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verliert man den Mutterschutz weil Kaiserschnitttermin vor ET

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pemo

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Hallo,

wie ist das eigentlich: bei einem KS wird das Kind ja vor dem ET geboren.

6 Wochen vor dem ET beginnt ja die Mutterschutzfrist, in welcher man schon aufhört zu arbeiten, und Mutterschaftsgeld bekommt.

Meine Gyn. sagt man könnte den ET nicht ändern, damit die Mutterschutzfristberechnung vom KS-Termin erfolgt.

D.h. für mich, ich würde dann mindestens 1 Woche länger arbeiten und auch weniger Mutterschaftsgeld bekommen oder wie?

Kennt sich da jemand aus?

Danke.

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Soweit ich weiß, werden die Tage die bis zum eigentlichen ET noch fehlen auf die 8 Wochen NACH Entbindung angerechnet. Also wenn der Krümel 2 Wochen vorher kommt, hast du danach nicht 8 sondern 10 Wochen Mutterschutz. Ich meine, das so mal gelernt zu haben.

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Also ich meine mal gelesen zu haben, dass die Zeit des Mutterschutzes, wenn man früher entbindet, dann im Nachhinein hinten rangehangen wird. Also wenn man 2 Wochen vor ET entbindet, nach der Geburt also 10 Wochen Muschu hat.

Aber echt ohne Gewähr, vielleicht ist sich ja jemand anderes sicherer!:o

EDIT: Das nenn ich mal überschneidung:lol:

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Soweit ich weiß, werden die Tage die bis zum eigentlichen ET noch fehlen auf die 8 Wochen NACH Entbindung angerechnet. Also wenn der Krümel 2 Wochen vorher kommt, hast du danach nicht 8 sondern 10 Wochen Mutterschutz. Ich meine, das so mal gelernt zu haben.

Jau, so ist es!

Man verliert kein Geld dadurch! ;)

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dann muss sich das aber geändert haben in den letzten jahren. denn als meine beiden großen geboren sind, hieß es, es sei "mein pech", wenn das kind früher kommt. also wenn ne woche vor et, dann habe ich hinterher trotzdem nur 8 wochen mutterschutz. bei einem frühchen wurde die zeit, die das kind zu früh geboren wurde, auf die 8 wochen draufgerechnet. wäre ja mal interessant, es genau zu wissen. werd gleich nochmal im worldwideweb schauen, ob ich dazu was finde... wäre für mich ja nicht schlecht, da unser zwerg evtl. vor et geholt werden soll, bzw. eingeleitet werden soll. je nach entwicklung...

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Nur wenn man ein Frühchen bekommt gibts Mutterschutzverlängerung! Ansonsten ist es Pech wenn man eher entbindet, GANZ SICHER!!!! Da wird nix dran gehängt!

Sorry, aber das ist falsch! §6 Abs.1 MuschG steht, dass sich die Fristen um die Zeit verlängern, die nicht in Anspruch genommen werden konnten. Das gilt für Frühgeburten und auch für alle sonstigen vorzeitigen Entbindungen. Bei Frühgeburten sind die Schutzfristen nach der Entbindung an sich länger.

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ich weiß es 100 %: man hat immer 14 Wochen MuSchu, also wenn das Kind früher kommt, war bei mir so, dann wird die Zeit hinten ran gehängt. Und wenn das Kind nach dem ET kommt ists noch besser, weil nach der Geburt hat man immer 8 Wochen MuSchu.

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bei meinen beiden großen hatte ich ja das "glück", dass sie nach et geboren wurden. somit hatte ich bei meiner großen 16 und bei meinem sohn 15 wochen mutterschutz. dann weiß ich ja schon jetzt, dass ich vor dem 15.09. (wenn ich das richtig im kopf habe!) nicht wieder in die firma muss. hat auch was...

danke für eure antworten.

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ich weiß es 100 %: man hat immer 14 Wochen MuSchu, also wenn das Kind früher kommt, war bei mir so, dann wird die Zeit hinten ran gehängt. Und wenn das Kind nach dem ET kommt ists noch besser, weil nach der Geburt hat man immer 8 Wochen MuSchu.

genauso ist es, meine maus kam auch 17 tage zu früh und ich habe trotzdem bis 15.05. muschu

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