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Finanziellen Leistungen für werdende Eltern

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Geschrieben

Moin Moin!

Ich habe etliche Fragen zur Beantragung von finanziellen Unterstützungsleistungen. Zunächst zu meiner Situation:

Ich bin 29 Jahre und in der 8. Schwangerschaftswoche. Ich lebe mit meinem Partner zusammen in einer nicht kindgerechten 3 Zi Wohnung. Zur Zeit studiere ich noch (voraussichtlich ist Mitte September). Nebenbei gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach. Mein Partner ist berufstätig, hat aber nur eine halbe Stelle. Ich erhalte bis zum Ende meines Sudiums noch Unterhaltszahlungen von meinen Eltern. Ich werde bis November meiner geringfügigen Beschäftigung nachgehen, danach beginnt der Mutterschutz.

Nun zu den Fragen:

1. Bekomme ich als Studentin mit einer geringfügigen Beschäftigung überhaupt Mutterschaftsgeld?

2. Sind meine Eltern nach Beendigung meines Sudiums weiter unterhaltsverpflichtet?

3. Unter welchen Umständen bekommt man einen Kindergeldzuschlag?

4. Ist Elterngeld die Ablösung für bisheriges Eriehungsgeld?

5. Unter welchen Bedingungen steht uns Wohngeld zu?

6. Bekommen wir evt. ergänzende Sozialhilfe?

7. Wie bekommt man Säuglingserstausstattungsbeihilfe (wo ist sie zu beantragen)?

Vielen Dank für Eure Hilfe und beste Grüße,

steinlaus2000

Gast bianca81
Geschrieben

zu 1.tens: du bekommst kein normales mutterschaftsgeld, solltest du aber deine geringfügige beschäftigung auch noch 6 wochen vor dem et haben bekommst auf antrag vom bundesversicherungsamt einen einmaligen zuschuss in höhe von 210€ (dafür benötigst du von deiner kk einen bescheid in dem steht, dass dir von ihr kein mutterschaftsgeld zusteht)

zu 2tens: nein sind sie nicht, da du definitiv nicht in einem ausbildungsverhältnis stehst, zieh lieber das studium.

zu 3tens: wenn du kein bafög erhälts, kein wohngeld, in der reihenfolge. wird nur ich glaub ich hab mal ne zahl von 20.000 gelesen gezahlt. da vorher die anderen anträge greifen.

zu 4tens: jupp ist die ablöse, du bekommst so wie es aussieht 12 monate, nur, keine 14!, 300€ jeden monat.

zu 5tens: generell steht es euch zu, wenn ihr über mehr geld als euren grundbedarf habt und zu wenig um zu leben.

heißt 2x311€ ihr grundbedarf + 207€ kind grundbedarf + Miete + KVbeiträge

> einnahmen, wobei erziehungsgeld und kindergeld des kindes nicht angerechnet und bafög nur hälftig (zahlen für berlin)

zu 6tens: ergänzte sozialhilfe, wenn wohngeld abgelehnt. (um wohngeld zu beantragen benötigt man eine bafögablehnung, ansonsten wird der antrag nicht bearbeitet)

zu 7tens: beim jobcenter bzw. arge, aber mach dich auf einen kampf bereit die gelder bekommst du wenn überhaupt sehr schwer. in berlin werden prinzipiell die berechnungen falsch gemacht und alle(!) studentinnen abgelehnt, amn muss dann in einen widerspruch gehen und das dauert dann ein jahr... - da brauchste nerven!

Gast bianca81
Geschrieben

keine ursache, ich musste mich am anfang mit allem komplett alleine durchwurschteln, dafür kann ichs jetzt andern sagen ;)

Geschrieben

hallo Bianca

Auch wenn es mich nicht betrifft, möchte ich dir mal ganz herzlich danke sagen, dass du immer Antworten auf alle möglichen Finanz- und auch Rechtsfragen hast und dann erst noch so supi ins Forum stellst.

Ich glaube, das sind ganz viele Leute ganz froh drum. Danke vielmals.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

hallo ihr :)

wir sind auch angehende eltern und beide studenten und kämpfen nun auch um den finanziellen weg.

eine frage ober bitte zu den obigen fragen: könntet ihr bitte noch etwas genauer auf punkt 5 eingehen.

zu punkt 3: kann man das also so verstehen, dass man abwägen sollte, was mehr ist, der zuschlag oder das wohngeld? und ist es ausgeschlossen, dass man beides bekommen? was soll die zahl 20000 bedeuten, was ist damit gemeint

wir hatten z.b. auch gelesen, dass der kindergeldzuschlag von der bewilligung bzw. berechtigung für alg II abhängt. da man das alg II als student aber nicht bekommt würde demnach ja auch kein kindergeldzuschlag.

wäre supi, wenn ihr dazu noch etwas sagen könntet.

thx

Geschrieben

also es geht um die reihenfolge der bezogenen leistungen, du kannst ja mal versuchen kinderzuschlag zu beantragen, nur weit wirst du nicht kommen.

sie werden dich fragen, ob du denn schon wohngeld beantragt hast und wollen den bescheid sehen, erst dann werden sie überhaupt mit arbeiten anfangen. und 20.000 sind die bezieher von kinderzuschlag, also sehr wenige.

und um die mädels für den wohngeldantrag in bewegung zu setzen benötigst du beide(!) bafögbescheide, egal ob positiv oder negativ.

und dem grunde nach muss dir als student nur alg2 zustehen, was es generell meistens tut (wenn nicht bafög wäre), wenn deine eltern nicht stinkreich sind ;)

rechnet euch zu 5tens es doch aus. sollte kein > (größer) rauskommen, werdet ihr kein wohngeld bekommen.

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