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Landeserziehungsgeld

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Geschrieben

Leider werde ich daraus nicht schlau .In Sachsen ist das Landeserziehungsgeld geblieben.Es wurde sogar auf 2Jahre erhöht also gering Verdiener bekommen das selbe wie mit dem alten Erzgeld.Ich will ja nicht maulen aber wenn die sone neue Regelung einführen sollten die Rahmenbedingung geklärt sein.Denn auf einen Bertreuungsplatz für Kinder unter 3Jahren gibts kein Rechtsanspruch also finanziert Vater Statt den nicht mit .Das heißt für mich 306 Eus für die Krippe ohne Essen und 140 Eus für den Großen in der Kita beide Vollzeit. wo find ich den Job bei dem ich genug verdiene??????????????? Wenn wenigstens der Kindergarten kostenlos würde!? Im Moment hat sich ne liebe Freundin angeboten mein kleines zu nehmen wenn es soweit ist ich hoffe es ist ein sehr braves Kind denn besagter Engel von Freundin ist selber schwanger und hat ein Kleinkind.Wenn sie überfordert ist steh ich da.Sowas können sich nur Leute ausdenken die keine Kinder haben.Alles Idi....!:mad:

Geschrieben
Hallo,

bist du sicher, dass es in Sachsen weiterhin ein Erziehungsgeld gibt?

Die Elterngeldregelung gilt doch bundesweit! Oder etwa nicht?

Gruß, Smilla

nein keinerziehungsgeld in der alten regelung gab es im3.jahr landeserziehungsgeld und das 1-2 jahr bundeserzg. und nun gibt es dort 1 jahr elterngeld und 2 jahre landeserzg. Also für einkommensschwache am ende das selbe nur anders verteilt

Geschrieben
Hallo,

bist du sicher, dass es in Sachsen weiterhin ein Erziehungsgeld gibt?

Die Elterngeldregelung gilt doch bundesweit! Oder etwa nicht?

Gruß, Smilla

es gibt noch von Bundesland zu bundesland unter schiede.. in NRW gab es zum beispüiel kein Landeserziehungsgeld... hier in bayern schon...

Geschrieben

Das is das was ich gefunden habe:

Landeserziehungsgeld

Die Länder Mecklenburg-Vorpommern , Sachsen, Thüringen und bei den alten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, gewähren nach Ablauf des grundsätzlichen Erziehungsgeldes nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz weiterhin Erziehungsgeld.

Mit Beginn des 3. Lebensjahr des Kindes wird zwischen 6 und 12 Monaten sogenanntes Landeserziehungsgeld gezahlt. Die Voraussetzungen sind ähnlich denen des Bundeserziehungsgeldes.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte eine kostenlose Broschüre mit dem Titel " Erziehungsgeld - Elternzeit" die telefonisch unter 0180/5329329 oder schriftlich beim Ministerium, Broschürenstelle, PF 205115 in 53145 Bonn angefordert werden kann.

Auf der Seite habe ich folgendes gefunden: (Bundesministerium f. Fam., Senioren, Frauen u. Jugend)

Landeserziehungsgeld

In folgenden Bundesländern wird Landeserziehungsgeld gezahlt:

Baden-Würtemberg

Bayern

Sachsen

Thüringen

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