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Kinderfreibetrag?

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>Mo<

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Guten Morgen Mädels!

Ich muss doch jetzt mal fragen, wie das mit dem Kinderfreibetrag bei unverheirateten Paaren ist.

Wenn unser Bauchbärchen da ist, werde ich mindestens 2, eher 3 Jahre zuhause bleiben. Mein Freund bekommt dann ja entsprechend den Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte.

Nun mal angenommen, er würde momentan EUR 1500,- netto bekommen. Wie viel mehr kommt am Ende dabei heraus, wenn das Kind erstmal da ist?

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ich sag es mal platt: gar nichts!

er kann sich auf der Karte ein halbes Kind eintragen lassen

weil es aber in der Steuererklärung mit dem Kindergeld gegengerechnet wird und geprüft wird, ob er ausreichend "begünstigt" wurde durch das Kindergeld, führt es bei "normalen" Gehaltsstufen steuerlich nie zu einer Berücksichtigung des Kinderfreibetrags

da kommen allenfalls wenige Euro beim Soli raus manchmal

soweit mein momentaner Kenntnisstand

Caillean

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ich sag es mal platt: gar nichts!

er kann sich auf der Karte ein halbes Kind eintragen lassen

weil es aber in der Steuererklärung mit dem Kindergeld gegengerechnet wird und geprüft wird, ob er ausreichend "begünstigt" wurde durch das Kindergeld, führt es bei "normalen" Gehaltsstufen steuerlich nie zu einer Berücksichtigung des Kinderfreibetrags

da kommen allenfalls wenige Euro beim Soli raus manchmal

soweit mein momentaner Kenntnisstand

Caillean

ja das stimmt, soweit ich weiß

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Vielen Dank für Eure Antworten!

Ist zwar schade, aber was soll's. Zum Glück baut unsere Planung nicht auf dem Kinderfreibetrag auf ;o)

Hatte nur am Wochenende was davon gelesen und wollte mal gefragt haben...

Noch eine Frage: In welche Steuerklassen rutschen wir als unverheiratetes Paar mit einem Kind? Und was macht das für einen Unterschied zur Steuerklasse 1?

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In welche Steuerklassen rutschen wir als unverheiratetes Paar mit einem Kind? Und was macht das für einen Unterschied zur Steuerklasse 1?

auch da ändert sich meines Wissens nichts

unabhängig davon, dass ich nicht genau weiß, ob es Steuerklasse 2 überhaupt noch gibt (war mal eingeführt, dann wieder weg, dann doch wieder da), gilt diese nur für Alleinerziehende!

es bleibt euch also weiter nur jeweils Steuerklasse 1

Caillean

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1 ist nur wenn man kein Kind hat

also Klasse 2

tut mir leid, muss ich dir widersprechen

habe es auch gerade noch mal verifiziert:

Die Lohnsteuerklasse II erhalten Sie, wenn Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind und die Voraussetzungen für die Erteilung eines Entlastungsbeitrages für Alleinerziehende vorliegen. Durch die Steuerreform zu Beginn des Jahres 2004 haben sich die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Steuerklasse geändert.

Der bisherige Haushaltsfreibetrag wurde aufgehoben. Gleichzeitig wurde ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro eingeführt, das entspricht 109 Euro monatlich.

Voraussetzungen:

Für den Erhalt der Lohnsteuerklasse II müssen Sie mit mindestens einem minderjährigen Kind in gemeinsamer Wohnung gemeldet sein.

Außerdem dürfen Sie nicht in häuslicher Gemeinschaft mit einer volljährigen Person leben (eheähnliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft). Eine solche Gemeinschaft besteht, wenn jemand ständig bei Ihnen wohnt, egal wo er mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Maßgeblich sind immer die tatsächlichen Verhältnisse. Zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen etwa Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte, Geschwister oder Kinder. Dies gilt nicht, wenn Ihnen für diese volljährige Person ein Kinderfreibetrag oder Haushaltsfreibetrag (§ 32 Einkommensteuergesetz – EStG) oder Kindergeld zusteht.

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ja, aber hast du gelesen, was ich da von der Stadt Köln reingestellt hatte?

Steuerklasse 2 gibt es nur für eine alleinstehende Person mit Kind, die Anspruch auf den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende haben und den hast du als eheähnliche Lebensgemeinschaft eben nicht

Steuerklasse 2 haben schon immer nur Alleinerziehende bekommen, nie aber unverheiratet zusammenlebende Paare (es wurde aber insofern noch eingeschränkt, dass du jetzt mit keinerlei volljähriger Person zusammenleben darfst)

wie du schon schreibst, "1 sofern nicht in 2 oder 3" und da Voraussetzungen für 3 und 2 nicht erfüllt, gilt 1

1 ist eben doch nicht nur für "ohne Kind"

(glaub mir, ich arbeite im Finanzamt);)

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ja, aber hast du gelesen, was ich da von der Stadt Köln reingestellt hatte?

Steuerklasse 2 gibt es nur für eine alleinstehende Person mit Kind, die Anspruch auf den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende haben und den hast du als eheähnliche Lebensgemeinschaft eben nicht

Steuerklasse 2 haben schon immer nur Alleinerziehende bekommen, nie aber unverheiratet zusammenlebende Paare

(glaub mir, ich arbeite im Finanzamt)

ich glaub Dir auch, keine Frage, so sollte das nicht rüberkommen.

aber welche klasse solls denn dann werden? das frage ich mich grad. bei 1 ist doch kein kind erwähnt?

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ich glaub Dir auch, keine Frage, so sollte das nicht rüberkommen.

aber welche klasse solls denn dann werden? das frage ich mich grad. bei 1 ist doch kein kind erwähnt?

keine Panik, ist nicht so rübergekommen

will nur auch nicht belehrend rüberkommen :o

warst mit deiner Antwort zu schnell, hatte meinen Beitrag noch mal geändert

bei 1 ist nirgends als Bedingung genannt, dass das nur für Leute ohne Kind gilt

sondern es ist ne "Rückfallklausel"

erfüllt man die Bedingung für 3 nicht, weil unverheiratet

und für 2 nicht, weil nicht Alleinerziehend, dann gilt weiter die ganz "normale" Steuerklasse 1

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Allerdings dachte ich bisher auch' date=' dass man irgendwie Steuervergünstigungen bekommen würde, wenn man Kinder hat...[/quote']

jaaaaa, wenn man alleinerziehend ist gibt es nen Entastungsbetrag

und wenn man verheiratet ist und ganz viel Kohle macht, dann gibt es noch mal am Jahresende durch den Steuerbescheid was aufs Kindergeld drauf, nämlich den Kinderfreibetrag unter Anrechnung des Kindergeldes

:rolleyes:

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