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wer kann mir rat geben?

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hallöchen....

ich, noch ganz frisch hier suche dringend und antworten auf meine fragen.

hab erfahren, dass ich schwanger bin. freu mich mittlerweile riesig darauf. jedoch ist es so, dass ich im 3. lehrjahr zur reiseverkehrskauffrau bin und im mai 2007 prüfung habe.

mein krümel wird aber schon im februar kommen. kann ich trotzdem die prüfung ablegen bzw. werde ich überhaupt zugelassen? kann meine chefin mich kündigen,wenn ich ihr erzähle, dass ich schwanger bin? muss ich ihr das auch schriftlich geben? kann ich in den mutterschutz gehen oder muss ich diese zeit an die ausbildung wieder dranhängen? ich hab auch gelesen, dass man schon wieder nach 4 wochen die schule besuchen kann. stimmt das?

ich weiss, das sind soooo viele fragen, aber irgendwie brennen die mir so auf der seele, dass ich langsam nicht mehr weiter weiß.

es wäre echt super lieb,wenn mir jemand antworten bzw. weiterhelfen könnte.

liebe grüße

elli aus berlin:)

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Hi,

Herzlich Willkommen hier:))

Wie alt bist du denn??

Also deine Chefin kann dich nicht kündigen! Da du als schwanger unkündbar bist. Und das mit der Prüfung kann man so machen, musst halt schauen ob du das so schafftst oder ob´s zuviel ist. Aber möglich ist es!! Sobald du den schwangerschaftspass hast legt ihn einfach deiner chefin hin..dann kann sie nix mehr sagen...

Bei Mutterschutz ich es soweit ich weiß so das die zeit die du bis zu deiner prüfung hast aber dann in mutterschutz bist halt dran hängst!

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Guest bianca81

hi du, zunächst herzlichen glückwunsch!!!

also 6 wochen vor dem et, kanst du arbeiten gehen und zur schule, wenn DU willst, ag und schule dürfen dich nicht nötigen!!! 8 wochen nach dem et darfst weder du noch der ag noch die schule dir irgendwas zumuten, es besteht ein absolutes verbot zu arbeiten, prüfungen abzulegen etc.. selbst wenn die ihk (ist es doch?) es wollte sie dürfte nicht. aber wenn dein krümel im februar kommt könnte es ja klappen ;)

hab nochmal gegoogelt bei nem ausbildungsvertrag darf deine chefin dich nicht kündigen, du hast anspruch auf die elternzeit und um diese verlängert sich auch dein ausbildungsvertrag. und nein du musst es ihr nicht schriftlich geben.

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  • 4 weeks later...

hey.

ich befinde mich in ausbildung und meine tochter ist jetzt 4 wochen alt...

ich war im 2. LJ als ich von der SS erfahren habe.

ich kann dir nur sagen, die anderen beiden haben vollkommen recht, du brauchst dir keine gedanken machen...

bist unkündbar...

und finanzielle vorteile hat´s auch, muß man nur wissen, sagt einem heutzutage keiner mehr..

wenn du fragen dazu hast: nur zu... ich hab´s hinter mir!

Lg, mela:rolleyes: ;)

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Hallöchen...

erst einmal vielen lieben dank für die antworten :o)

es ist so,dass ich vor 2 wochen bei der caritas war um hilfe zu beantragen... die schickten mich zum jobcenter, wo ich einen antrag auf erstausstattung etc abgeben muss..das mach ich heut,weil ich mal seit langem mal wieder nen kurzen tag habe :) na ja und dann mal abwarten was rumkommt. mein freund und ich werden im november eine neue wohnung beziehen,welche zum glück das amt übernehmen wird.

wo ich mir aber immer noch unsicher bin ist, was ich alles nachher noch zu beachten habe. sprich: kindergeld,vaterschaftsanerkennung, kitaanspruch und kann ich auch schwangerenbedarf beim amt beantragen? kann ich,wenn ich sechs wochen vorher im mutterschutz bin trotzdem zur schule gehen?

liebe grüße elke :)

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Guest bianca81

hi du,

vor dem et darf du alles was DU willst, heißt auch zur schule gehen. die ANDEREN dürfen dich aber nicht verpflichten hinzugehen. es ist deinerseits freiwillig.

vaterschaftsannerkennung, die ist nözig um eine sorgeerklärung machen zu können, ist meist auch schon in der ss möglich, sofern beide zustimmen. wird beim jugendamt gemacht.

kindergeld beantragst du bei der familienkasse.

erziehungsgeld beim 'erziehungsgeldamt' meist im rathaus mit drin.

und deinen kitaanspruch kannst du in berlin, bsp., erst 6 monate bevor die kleinen in den kindergarten gehen sollen beantragen.

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