiert eigentlich wenn sich der ET nach hinten verschiebt? mit dem mutterschutz meine ich? wenn ich dann vorher 8 wochen hatte?

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ach so ich dachte du meinst wenn der ET vom Arzt vorher verschoben wird.

Wenn der Zwerg eher auf die Welt kommt wird die zeit die du vorher nicht nehmen konntest an Mutterschutz hinten dran gehängt. Bei Früh- und Mehrgeburten ist die Frist 12 wochen nach der Geburt.

Wie das jetzt ist wenn das Kind generell später kommt weiß ich gar nicht. im Gesetz steht nur was davon wenn es eher kommt und nicht später. Wobei da ja steht

"Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet acht Wochen danach"

"Danach"- nach dem errechneten ET oder dem wirklichen...ist dann die Frage. Vermutlich nach dem wirklichen ET- würde ich jetzt mal annehmen. Wir können ja nix dafür wenn das Baby später kommt:D

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