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Befristeter Vertrag, ALG I und Mutterschutz - Hilfe!

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Cassy24

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hallo zusammen,

vielleicht findet sich hier jemand der mir hier schon einiges beantworten kann, bevor ich meinen ersten termin bei der Arbeitsagentur habe.

Vorerst meine Situation...

Ich bin seit drei jahren in einer Firma, die mir zweimal einen befristeten Vertrag gegeben hat. Dieser läift nun zum 31.12.2013 aus. Ich bin derzeit in der 18. SSW.

Das bedeutet mein Muschu beginnt am 14.01.2014, zu diesem Zeitpunkt bin ich also schon zwei Wochen arbeitslos. Ich habe mich ordnungsgemäß bei der Arbeitsagentur gemeldet, wegen auslaufendem Vertrag.

In diesen zwei Wochen bekomme ich ALG I oder? Also ganz ehrlich, ich habe nicht vor in den zwei Wochen eine neue Stelle anzutreten, geschweige denn wird mich jemand im 8. Monat einstellen?!

Wie läuft das dann im Mutterschutz?

Normal setzt sich das mutterschaftsgeld in Höhe des letzten Gehalts aus einem AG-Anteil und dem Zuschuss der KK zusammen, richtig?

Wie ist das allerdings in meinem Fall? Zahlt die KK alleine den Zuschuss oder übernimmt die Arge den Beitrag den sonst der AG übernommen ätte? Und, ist das dann der betrag den ich als ALG I bekommen hätte oder an meinem letzten gehalt angelehnt? das gleiche gilt dann ja auch für die 8 Wochen nach der Geburt...

Ich muss ja in etwa wissen, was mich finanziell erwartet.

UND: habe ich nach dem einjährigen Bezug des Elterngeldes noch Anspruch auf ALG I?

Fragen über Fragen... vielleicht hat jemand Rat für mich oder ähnliche Erfahrungen schon gemacht!?

Vielen Dank, LG Nicky

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Huhu so gings mir damals bei Maja.

Daher kann ich dir eins sicher sagen der Anteil der normalerweise der Arbeitgeber zahlt fällt komplett raus. Ich hab dann das komplette Mutterschaftsgeld von der KK bekommen. Allerdings weiß ich net mehr wie das genau berechnet wird. Irgendwie war ein teil vom Normalen gehalt und das ALG wurd auch mit einbezogen.

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Puh mal mein Gehirn einschalten :)

Also - alles ohne Gewähr.

Ich meine du bekommst Mutterschafsgeld in Höhe des ALG I. (Somit also weniger als wenn du zu der Zeit noch beim AG wärst).

Das gleiche gilt für das Mutterschaftsgeld nach der Geburt.

ARGE fällt komplett raus, da ich davon ausgehe, dass dein Mann genug verdient.

Nach dem Bezug von Elterngeld hast du wieder Anspruch auf deine Resttage/Restmonate ALG I sobald du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.

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Mein Vertrag wäre wäre 2 Monate vor MuSchu ausgelaufen. Deshalb hatte ich mich schon erkundigt wie es dann mit ALG1 und MuSchu-Geld sein wird (mein Chef hat meinen Vertrag dann jedoch trotz Schwangerschaft verlängert, deshalb weiss ich nicht ob es so wirklich korrekt ist!)

und man bekommt wohl MuSchu-Geld in Höhe des ALG1.

Wie es mit dem ALG1 Bezug nach der Elternzeit aussieht weiss ich nicht, aber das können sie dir beim Arbeitsamt bestimmt sagen.

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Ah na das ist doch schonmal was...

Mutterschaftsgeld in höhe meines einkommens wäre natürlich schöner gewesen, das macht ne menge geld aus, aber lässt sich dann wohl nicht ändern.

Elternegeld ist ja dann ganz normal, und nach dem bezug müsste ich mich dann quasi wieder bei der arbewitsagentur melden wegen dem restbezug des ALG I? Auch nicht so schlecht...

Danke

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