Zum Inhalt springen

Kinderfreibetrag?

Dieses Thema bewerten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen Mädels!

Ich muss doch jetzt mal fragen, wie das mit dem Kinderfreibetrag bei unverheirateten Paaren ist.

Wenn unser Bauchbärchen da ist, werde ich mindestens 2, eher 3 Jahre zuhause bleiben. Mein Freund bekommt dann ja entsprechend den Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte.

Nun mal angenommen, er würde momentan EUR 1500,- netto bekommen. Wie viel mehr kommt am Ende dabei heraus, wenn das Kind erstmal da ist?

Geschrieben

ich sag es mal platt: gar nichts!

er kann sich auf der Karte ein halbes Kind eintragen lassen

weil es aber in der Steuererklärung mit dem Kindergeld gegengerechnet wird und geprüft wird, ob er ausreichend "begünstigt" wurde durch das Kindergeld, führt es bei "normalen" Gehaltsstufen steuerlich nie zu einer Berücksichtigung des Kinderfreibetrags

da kommen allenfalls wenige Euro beim Soli raus manchmal

soweit mein momentaner Kenntnisstand

Caillean

Geschrieben
ich sag es mal platt: gar nichts!

er kann sich auf der Karte ein halbes Kind eintragen lassen

weil es aber in der Steuererklärung mit dem Kindergeld gegengerechnet wird und geprüft wird, ob er ausreichend "begünstigt" wurde durch das Kindergeld, führt es bei "normalen" Gehaltsstufen steuerlich nie zu einer Berücksichtigung des Kinderfreibetrags

da kommen allenfalls wenige Euro beim Soli raus manchmal

soweit mein momentaner Kenntnisstand

Caillean

ja das stimmt, soweit ich weiß

Geschrieben

*zustimm*

man spart allenfalls beim Soli, also bei uns macht das monatlich 15 Euro aus...na besser als nix, aber nicht die Welt

Geschrieben

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ist zwar schade, aber was soll's. Zum Glück baut unsere Planung nicht auf dem Kinderfreibetrag auf ;o)

Hatte nur am Wochenende was davon gelesen und wollte mal gefragt haben...

Noch eine Frage: In welche Steuerklassen rutschen wir als unverheiratetes Paar mit einem Kind? Und was macht das für einen Unterschied zur Steuerklasse 1?

Geschrieben
In welche Steuerklassen rutschen wir als unverheiratetes Paar mit einem Kind? Und was macht das für einen Unterschied zur Steuerklasse 1?

auch da ändert sich meines Wissens nichts

unabhängig davon, dass ich nicht genau weiß, ob es Steuerklasse 2 überhaupt noch gibt (war mal eingeführt, dann wieder weg, dann doch wieder da), gilt diese nur für Alleinerziehende!

es bleibt euch also weiter nur jeweils Steuerklasse 1

Caillean

Geschrieben
1 ist nur wenn man kein Kind hat

also Klasse 2

tut mir leid, muss ich dir widersprechen

habe es auch gerade noch mal verifiziert:

Die Lohnsteuerklasse II erhalten Sie, wenn Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind und die Voraussetzungen für die Erteilung eines Entlastungsbeitrages für Alleinerziehende vorliegen. Durch die Steuerreform zu Beginn des Jahres 2004 haben sich die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Steuerklasse geändert.

Der bisherige Haushaltsfreibetrag wurde aufgehoben. Gleichzeitig wurde ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro eingeführt, das entspricht 109 Euro monatlich.

Voraussetzungen:

Für den Erhalt der Lohnsteuerklasse II müssen Sie mit mindestens einem minderjährigen Kind in gemeinsamer Wohnung gemeldet sein.

Außerdem dürfen Sie nicht in häuslicher Gemeinschaft mit einer volljährigen Person leben (eheähnliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft). Eine solche Gemeinschaft besteht, wenn jemand ständig bei Ihnen wohnt, egal wo er mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Maßgeblich sind immer die tatsächlichen Verhältnisse. Zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen etwa Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte, Geschwister oder Kinder. Dies gilt nicht, wenn Ihnen für diese volljährige Person ein Kinderfreibetrag oder Haushaltsfreibetrag (§ 32 Einkommensteuergesetz – EStG) oder Kindergeld zusteht.

Geschrieben

ja aber 1 ist doch nur für "ohne Kind"

Steuerklasse I

Steuerklasse I gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie verwitwete Arbeitnehmer, sofern sie nicht in die Steuerklasse II oder III fallen.

