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Elternzeit???

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Kricheline

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Hallo zusammen!

Kann mir hier vielleicht irgendwer helfen? Mein voraussichtlicher ET ist der 15.4. .

Man muss beim Arbeitgeber ja fristgerecht den Antrag auf Elternzeit stellen...

Wann beginnt die Elternzeit ? Mit der Geburt des Kindes? Legt man den Zeitraum selbst fest?

Ich möchte gerne im Anschluss nach der Geburt für 1 Jahr zu Hause bleiben...

Was muss ich beachten?? Ist das alles kompliziert :(

Im Internet und Büchern habe ich bisher nur gefunden-der Antrag muss 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. (aber wann beginnt die eigentliche Elternzeit,häh)???

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Gast Lady Sunlight

Hallo Kricheline!

Diese ganzen Fragen habe ich mir auch gestellt, habe deshalb auch hier im Forum nachfragen müssen.

Die ElternzeitMITTEILUNG gibst du beim AG spätestens 6 Wochen vor deinem errechneten ET ab- sprich: wenn dein Mutterschutz beginnt muss der AG schon Bescheid wissen wie lang er auf dich verzichten muss. Deine Elternzeit beginnt mit dem ET bzw. mit der Geburt deines Kindes.

In dieser Mitteilung schreibst du deinen Namen, die Adresse, evtl. Personalnummer oder ähnliches. Die Adresse des AG´s (normaler Briefkopf also) und der Betreff lautet "Elternzeitmitteilung" da du es nicht beantragen musst sondern mitteilen möchtest!

Dort schreibst du dann noch rein, dass du am 15.4. für 1 Jahr in Elternzeit gehen wirst und versicherst, dass Kind zu Hause zu betreuen. Schreib dann noch rein ob du Teilzeit arbeiten möchtest oder nicht. Ich hoffe ich konnt ein wenig helfen.

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@ Krümel 23

stimmt nicht ganz so

das einreichen deiner Elternzeit machst nach der Geburt des kindes. innerhalb der ersten 8 Wochen hast du ja eh Mutterschutz udn darfst nicht arbeiten... wenn du das 6 wochen vor dem errechneteten ET machst, was machste dann, wenn es mal zu früh oder zu spät kommt?

wenn das Kind da ist, schreibst du den Brief, in dem du die Elternzeit für einjahr vom Geburtstag des Kindes an nimmst....

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Gast Lady Sunlight

Aber die Elternzeit beginnt doch mit dem ET (oder lieg ich da falsch???) und wenn man spätestens 6 Wochen vorher Bescheid geben muss, wäre das doch noch vor dem Mutterschutz? Ich dachte, dass sich die Elternzeit automatisch verlängert, wenn man über den ET geht, da man ja sowieso die Geburtsurkunde beim AG kopiert abgeben muss?? Jetzt bin ich erstmal total verwirrt..

"Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Das ist der letzte Termin. Eine mündliche Mitteilung genügt nicht. In der Anmeldung muss stehen, wann die Elternzeit beginnt, wann sie enden soll, und vor allem ob eine Teilzeitbeschäftigung verlangt wird. Die Genehmigung dazu sollte sich jede Frau schriftlich von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen. "

Also ist eigentlich die Frage- WANN BEGINNT DIE ELTERNZEIT?

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ja, das stimmt, aber mit dem eigendlichen ET deines Kindes.. der errechnete stimtm ja nicht immer :) darum erst, wenn das Kind da ist den Elternzeitantrag einreichen.

Ich habe damals kurz nach der Geburt meines Kindes die Elternzeit bekannt gegeben und ich hab gut daran getan... habe neun tage übertragen..

ich habe mich damals diorekt bei der PErsonalabteilung erkundigt. Die hat mir auch gesagt, das ich erst kurz nach der geburt, mindestens 6 Wochen vor ende des Mutterschutzes den Elternzeit antrag einreichen muss... der verlängert sich leider nicht automatisch..

am besten machst du den Antrag, wenndu auch die Geburtsurkunde deines Kindes einreicht. eine kopie davon benötigt nämlich auch dein Arbeitgeber :-)

und zu Frage: "Wann beginnt die Elternzeit?"

die beginnt mit der ersten Lebensminute deines Kindes

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Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bist Du im Mutterschutz. Die Elternzeit beginnt im Anschluss an den Mutterschutz. Du musst Deinem Arbeitgeber sechs Wochen, ehe Du die Elternzeit beginnen möchtest, mitteilen, von wann bis wann Du in Elternzeit gehen möchtest. Kommt Dein Baby also termingerecht, hast Du bis zwei Wochen nach der Entbindung Zeit, dem Arbeitgeber den Beginn der Elternzeit mitzuteilen. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich die Kopie der Geburtsurkunde mitschicken. Falls Du früher entbindest, wird die fehlende Mutterschutzzeit hinten drangehängt. Hat aber mit der Elternzeit nichts zu tun. Schick Deinem Arbeitgeber einfach etwa fünf bis sechs Wochen, ehe Du in Elternzeit gehen möchtest, ein Mitteilungsschreiben oder besprich Dich nochmal mit der Personalabteilung. Übrigens musst Du dem Arbeitgeber nicht mitteilen, ob Du Dein Kind zu Hause betreust etc.

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