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Familie in Not. Info & Adresse.

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Stiftung "Familie in Not"

Soziales

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Stiftungsziele: Soziales

Die Stiftung "Familie in Not" ist eine Förderstiftung; sie ist landesweit tätig und unterstützt vor allem werdende Mütter in Not- und Konfliktlagen, Mütter mit Mehrlingsgeburten, sowie Familien, die durch Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Geburt in Not geraten sind. Mit entsprechenden Zuschüssen festigt die Stiftung die wirtschaftliche und soziale Situation der Betroffenen. Das Vermögen der Stiftung beträgt 8.180.670 Euro, die jährlichen Gesamtausgaben belaufen sich zur Zeit auf knapp 560.000 Euro).

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Die Stiftung ist in Baden-Württemberg auch für die Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" zuständig. Die Stiftung gewährt an werdende Mütter in Not- und Konfliktsituationen eine individuelle finanzielle Unterstützung, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermöglichen.

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Leistungen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" werden für Aufwendungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und Pflege des Kindes gewährt; in der Regel erhält eine anspruchsberechtigte werdende Mutter, sofern sie nicht Sozialhilfeempfängerin ist oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, eine Einmalleistung in Höhe von 844 Euro, sofern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten ist. Sie beträgt (mit dem erwarteten Kind)

- 794 Euro bei Alleinstehenden und

- 822 Euro bei (Ehe-)Paaren.

Werden diese Einkommensgrenzen überschritten, vermindert sich der Leistungsbetrag der Stiftung in Stufen von vollen 51 Euro für jede Überschreitung der Einkommensgrenze um je bis zu 51 Euro. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes vorhandene Kind um 166 Euro.

Beispiel:

Die (allein stehende) werdende Mutter hat ein Einkommen von 869Euro.

Sie überschreitet die für sie geltende Einkommensgrenze damit um mehr als 51 Euro, aber weniger als 102 Euro (die nächste Stufe).

Hat die Frau bereits ein Kind, gilt für sie die Einkommensgrenze 794 Euro + 166 Euro = 969 Euro. Damit liegt ihr Einkommen unter der Grenze. Sie erhält daher den vollen Regelbetrag von 844Euro.

Stiftungsleistungen sind noch möglich bis zu einer Überschreitung der niedrigsten Einkommensgrenze (794 Euro bzw. 822 Euro) um insgesamt bis zu 511Euro (also bis zu einem Einkommen von 1305 Euro bzw. 1333 Euro). Danach sind keine Stiftungsleistungen mehr möglich.

Sozialhilfeempfängerinnen erhalten eine pauschale Einmalleistung in Höhe von 256 Euro. Für Frauen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und danach die notwendigen Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt grundsätzlich in Form von Sachleistungen erhalten, sind Leistungen in Einzelfällen, in denen ihr Bedarf als Schwangere oder Mutter nicht durch staatliche Leistungen gedeckt werden kann, bis zur Höhe von 256 Euro möglich.

Nähere Auskünfte erteilen in allen Fällen die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, bei denen ein Antrag auf Stiftungsleistungen gestellt werden kann.

Das Gesamtvolumen der Stiftungsleistungen der Bundesstiftung "Mutter und Kind" beläuft sich in Baden-Württemberg auf etwa 10.200.000 Euro pro Jahr.

Adresse

Stiftung "Familie in Not"

c/o Sozialministerium Baden-Württemberg

Referat "Politik für Kinder"

Schellingstraße 15

70174 Stuttgart

Telefon: 0711/123-0

Sch.... IN Not natürlich, kann aber das Thema nicht ändern....:o

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