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Einstellung kurz vor der Geburt- Was ändert sich?

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Geschrieben

Hallo!

Mein Freund überlegt derzeit, ob ich nicht in seiner Firma angestellt werden soll. Wir wissen aber nicht, ob sich dadurch z.B. wirklich mehr Eltergeld ergibt. Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nicht die vollen 12 Monate vor der Geburt ein festes Einkommen hatte?

Außerdem ergeben sich für mich dann noch Fragen wie: Wann beginnt eigentlich der Mutterschutz? Und kann ich noch irgendetwas beantragen? Was z.B. ist dieses Mutterschaftsgeld und wann kann man es beantragen?

Und wie ist es eigentlich, wenn ich für eine weile selbstständig war und dann später (also beides in den 12 Monaten vor Geburt) eingestellt werde? Wie wird dann das elterngeld berechnet?

Fragen über Fragen, ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Antworten geben.

Sarah

Geschrieben

Guten Morgen Sarah,

also, das Elterngeld wird grundsätzlich für deinen Verdienst der letzten 12 Monate berechnet. Vom monatlichen Durchschnitt erhälst du dann 67%. Wenn du in der Zeit gearbeitet hast, musst du deine Abrechnungen vorlegen. Wenn du nicht gearbeitet hast bzw nur einen Teil der 12 Monate, wird auch der Durchschnitt deines Einkommens berechnet. Inwieweit Hartz 4 oder Sozialhilfe als Einkommen zählt, weiß ich nicht. 300€ pro Monat sind der minimale Betrag.Wenn du zuhause bleibst und dein Freund diesen neuen Job annimmt wirkst sich das nicht auf dein Elterngeld, sicher jedoch auf andere staatliche Unterstützungsgelder aus! Da bekommt ihr dann evtl weniger!

Hm, jetzt weiß ich nicht, was du noch gefragt hast - muss ich erst nochmal nachlesen! Bis dann, Smilla

Geschrieben

...

also, ich bin zwar noch keine Mami, aber ich weiß, dass der Mutterschutz bei einem Kind, wenn alles gut geht, 6 Wochen vor Entbindungstermin beginnt und 8 Wochen nach dem ET andauert. Eine Freundin hat mir gesagt, dass man grundsätzlich das Recht auf 14 Woche Mutterschutz hat. Wenn du also zum Beispiel kommenden Montag in den Mutterschutz gehen würdest, dein Baby aber schon in 4 Wochen kommt (also ca 2 zu früh), dann hängen sich die Wochen noch hinten an. Du hättest also nach der Geburt noch 10 Wochen. Bei einer Frühgeburt und bei einem Kind mit Geburtsgewicht unter 2500g verlängert sich die Mutterschutzzeit zusätzlich noch. Da kann dir hier sicher ne erfahrene Mami mehr sagen! Auch bzgll einer Beantragungsfrist :)!

So, ich hoffe, ich konnte dir trotzdem etwas helfen!

Alles Liebe, Smilla

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