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Kündigung?

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Geschrieben

Hey hab da mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand von Berufswegen damit aus!

Ich habe gelesen u.a. auf einer ihk hp, dass in Kleinstbetrieben/firmen eine Kündigung auch während der ss möglich ist!

Aus wichtigem Grund.

Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass sowas durchgeht? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Also wenn jemand was weiß wär ich über einer Antwort dankbar!

Geschrieben

Hallo Cassie,

ja stimmt leider.... Betriebe mit sehr wenig Mitarbeitern können einen Antrag stellen und somit auch während der SS kündigen. Ich könnte mir vorstellen, das ein Kriterium ist, das der Betrieb "beweisen" muss, das er sonst pleite gehen würde....

Mein AG zB hat mich freigestellt. Bekomme zwar von ihm mein komplettes Gehalt wie gehabt überwiesen - er bekommt es allerdings von meiner Krankenkasse wieder zurück.

Das kommt wohl immer darauf an, in welcher Branche man arbeitet. Arbeitest Du beispielsweise wie ich beim zahnarzt, kann dieser ja nachweisen, das Du wegen Infektionsgefahr etc nicht mehr arbeiten kannst und Du ja eigentlich nur noch "dumm" rumsitzt. Wenn Du allerdings in einem Büro arbeitest, könntest Du ja theoretisch weiter arbeiten.....

Geschrieben

Ja hab ich mir gedacht, dass das stimmt. schei...!

Frage ist ja. Wie soll der Betrieb pleite gehen, er bekommt ja eigentlich alles an Aufwendungen von der KK Umlagekasse wieder oder nicht?!

Geschrieben
Cassie, warum machst Du dir denn jetzt Gedanken darum?

oder ist die Frage nur interessehalber?

Weil ich es in spätestens paar Wochen "beichten" muss. Ich weiß nicht wie ich ohne den Job klarkommen soll. Bekäme zu wenig arbeitslosengeld!:(

Geschrieben

oh, ok :o

na hoffen wir mal, dass es nicht so schlimm wird.

ansonsten gibt es bestimmt auch ne andere möglichkeit - berufsverbot oder sonst was.

Geschrieben

Naja, aber der Betrieb kann es nur am ende des jahres zurückfordern.... im schlimmsten fall muss er dein gehalt 1 jahr vorauszahlen und deine nachfolgerin ja auch.... und somit könnte es sein, das er miese macht und pleite geht

in welcher branche arbeitest du denn und wie komsmt du auf die idee, dass dein AG dir kündigen wird? wieviel mitarbeiter seid ihr denn?

Geschrieben

cassie, mach dir mal keine gedanken.

du bist ja noch ein bißchen da und er hat zeit jemand neues einzustellen

da muß er nur ein oder 2 monate doppelt zahlen (für dich und den/ die neue(n)

das geld hat er ja wieder rein, wenn du im MuSchu bist.

Geschrieben
cassie, mach dir mal keine gedanken.

du bist ja noch ein bißchen da und er hat zeit jemand neues einzustellen

da muß er nur ein oder 2 monate doppelt zahlen (für dich und den/ die neue(n)

das geld hat er ja wieder rein, wenn du im MuSchu bist.

Das kann der nicht auslegen nichtmal für einen Monat!

Und anlernen geht somit auch nicht. Er hat dann keinen Grund mich zu behalten wenn er nur raufzahlt. Ich dachte die können wenigstens sofort das Geld anfordern so wie bei Krankheit auch!

Geschrieben

Ich finde auch du solltest nicht den teufel an die wand malen....

in der Regel bist du ja bis 6 wochen vor der geburt da. also muss er gar nicht soviel auslegen ;) und vll macht es dir ja mut: bei mir in der arbeit waren wir auch nur 3 angestellte und es läuft über freistellung :)

Geschrieben

Ich sag ja auslegen kann er garnichts. Und ich muss schauen wo ich bleibe!

Zumal mein Muschu im April anfangen würde, dann würd er ja erst ein 3/4 Jahr später das Geld wieder bekommen.

Ich fand die Vorstellung ja schon vorher nicht prickelnd aber nu weiß ich garnichts mehr. Ohne das Geld geht nichts!:(

Geschrieben

ja aber moment mal

wenn du im muschu bist, bekomsmt du 13 EUR pro tag von der KK bezahlt - max jedoch mtl 1800,- EUR (netto). Nur was darüber liegt, muss dein AG zahlen. Und wenn du danach in Elternzeit gehst, bekommst des geld ja eh vom staat

Nur keine schlafenden hunde wecken ;)

Geschrieben

Cassie, genau, mach dich nciht jetzt schon verrückt.

mal ganz ehrlich - du bist jung und ich gehe mal davon aus, das er wußte das du keine kinder hat - also mußte er auch damit rechnen das du irgenwann ss wirst.

und wenn er damit nicht leben kann, dann hätte er dich nicht einstellen dürfen sondern eine 40jährige mit 3 Kindern und mit der kinderplanung durch ist

Geschrieben

nur mal so am rande:

aufwendungen des arbeitgebers für z.b. zuschuss zum mutterschaftsgeld oder entgeltfortzahlung bei beschäftigungsverbot in der ss werden nach entsprechender antragstellung von den krankenkassen erstattet. genau wie bei krankheit.

und ob in deinem fall die oberste landesbehörde tatsächlich eine zustimmung zu einer eventuellen kündigung während der ss erteilen würde, bleibt abzuwarten. keine ahnung, wie streng die da rangehen.

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