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Elterngeldprofis gesucht

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Kartoffel

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Hallo zusammen, ich habe alles durchgesucht, aber keine ähnliche oder vergleichbare Situation gefunden, von der ich die Antwort auf meine Frage ableiten könnte. Daher hoffe ich, hier Hilfe zu bekommen.

Folgende Situation:

Kind 1, geboren Mitte März 2013, Elterngeldbezug bis einschließlich Mitte März 2014, Elternzeit beantragt bis März 2016

Kind 2, voraussichtlicher ET 31.01.2015

Klar ist derzeit:

1. Elterngeld wird für 12 Monate beantragt. Je nach Geburtstermin (Januar oder Februar) werden 3 oder nur 2 Monate Gehalt von VOR Kind 1 berücksichtigt.

2. alte Firma zahlt Mutterschaftsgeld in Höhe wie Mutterschaftsgeld von Kind 1.; Mutterschaftsgeld fliesst nicht in Berechnung von Elterngeld ein.

Mögliche neue Situation:

Ich habe die Möglichkeit für einen Bekannten (andere Firma als Ursprungsfirma) einen 450 Euro-Job auszuüben. Selbstverständlich muss ich die Firma bei der ich in Elterzeit bin, um Erlaubnis fragen, ob ich diesen ausüben darf.

Jetzt kommen die Fragen:

1. Sollte ich während der Mutterschutzfrist vor der Geburt noch im 450 Euro-Job sein, welche Auswirkungen hat das auf das Mutterschaftsgeld?

2. Würde eine Beschäftigung im 450 Euro-Job während der Mutterschutzfrist vor der Geburt in die Berechnung des Elterngeldes einfliessen?

Über Hilfe bei Der Beantwortung der beiden Fragen freue ich mich riesig und danke ich ganz, ganz doll.

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Hi Kartoffel,

 

ob das nun Auswirkungen auf das Elterngeld hat, das kann ich dir nicht sagen. ABER, eigentlich wird ja das Mutterschaftsgeld nicht in die Berechnung des Elterngeldes eingerechnet und somit diese Monate auch nicht. Solltest du den 450 Euro Job einrechnen lassen wollen, dann musst du ja die Monate des Mutterschutzes zur Berechnung dazu ziehen und diese würden ja nur mit 450 Euro berechnet. Nachteil wäre, dass die Monate von vor der ersten Schwangerschaft zumindest zum Teil wegfallen würden und ich gehe davon aus, dass du da um einiges mehr an Geld hattest!?

Insofern ja eher nachteilig. Positiv aus das Elterngeld würde es sich auswirken, wenn du vor dem Mutterschutz noch ein paar Monate mehr Geld bekommen würdest. Aber genau wird dir das die Elterngeldstelle sagen können, ist nun nur so mein laienhafter Wissensstand.

Ob sich das aufs Mutterschaftsgeld auswirken würde, das würde ich bei der Krankenkasse erfragen.

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Dankeschön, liebe Cassie.

Versteh ich das denn richtig, dass wenn die Zeit des Mutterschutzes nicht eingerechnet wird, dass dann die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes gezählt werden? Oder werden die 12 Monate vor dem Geburtsmonat in die Berechnung mit reingenommen?

Wahrscheinlich sollte ich einfach mal bei Elterngeldstelle und Krankenkasse anrufen.

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Die letzten 12 Monate in denen keine Ersatzleistungen flossen, sprich Mutterschutzgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld etc. werden nicht zur Berechnung heran gezogen.

 

Bei dir zählen dann also die letzten Monate seit Bezug des letzten Elterngeldes von deinem ersten Sohn und ergänzend dann die Monate von vor dem Mutterschutz der ersten Schwangerschaft, so dass du auf volle 12 Monate für die Berechnung kommst.

Du müsstest fragen, wie es mit den halben Monaten ausschaut, falls sie nur volle Monate zählen, dann würden sie April bis einschließlich November als Grundlage nehmen, ansonsten Mitte März bis Mitte Dezember, also entweder werden 3 oder sogar 4 Monate zur Berechnung aus der Zeit der ersten ss herangezogen

Bearbeitet von Cassie
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