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Vom Chef verarscht!

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Melijosh

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Ich bin so sauer, das könnt ihr euch nicht vorstellen. Komme gerade vom Arbeitsamt, weil ich dann jetzt doch mal endlich alle Sachen für die Antragsabgabe zusammen habe. Da stellt sich gerade raus, daß mein Chef auf dem Bogen, den er ausfüllen mußte, irgendwelche Daten einfach nicht reingeschrieben hat und daß er daraus einen Aufhebungsvertrag gemacht hat. Dabei hat er mir mündlich gekündigt. Meine Elternzeit ist jetzt abgelaufen und er kann mich betriebsbedingt nicht wieder einstellen. Weiß einer von euch, ob er irgendwelche Vorteile hat, daß er das jetzt so darlegt und nicht als betriebsbedingte Kündigung angegeben hat? Ich bin ja dadurch die Blöde und werde 3 Monate gesperrt :mad: . Und wenn es wirklich auf diese Sperrzeit hinauslaufen würde, wäre ich in der Zeit denn krankenversichert, oder muß ich das für die 3 Monate selber zahlen?

Wäre schön, wenn sich jemand damit auskennt.

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Hallo Melanie,

leider weiß ich nicht, ob dein Chef bei einem Aufhebungsvertrag besser da steht. Ich bin mir aber sicher, dass eine mündliche Kündigung gar nicht wirksam ist, die muss unbedingt schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für den Aufhebungsvertrag, auch der hätte schriftlich sein müssen. Das ist gesetzlich so geregelt.

Keine Ahnung, ob dir das noch irgendwie hilft aber wenn ihr nichts Schriftliches habt, ist dein Arbeitsverhältnis eigentlich noch nicht wirksam beendet. Vielleicht wäre das ein brauchbares Argument, wenn du mit deinem Chef nochmal sprichst? Ich drück dir die Daumen!

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Hallo!

Wie schon gesagt, eine Kündigung muß schriftlich sein.

Und ein Aufhebungsvertrag kann auch nur schriftlich und in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen werden.

Hast Du bislang nichts unterschrieben, so besteht Euer Beschäftigungsverhältnis noch, bis Dein Chef Dir kündigt.

Du wirst die 3 Monate gesperrt, wenn Du selbst kündigst oder dem Aufhebungsvertrag zustimmst.

Notfalls bis Du verpflichtet, auf Wiedereinstellung zu klagen, damit Du nicht für 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt wirst.

Also versuche, das möglichst schnell zu klären, um alle vorgeschriebenen Fristen zu wahren.

Wenn Chefs nach der Elternzeit nicht von sich aus kündigen wollen (weil sie ja dann unter Umständen eine Abfindung zahlen müßten), machen sie es oft so, daß sie der Frau absichtlich solche Arbeitszeiten aufdrücken, die halt aufgrund des Kindes/der Kinder für die Frau echt nicht machbar sind. Bis die Frau am Ende selbst kündigt. Da mußt Du auch aufpassen.

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hi,

es gibt aber noch was, wenn du aus der Elternzeit heraus kündigst, weil du sonst beruf und kind nicht unter einem hut bekommst udn teilzeit arbeiten willst, wirst normalerweise net gesperrt.... es gibt irgendwo das gesetzt, wo in diesem Fall eine Ausnahme besteht... ich müsste erstmal wieder suchen, um das zu finden.....

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ich hab hier was gefunden, ich hoffe, der link funkst:

http://www-1.tu-cottbus.de/BTU/Fak4/studiengang/mbl/material_bernhardt/2812Vorlesung_BTU.doc

aus diesem Link stammt folgender Text:

2.6 Elternzeit

2.6.1 Was ist Elternzeit?

Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) hat den Zweck, erwerbstätigen Eltern die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu erleichtern. Eltern haben danach einen Anspruch gegenüber ihrem jeweiligen Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Dies bedeutet, dass die Mutter bzw. der Vater nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und den jeweiligen Arbeitgeber auch keine Pflicht zur Zahlung der Vergütung trifft. Im Übrigen bleibt das Arbeitsverhältnis als „Rumpfarbeitsverhältnis“ aufrechterhalten, insbesondere bleiben die Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber erhal-ten.

Nach der Neuregelung der Elternzeit, die 2001 in Kraft trat, können nunmehr beide Eltern zugleich die Freistellung von der Arbeit verlangen. Während der Elternzeit ist auch Teilerwerbstätigkeit bis zu einem Umfang von 30 Stunden pro Woche zulässig (vgl. § 15 BErzGG).

