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ausziehen unter 25?

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Geschrieben

hallo ihr lieben,

auch wenn es vielleicht schon mal diskutiert wurde, habe ich die passende antwort hier im forum nicht gefunden....

ich bin 21 jahre und habe einen kleinen sohn. ich beziehe alg2, wie ist das nun? bekommt man es finanziert wenn man bei den eltern auszieht oder nicht?:confused: schliesslich bilde ich doch mit meinen kleinen jetzt auch eine eigene bedarfsgemeinschaft und bekomme mietzuschuss. hat jemand damit vielleicht erfahrungen gemacht? das wäre sehr nett wenn ihr mir darauf antwort geben könnten.

liebe grüße

jessie

Geschrieben

Also ich bin mit 18 Jahren ausgezogen und hatte damals eine Lehre, aber bin dann auch schnell arbeitslos geworden und habe vom Amt, die volle Miete bezahlt bekommen. Und habe dann mein Kind bekommen und wohne jetzt mit Freund und der Kleinen zusammen und bekomme jetzt natürlich keine Miete mehr, denn mein Freund bekommt ja genug gehalt.;)

Also ich denke du mustest aufjedenfall Miete vom Amt bekommen. Es sei denn deine Eltern verdienen zugut. Dann weiß ich es nicht genau.:confused:

Geschrieben

ich bin zwar (noch) nicht in der gleichen Situation wie du, aber ich glaub, ich kann dir totzdem helfen..

also, bei mir ist es so:

ich bin schwanger und möchte auch gerne bei meinen Eltern ausziehen, alleine schon deswegen um "selbstständig" zu sein.. ist irgendwie was anderes mit kind..

Eine wohnung wird aber NUR DANN vom Sozialamt bezuschusst, wenn man auch mit dem vater des Kindes (oder Lebensgefährten, abber da bin ich nicht sicher) zusammen zieht..

nur für dich und das Kind alleine, gibt es keinen cent..

man wird nur mit vater als familie angesehen.. sonst nicht..

und bis du 25 bist sind somi deine Eltern für dich zuständig..

Letztes Jahr war das noch anders.. aber seit Juni oder juli 2006 ist es eben so..

doof.. aber naja..

hoffe ich konnte dir helfen.. liebe grüße..

Gast petiteMarmotte
Geschrieben

Hallo,

also ich weiß nur soviel:

Die Schwester von meinem Freund hat eine 2jährige Tochter, ist selber 19 und wohnt seit der Geburt ihrer Tochter nicht mehr bei ihren Eltern. Erst hat sie mit dem Vater zusammengelebt, aber das hatte sich dann erledigt und nun wohnt sie seit ca. 1 Jahr allein mit dem Kind und kriegt Hartz 4, Kindergeld und die Miete für die Wohnung, achja und den Unterhalt, den das Amt vorstreckt, weil der Olle nicht zahlt... für die Nebenkosten muss sie selbst aufkommen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ob das so ist wie Jana sagt, dass sich das geändert hat, weiß ich nicht.

Lg pM

PS: Jana du hast ja echt nen tollen Freund... ich kann das zwar nicht beurteilen, was er sagt, aber ich kann mir schon vorstellen, welche Leistung du da jeden Tag bringst... ich hoffe, ich werde das irgendwann genauso gut meistern!!!

Geschrieben

Huhu,

also kleine89 hat das schon ganz richtig gesagt, wenn du mit dem Vater zusammen ziehts ist das alles kein Problem.

Willst du aber allein mit dem Kind in eine Wohnung ziehen, kommt es darauf an wie groß die Wohnung bzw. das Haus ist in dem deine Eltern leben. DA gibt es bestimmte richtlinien wieviel platz euch zusteht und wenn der da ist, dann bekommst du keinen cent und wenn der Platz zu klein ist, dann kannst du auch ausziehen.

