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Frage zum Verzicht auf Recht zur ordentlichen Kündigung einer Wohnung

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Blueeye87

Empfohlene Beiträge

huhu,

also folgendes, wir sind im april ´09 in unsere jetzige wohnung gezogen. allerdings werden wir hier nicht glücklich und wollen wieder ausziehen. im mietvertrag steht "beide parteien (mieter und vermieter) verzichten bis zum 30.04.10 auf das recht zur ordentlichen kündigung".

wie ist das gemeint? können wir erst ab mai die kündigung einreichen oder können wir vor mai nicht ausziehen? wir haben die kündigung heute eingereicht und kündigen somit zum 31.05.10. unsere ansprechpartnerin ist krank und die kündigung hat der hausmeister angenommen. er will nachher bei dem hauptsitz der vermietung anrufen und fragen, er meldet sich dann. aber es interessiert mich trotzdem jetzt schon.

ich will hier schnellstmöglich raus. die nachbarn nehmen keine rücksicht (wir haben ja ein kleines kind) und haben gerne mal bis nach 22 uhr die musik lauter, trampeln und poltern und im sommer hocken die nachbarn mit der bierpulle vor der tür auf der treppe bis 22 uhr. einfach zum kotzen.

danke schonmal und lg

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Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und den gesetzlichen Bestimmungen zulässig.

Ich würde aber selber beim Vermieter anrufen, und nicht so lange warten bis der Hausmeister das macht, er vermittelt ja auch nur an Dich weiter. So erfährst Du das aus erster Hand.

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ich hab´s geahnt :o

hab auch eben angerufen und es ist so.

wenn wir uns aber wirklich unwohl fühlen und unbedingt ausziehen wollen sollen wir mit unserer ansprechpartnerin reden. es findet sich wohl eine lösung um doch irgendwie eher aus dem vertrag zu kommen. wir würden auch die kaltmieten zur not weiter zahlen wenn es sein muss. müssen wir wohl erstmal abwarten.

danke für die antwort!

lg

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ich hab´s geahnt :o

hab auch eben angerufen und es ist so.

wenn wir uns aber wirklich unwohl fühlen und unbedingt ausziehen wollen sollen wir mit unserer ansprechpartnerin reden. es findet sich wohl eine lösung um doch irgendwie eher aus dem vertrag zu kommen. wir würden auch die kaltmieten zur not weiter zahlen wenn es sein muss. müssen wir wohl erstmal abwarten.

danke für die antwort!

lg

Na dann, wünsche ich Dir viel Glück und das sie auf Euer Angebot eingehen. Berichte mal wie es Euch dann ergangen ist. *neugierigbin*

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naja die wohnung wurde für uns komplett saniert und tw auch nach unseren wünschen. ich denke mal das die somit die kosten decken wollen.

haben uns heute eine super wohnung angeguckt. wir könnten märz und april kaltmietfrei bekommen, also nur nk. wenn unsere vermietung sich stur stellt könnten wir anbieten von mai-juli die 3 monatskaltmieten zu zahlen. da wir eine kaution von 2 monatskaltmieten bezahlt haben akzeptieren sie es vielleicht die einzubehalten, so das wir nur noch eine zahlen müssen. vielleicht ist sie aber auch kulant und macht uns ein anderes angebot.

uns ist letztes jahr eine tolle wohnung durch die lappen gegangen weil der einzugstermin zu lange gedauert hat wegen kündigungsfrist der anderen wohnung.

wär toll wenn wir das dieses jahr irgendwie hinkriegen :o

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UND das die wohnung dann endlich mal so ist wie wir uns das vorstellen, die dauernde umzieherei nervt, und man kommt sich manchmal echt auch blöd vor wenn man zur verwandschaft sagt "wir ziehen wieder um". aber es nützt ja nix wenn man sich nicht wohl fühlt, und das kann man leider auch vorher nicht wissen...

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