Der Beginn der Elternzeit ist frei wählbar. Die Elternzeit endet aber mit der Vollen-dung des dritten Lebensjahres des Kindes.

2.6.2 Besonderheiten beim Urlaub

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 zu kür-zen (vgl. § 17 Abs. 1 BErzGG). Angebrochene Monate gewähren kein Kürzungs-recht. Soweit der Arbeitnehmer vor Antritt der Elternzeit seinen Erholungsurlaub nicht vollständig abgewickelt hat, ist der Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder folgenden Jahr zu gewähren oder bei Ausscheiden zum Ende der Elternzeit ab-zugelten (§ 17 Abs. 2 und 3 BErzGG).

2.6.3 Besonderheiten bei der Beendigung des Arbeitsver-hältnisses während der Elternzeit

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bestehen während der Elternzeit kündigungsrechtliche Besonderheiten:

Ø Besonderer Kündigungsschutz - § 18 BErzGG

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an die Eltern-zeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit nicht kündigen (vgl. § 18 Abs. 1 BErzGG). Eine entge-genstehende Kündigung ist nichtig. Ausnahmsweise kann auf Antrag des Arbeitge-bers eine Kündigung durch die zuständige Behörde für zulässig erklärt werden. Wird eine Frau während der Elternzeit erneut schwanger, greift sowohl der besondere Kündigungsschutz nach § 9 MuSchG als auch der besondere Kündigungsschutzge-setz nach § 18 BErzGG.

Ø Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers - § 19 BErzGG

Im Interesse einer nahtlosen Betreuung des Kindes kann der Arbeitnehmer das Ar-beitsverhältnis zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 19 BErzGG). Ist arbeitsvertraglich oder sonst eine längere Kündigungsfrist ver-einbart, verkürzt sie sich auf diese drei Monate. Unberührt bleibt das Recht des Ar-beitnehmers zur Kündigung nach den gesetzlichen oder vereinbarten Fristen.

3. Konfliktlösungsmöglichkeiten

Es gibt zahlreiche Gründe, warum es im Arbeitsverhältnis zu Konflikten zwischen Ihnen und den Ihnen zugeordneten Mitarbeiter oder zwischen den Mitarbeitern un-tereinander kommen kann. Dabei kann eine Auseinandersetzung mit Mitarbeitern regelmäßig verschiedene Eskalationsstufen durchlaufen. Sie sollten stets bemüht sein, Konflikte frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Konfliktlösung und Deeskalation zu ergreifen.

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Hallo Ihr Lieben!

Habe gestern dann nochmal mit meinem Chef telefoniert. Er war total unfreundlich und kurz ab, so wie er meistens ist. Er meinte dazu nur, daß das dann wohl schief gelaufen wäre und ich den Bogen nochmal seinem Steuerbüro schicken soll, damit die den richtig ausfüllen. Dann habe ich ihm gesagt, daß ich aber auf jeden Fall noch eine schriftliche Kündigung brauche. Seine Antwort: "Dann setzt die selber auf, ich unterschreib dir dann alles." Wie bitte? Ich soll meine eigene Kündigung schreiben? Nett von ihm , oder? :mad: Andererseits, wenn ich es nicht so mache, renne ich wahrscheinlich noch ewig hinter dem ganzen Kram her. Damit wird er sich dann nämlich schön viel Zeit lassen.

Wie kann ein Mensch so charakterlos sein? Ich habe mir da jahrelang den Hintern aufgerissen, habe Überstunden noch und nöcher gemacht, ohne jemals dafür bezahlt worden zu sein und habe mir niemals auch nur das Geringste zu Schulden kommen lassen. Und dann kommt er mir so. Bin echt enttäuscht.

Vielleicht macht er das jetzt auch, um mir eins auszuwischen. Ich war, als ich mit Joshua schwanger war lange krankgeschrieben, weil ich ständig nur erbrochen habe. Vielleicht ist das ja jetzt die Rache.

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Gute Idee mit der Beratung. Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast, würde es sich vielleicht sogar lohnen, bei einem Anwalt eine "Erstberatung" (ohne weitere Betreuung deines Falls) zu machen. Das kann zwar u.U. 180 EUR oder so kosten (unbedingt vorher nachfragen!), aber so wie dein Chef sich verhält, könnte sich das doch eigentlich rechnen. Vielleicht gibt es in deiner Stadt auch eine kostenlose Erstberatungsstelle, ich habe gehört, dass es sowas z.B. in München geben soll, weiß aber nicht wo.

Ich würde mir auf keinen Fall meine eigene Kündigung schreiben. Wenn er dich loswerden will, muss er sich schon selber bemühen!

Viel Glück!

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