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Ehevertrag/ Unterhaltsregelung

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**Manuela**

Empfohlene Beiträge

Schönen guten morgen Ihr Lieben,

ich hoff meine Frage passt hier in das Hochzeitsforum auch wenn ein kleiner negativer Beigeschmack bei diesem Thema immer dabei ist :arolleyes:

Wir ja schon viele von Euch wissen, heiraten wir am 29.12.10 auf der AIDA in Dubai (rechtsgültig) und wir möchten vorher einen Ehevertrag abschließen (Gütertrennung) meine Frage ist jetz, kann man in diesem Ehevertrag mit einbauen was er ggf bei einer Trennung/Scheidung an Ehegattenunterhalt bezahlen müsste :atongue: also nicht das jetz jemand denkt ich wäre nur auf s Geld aus, es ist so das ich zwei Kinder (7 und 6 Jahre mit in die Ehe bringe und noch auf anderweitige finanzielle Hilfe angewiesen bin, die ich aber nach meiner erneuten Heirat nicht mehr bekomme und mich da einfach absichern muss, schon allein der Kinder wegen.

Ich möchte meinen zukünftigen Gatten auch nicht ausnehmen wie eine Weihnachtsgans, ich möchte auch nur soviel, auf das ich jetz wegen der Eheschließung verzichte!!!!! Kann mir jemand sagen, ob das notariell festgelegt werden kann und was so ein Ehevertrag eigentlich kostet.

Ich hoff Ihr habt kein falschen Eindruck bekommen von mir, aber das sind leider die negativen Aspekte einer Hochzeitsvorbereitung :afrown:

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Hallo Manu,

Die gesetzliche Unterhaltsregelung kann durch einen Ehevertrag je nach den Bedürfnissen individuell verändert werden.

Allein dadurch, dass ihr eine Gütertrennung vereinbart ist aber eine Unterhaltspflicht Deines neuen Ehepartners nicht ausgeschlossen. Die müsste ausdrücklich ausgeschlossen werden, ebenso ein Versorgungsausgleich.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Lebensstandard während der Ehe und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Du wirst also nicht pauschal den gleichen Unterhalt von Deinem neuen Partner fordern können, wie du ihn von deinem alten Partner bekommen hast.

Lasst Euch aber vorher von einem Anwalt beraten! Es ist sehr schwer beim vorherigen Festsetzen von Unterhaltsansprüchen in Eheverträgen eine für beide Partner vertretbare Lösung zu finden.

Ich habe mal von einem ähnlichen Fall gehört, wo geschrieben wurde: "... der Unterhalt darf jedoch nicht geringer sein, als jener, den Frau M. aus erster Ehe ggü ihrem Partner zustand bzw. Betrag einsetzen.."

Meiner Meinung nach bringt so eine Formulierung nicht viel, denn ob sowas dann durchgesetzt werden kann hängt von der Vermögenssituation deines neuen Partners im Zeitpunkt der Scheidung ab... Hat er nix, kann er nix zahlen...

Aber da Du ja schon eine Scheidung hinter Dir hast, weisst Du bestimmt schon ganz gut bescheid!

LG

sandra

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Warum macht ihr denn Gütertrennung und nicht Zugewinngemeinschaft?

Gütertrennung finde ich für denjenigen ungerecht, der zu Hause bleibt und dem Partner den Rücken frei hält und dann nichts davon hat, wenn der Partner u.a. dadurch mehr Geld verdienen kann.

Ich würde mich auch unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Allein schon, dass du denkst wir meinen, dass du deinen Mann ausnehmen möchtest...

Hat er dir Schuldgefühle gemacht?

VG Juni

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nur so als Randeinwurfbemerkung von mir (Eheschließung steht bei mir - leider - nicht zur Debatte, mein Partner hatte ein "heilsames" Ersterlebnis :arolleyes:;)):

für mich war stets klar, ohne Ehevertrag keine Hochzeit

da hat man mich schon öfter als schrecklich unromantisch hingestellt, aber es ist doch in der heutigen Zeit wichtig und etwas Realismus schadet gewiss nicht

was ansonsten passiert, hat mein Partner in jahrelangen Zahlungen und einem dicken Ordner mit "schönem" Anwaltschriftverkehr erlebt

dann doch lieber alles in einem Zustand regeln, wo man sich gut versteht und niemand dem anderen (nur) schaden will :atop:

ich würde da auch ohne Vorberatung (in eurem Fall) nichts machen

denke, die genauen Regelungen müssen wohlüberlegt sein vor allem auch in Hinblick auf sich fortentwickelnde Rechtsprechung etc.

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ich würde auch einen anwalt fragen, wir haben auch einen ehevertrag, der beinhaltet, das ich 3 jahre ausgleichenden unterhalt bekomme, so das mein lebensstandart konstant bleibt, bis ich sozusagen wieder auf eigenen füßen leben (naja so ähnlich)

wir waren im übrigen bei einer tollen anwältin, die beide seiten super beraten hat. denn ich habe von der materie bis dato null ahnung gehabt.

aber alles steht und fällt mit der finanziellen situation am tag der scheidung.

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Aber da Du ja schon eine Scheidung hinter Dir hast, weisst Du bestimmt schon ganz gut bescheid!

LG

sandra

Manus erster Mann ist verstorben :traurig:

Wir haben keinen Ehervertrag, doch mittlerweile (mit Kind) denke ich manchmal, das es besser wäre...

Ich würde einen machen, wenn ich erst jetzt heiraten würde *glaub*

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hallo Ihr lieben

ich danke euch für Eure Meinung :) wir haben bereits einen Notar aufgesucht und ich find er hat uns gut beraten, er setzt jetz mal einen Vertrag auf.... Zum Thema "schlechtes Gewissen" meine SchwieEltern reden mir das immer ein... eine mit zwei kindern Ihren Sohn etc das reicht mir schon und da meinem zukünftigen Gatten eine Kanzlei und mehrere Häuser gehören hab ich da keine Lust mir was nachsagen zu lassen!!!!!

Was wir noch mit aufgenommen haben, das im Falle einer Scheidung, Fabi und Caro als seine leiblichen Kinder gesehen werden und er mir daduch Unterhalts verpflichtet ist darauf hab ich bestanden weil ich ja durch die neue Ehe auf Geld verzichte!!!!!

Erbrecht haben wir auch mit aufgenommen, Ich erbe nix, Fabi und caro auch nicht nur ein "evtl gemeinsames Kind" natürlich schon!!!!

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