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Elterngeldberechnung beim 2. Kind während der Elternzeit

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Lukkas1980

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Hallo Zusammen, 

Ich würde gerne wissen, ob jemand von euch während seiner Elternzeit ein weiteres Kind bekommen hat und wie dann das Elterngeld berechnet wird. Der Anruf bei der Elterngeldkasse hat mich nur verwirrt...würde mich freuen, wenn jemand mit diesem Thema Erfahrung hat.

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Unser zweites Kind kam in meiner Elternzeit vom ersten Kind.Die beiden sind 23,5 Monate auseinander.Ich hab dann beim zweiten Kind nur den Mindestbetrag von 300 € bekommen (plus Geschwisterbonus von ich glaub 75 € monatlich, da der Große unter 3 war). Es kommt ja drauf an, was man die 12 Monate vor der Geburt verdient hat.Und da ich in der Elternzeit nix verdient habe gab es natürlich nur den Mindestsatz :)

Was hat dich denn verwirrt?

Bearbeitet von Vren
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Meine Beiden sind 22 Monate auseinander. Da die Zeit des Elterngeldbezugs nicht in die Berechnung einfließt, habe ich noch 2 oder 3 Monate Gehaltsabrechnungen einreichen müssen von vor der Geburt der Großen, bekam so zwar nicht ganz so viel wie bei der Großen aber ich meine der Unterschied zu dem Mindestsatz war durch den Geschwisterbonus war dennoch deutlich.

Im Grunde ist es recht einfach. Die Berechnung für das Elterngeld darf sich nicht auf Monate beziehen, in denen du im Mutterschutz warst oder Elterngeld bezogen hast. Danach wird geschaut welche 12 Monate außerhalb dieser Mutter und Elterngeldzeit vorhanden sind.

Warst du dann z.b. mit dem großen Kind 20 Monate zuhause, hast in dieser Zeit 12 Monate Elterngeld und Mutterschutzgeld bekommen, bleiben noch 8 über. Da du 12 zur Elterngeldstelle schicken musst zum Berechnen, gibt man also noch 4 Monate von vor dem ersten Mutterschutz an.

Je nach Verdienst lohnt sich das

 

Meine Angaben sind von 2012, keine Gewähr was sich seither geändert hat :aredface:

 

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  • 2 Wochen später...

Hi Lukkas!

Nicht bekannt ist den meisten, dass sich der Berechnungszeitraum bei selbstständiger Arbeit sofort um ein ganzes Kalenderjahr verschiebt, wenn man auch nur einen Monat Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bekommen hat. Ne Photovoltaikanlage reicht dafür aus.

Ich kann bspw bis Anfang 2018 ein weiteres Kind bekommen und es zählt dennoch mein Einkommen aus 2014 als Berechnungsgrundlage. Ein viertes Kind wäre auf gleicher Basis bis 2019 bzw 2020 möglich - immer noch ohne Einbußen beim Elterngeld!

Fast unglaublich -aber wahr 

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