:confused:

Geschrieben

ja, aber hast du gelesen, was ich da von der Stadt Köln reingestellt hatte?

Steuerklasse 2 gibt es nur für eine alleinstehende Person mit Kind, die Anspruch auf den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende haben und den hast du als eheähnliche Lebensgemeinschaft eben nicht

Steuerklasse 2 haben schon immer nur Alleinerziehende bekommen, nie aber unverheiratet zusammenlebende Paare (es wurde aber insofern noch eingeschränkt, dass du jetzt mit keinerlei volljähriger Person zusammenleben darfst)

wie du schon schreibst, "1 sofern nicht in 2 oder 3" und da Voraussetzungen für 3 und 2 nicht erfüllt, gilt 1

1 ist eben doch nicht nur für "ohne Kind"

(glaub mir, ich arbeite im Finanzamt);)

Geschrieben
ja, aber hast du gelesen, was ich da von der Stadt Köln reingestellt hatte?

Steuerklasse 2 gibt es nur für eine alleinstehende Person mit Kind, die Anspruch auf den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende haben und den hast du als eheähnliche Lebensgemeinschaft eben nicht

Steuerklasse 2 haben schon immer nur Alleinerziehende bekommen, nie aber unverheiratet zusammenlebende Paare

(glaub mir, ich arbeite im Finanzamt)

ich glaub Dir auch, keine Frage, so sollte das nicht rüberkommen.

aber welche klasse solls denn dann werden? das frage ich mich grad. bei 1 ist doch kein kind erwähnt?

Geschrieben

Schön, dass ich nicht die einzige bin, die von diesem ganzen Steuer-Kram verwirrt ist.

Allerdings dachte ich bisher auch, dass man irgendwie Steuervergünstigungen bekommen würde, wenn man Kinder hat...

Geschrieben
ich glaub Dir auch, keine Frage, so sollte das nicht rüberkommen.

aber welche klasse solls denn dann werden? das frage ich mich grad. bei 1 ist doch kein kind erwähnt?

keine Panik, ist nicht so rübergekommen

will nur auch nicht belehrend rüberkommen :o

warst mit deiner Antwort zu schnell, hatte meinen Beitrag noch mal geändert

bei 1 ist nirgends als Bedingung genannt, dass das nur für Leute ohne Kind gilt

sondern es ist ne "Rückfallklausel"

erfüllt man die Bedingung für 3 nicht, weil unverheiratet

und für 2 nicht, weil nicht Alleinerziehend, dann gilt weiter die ganz "normale" Steuerklasse 1

Geschrieben
Allerdings dachte ich bisher auch' date=' dass man irgendwie Steuervergünstigungen bekommen würde, wenn man Kinder hat...[/quote']

jaaaaa, wenn man alleinerziehend ist gibt es nen Entastungsbetrag

und wenn man verheiratet ist und ganz viel Kohle macht, dann gibt es noch mal am Jahresende durch den Steuerbescheid was aufs Kindergeld drauf, nämlich den Kinderfreibetrag unter Anrechnung des Kindergeldes

:rolleyes:

Geschrieben

wusste ich gar nicht. na hab mich auch noch nicht großartig dafür interessiert

da hilft nur eines- Heiraten :D :D

Geschrieben

da hilft nur eines- Heiraten :D :D

musste dir nur noch den passenden Herrn mit entsprechend hohem Einkommen für aussuchen :cool::rolleyes:

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
  • Seit 1997 helfen wir den Müttern,

    ❤️ Hallo ❤️

    Es scheint, dass Dir unser Forum gefällt, aber du bist noch nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren, falls Du es willst. Dadurch verpasst du nichts mehr. Du wirst merken, dass die Diskussionen hier viel tiefer gehen und Du längere Beiträge zu einem Thema lesen kannst. Auch kommst Du in verschlossene Bereiche rein und kannst die Clubs besuchen. Diese Themen verschwinden auch nicht und DU entscheidest, was Du lesen willst und kein Algorithmus.

    Falls Du übrigens keine Email von uns bekommst, schau im Spam Bereich nach oder nimm Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.
    Es kann 24h dauern bis wir dich freischalten. Du musst Deine Email bestätigen, sonst dürfen wir Dich nicht in das Forum lassen.

    Wenn Du schon ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte mit Deiner Email an, um mit Deinem Konto zu schreiben und echte Freundinnen zu finden.

  • Diese Seite empfehlen

    Dir gefällt Adeba - Dein Familienforum? Empfehle die Seite weiter!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.