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Geschrieben

Ich habe Eine Frage!:confused:

Ich habe eine Tochter die am 23.10 um 3.23 Uhr morgens geboren wurde!Ich war jetzt 3 Jahre zu Hause!Im August kann Darina in den Kindergarten!Und ich werde wieder arbeiten!

Meine Frage::confused:

Wann muss ich wieder arbeiten?

Im August wenn darina im Kindergarten ist,oder am 24. Oktober?Wann laufen die 3 Jahre ab?

Ich hoffe ihr wißt was ich meine!

Danke im voraus!!!!!!!

LG Mona

Geschrieben

ich meine, dass die drei Jahre ab der Zeit nach dem Mutterschutz erst anfangen, also wie bei mir ca. bis 19.12. geht der MuSchu, dann fangen die drei Jahre Elternzeit an, also müsstest du an nem 20.12. wieder arbeiten, aber sicher bin ich net.

Geschrieben

Also mein Arbeitgeger möchte ich nicht so gern fragen,denn die hätten mir eh schon gekündigt,wenn ich nicht ss geworden wäre!

Ich schreibe auch noch andere Bewerbungen und hoffe das ich woanders unterkomme,denn ich glaube mein alter Arbeitgeber wird mich nur die ersten 3 Monate nehmen!

Geschrieben
ich meine, dass die drei Jahre ab der Zeit nach dem Mutterschutz erst anfangen, also wie bei mir ca. bis 19.12. geht der MuSchu, dann fangen die drei Jahre Elternzeit an, also müsstest du an nem 20.12. wieder arbeiten, aber sicher bin ich net.

nö, das stimmt aber nicht. Die 3 Jahre sind normalerweise nach dem 3. Geburtstag vorbei ;)

Geschrieben
Ich habe Eine Frage!:confused:

Ich habe eine Tochter die am 23.10 um 3.23 Uhr morgens geboren wurde!Ich war jetzt 3 Jahre zu Hause!Im August kann Darina in den Kindergarten!Und ich werde wieder arbeiten!

Meine Frage::confused:

Wann muss ich wieder arbeiten?

Im August wenn darina im Kindergarten ist,oder am 24. Oktober?Wann laufen die 3 Jahre ab?

Ich hoffe ihr wißt was ich meine!

Danke im voraus!!!!!!!

LG Mona

Wenn deine Tochter am 23.10 drei Jahre wird, dann mußt du normalerweise am 24.10 wieder arbeiten ;)

Geschrieben

naja aber wenn du bei dem kündigen willst, dann ist das doch egal, wann die Elternzeit aufhört, oder? Dann kündige doch bis Ende Oktober, dann kannst du was Neues beginnen. Ich weiß auch garnet, wo man sowas nachfrägt außer beim AG.....

Geschrieben

@ Mini ja deshalb habe ich ja geschrieben, das ich mir net sicher bin.... das kommt ja alles noch auf mich zu. Nur in drei Jahren steh ich vor dem selben "Problem", denn ich geh auf keinen Fall mehr in meine alte Firma.

Geschrieben

Die Sache ist,ich werde nicht von meiner Seite Kündigen!Oder erst wenn ich sicher eine andere Zusage habe!

Ich weiss es leider auch nicht wo ich mir das nachfragen kann!

Geschrieben
Wenn deine Tochter am 23.10 drei Jahre wird, dann mußt du normalerweise am 24.10 wieder arbeiten ;)

So dachte ich es auch und meinte Tante war sich nicht sicher!hmm?

Geschrieben

Stichtag ist definitiv der Geburtstag deines Kindes. Ich hatte nur 1 Jahr Elternzeit genommen und hätte theoretisch am Geburtstag von Rick den ersten Arbeitstag gehabt.

Hab natürlich dafür Urlaub genommen. ;)

Geschrieben
Stichtag ist definitiv der Geburtstag deines Kindes. Ich hatte nur 1 Jahr Elternzeit genommen und hätte theoretisch am Geburtstag von Rick den ersten Arbeitstag gehabt.

Hab natürlich dafür Urlaub genommen. ;)

Ok,vielen Dank!!!!Auch wenn es voll blöd ist!

Geschrieben
Stichtag ist definitiv der Geburtstag deines Kindes. Ich hatte nur 1 Jahr Elternzeit genommen und hätte theoretisch am Geburtstag von Rick den ersten Arbeitstag gehabt.

Hab natürlich dafür Urlaub genommen. ;)

echt? Dann hat meine Freundin ja Glück gehabt. Ihr Kleiner wird morgen 3 und sie hat ihren ersten offiziellen Arbeitstag am Montag (muß für morgen keinen Urlaub nehmen)

Geschrieben

Es gibt schon ne feste Regelung je nach dem wie lange man die Elternzeit in Anspruch nimmt. Es ist immer der Geburtstag des Kindes an dem der erste Arbeitstag ist. Alles andere ist Kulanz vom AG.

Mein erster AT ist der 11.Juli. da ein Samstag wäre es der Montag. Also der 13. Juli ich hab aber noch 2Tage Resturlaub somit muss ich dann erst offiziell am 15. anfangen.

Geschrieben
Stichtag ist definitiv der Geburtstag deines Kindes. Ich hatte nur 1 Jahr Elternzeit genommen und hätte theoretisch am Geburtstag von Rick den ersten Arbeitstag gehabt.

Hab natürlich dafür Urlaub genommen. ;)

Genau.

Und eigentlich müsste das auch in deinen Unterlagen stehen,denn du hast die Elternzeit doch schriftlich eingereicht?

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