Liebe Grüße

Geschrieben
Hallo,

also ich weiß nur soviel:

Die Schwester von meinem Freund hat eine 2jährige Tochter, ist selber 19 und wohnt seit der Geburt ihrer Tochter nicht mehr bei ihren Eltern. Erst hat sie mit dem Vater zusammengelebt, aber das hatte sich dann erledigt und nun wohnt sie seit ca. 1 Jahr allein mit dem Kind und kriegt Hartz 4, Kindergeld und die Miete für die Wohnung, achja und den Unterhalt, den das Amt vorstreckt, weil der Olle nicht zahlt... für die Nebenkosten muss sie selbst aufkommen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ob das so ist wie Jana sagt, dass sich das geändert hat, weiß ich nicht.

Lg pM

PS: Jana du hast ja echt nen tollen Freund... ich kann das zwar nicht beurteilen, was er sagt, aber ich kann mir schon vorstellen, welche Leistung du da jeden Tag bringst... ich hoffe, ich werde das irgendwann genauso gut meistern!!!

also..bei der schwester von deinem freund ist es dann so, dass sie noch glück hatte..;) wenn man das so nennen kann..

sie fällt nämlich unter die Gruppe leute, die vor Juni oder Juli eine eigene wohnung vom staat finanziert bekommen haben und diese weiterhin behalen dürfen..

Seit diesem "knackpunkt" wurde es geändert, weil sich einfach zuuu viele junge leute auf kosten des statts eine iegne wohnung genommen haben..

es gab da nämlich kaum bestimmungen, ab wann und wieso einem diese zustand..

ja, da hast du recht.. mein freund ist wirklich einfach nur klasse..

klar wir haben auch mal zoff und manchmal auch wirklich schlimmer..

aber er macht soo viel füpr mich und hilft mir, wo er nur kann.. steht auch immer hinter mir..

drücke dir die daumen, dass ihr bald die chance habt, es auch für euch gut zu meistern...

liebe grüße..

Geschrieben

also ich bin 20 jahre alt, bin schwanger und habe eine wohnung vom amt bekommen. wobei ich damit gar nicht gerechnte hatte. denn meine mutter hat eine wohnung von 65qm und zu 2te stehen einem ja nur 60qm zur verfügung und kinder haben erst ab einem alter von 3 jahren anspruch auf raum.

ich hatte den antrag auch sehr schnell durch bekommen. sie meinte zwar am anfang zu mir, dass es einfacher wäre wenn ich mit meinem freund und vater des kindes zusammen ziehen würde, aber ich habe nun auch so eine 56qm wohnung für mich und das kinder genehmigt bekommen.

Geschrieben
kinder haben erst ab einem alter von 3 jahren anspruch auf raum.

Echt?? also, uns hat man gesagt, dass wir , wenn mein freund und ich jetzt zusammen zehen, einen Anspruch auf 60qm haben und wenn das kind da ist auf 75 qm..

das würde doch wiederum bedeuten, dass das Kind sofort anspruch auf raum hätte???:confused:

hab auch noch eine frage an dich:(falls ich darf:o ):

seit wann hast du die wohnung genehmigt bekommen??

bzw, was machst du beruflich??

liebe grüße...

Geschrieben

mir wurde vom amt gesagt das kinder erst ab 3 jahren ihren anspruch auf diese 15qm haben. es gibt aber auch sachbearbeiter die sich sagen, dass es doof ist, da man ja so dann wieder umziehen muss und geben dann sofort schon diesen anspruch frei.

kommt halt immer auf die sachbearbeiter an. es gibt aber welche die wirklich sagen, dass man erst nach 3 jahren umziehen darf.

die wohnung habe ich anfang dezember genehmigt bekommen und bin jetzt gerade am einziehen, da der mietvertrag erst seit dem 1.2 läuft.

beruflich mache ich leider nicht bin arbeitslos. hätte gerne eine ausbildung gemacht, aber wo ich gerade schule beendet hatte war meine kleine auch schon unterwegs.

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