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ALG2. Was darf ich dazu verdienen und was davon darf ich behalten?

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Gast Mrs. M

Empfohlene Beiträge

Die Neuregelung vom 1. Oktober 05 zum Zuverdienst gewährt ersteinmal einen pauschalisierten Grundfreibetrag von 100,00 Euro für Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Abzusetzen sind nun die Beiträge nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 - 5 SGB II (Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung,...).

Bei einem Bruttoeinkommen bis 400,00 Euro werden 15% abgezogen. Bei dem Bruttoeinkommen das 400 Euro übersteigt und nicht mehr als 900 Euro beträgt werden zusätzlich 30% abgezogen. Bei dem Bruttoeinkommen das 900 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.500 Euro übersteigt werden zusätzlich 15% abgezogen.

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sorry aber ich glaube nicht, dass das stimmt...wollte mal arbeiten auf 400 Euro-BAsis, die meinte, sie wollten nur dass man raus ist aus der sozialhilfe, ich hätte von den 400 Euro, 200 Euro bezahlen müssen...

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  • 1 Monat später...
  • 6 Monate später...
  • 3 Monate später...

Ich steig da nicht durch. Wir überlegen schon lange ob wir mit meinem Freund zusammen ziehen können. Ich habe Hartz IV aufgrund der Elternzeit. Bekomme also meine Regelleistung, Regelleistung für die Kinder und Alleinerziehendenbonus. Abgezogen werden Kindergeld und Unterhalt für die Kinder. Auchso, und Miete bekomm ich noch. Mein Freund verdient ca.1500 Euro Durchschnitt (Montage und jeden Monat anders) aber auch mal mehr.

Würden wir da überhaupt noch ALG II bekommen wenn wir zusammen ziehen würden?

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Ist der Freund Vater eines Kindes?

Wenn ja solltest Du Dir mal mit einem ALG2 Rechner ausrechnen was Euch als Familie noch zustehen würde.

Der AE Bonus würde definitiv wegfallen.

Zu den Freibeträgen deines Freundes kann man so schlecht was sagen, denn durch Montage könnte er mehr Werbungskosten monatlich geltend machen als die 100€ Freibetrag.

Übrigens sind m.M.n. die akutellen Freibetragsrechnungen so:

100€ sind generell frei, bis 800€ nochmal 20% und ab 801€ 10%.

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