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Gibt es Geld nach dem Elterngeld?

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Sprotte82

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Meine Maus ist nun schon 7 Monate alt und so langsam mache ich mir Gedanken, wie es wohl nach ihrem 1. Geburtstag weitergeht.

Mein Mann macht seit 01.09. eine Umschulung und bekommt nur knapp 1000 Euro raus. Momentan kommen wir noch ganz gutüber die Runden, aber wenn im April meine 800 Euro wegfallen, reicht es hinten und vorne nicht.

Ich habe mal gehört, man könnte Hartz IV für das Kind oder ggf. auch für mich(?) beantragen? Weiß jemand mehr?

Wohngeld und Kinderzuschlag versuchen wir gerade zu bekommen...bisher noch kein Ergebnis.

Arbeitslosengeld kann ich nicht beantragen, weil ich in Elternzeit (3J.) bin, oder?!

Falls jemand mir ein paar Tipps geben kann, wäre ich sehr dankbar!!! :)

Liebe Grüße

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Hey maryclary,

lieb von dir, aber das Landeserziehungsgeld gibt es bei uns in Schleswig-Holstein leider nicht.

Falls also irgendjemand noch andere Ideen hat - immer her damit!

Und schonmal vielen Dank!

warum gibt es das bei euch nicht?habe gedacht,dass es in ganz deutshland so ist...ist ja schon ne sauerei,oder?wenn das nur in verschiedenen bundesländern gibt.

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Tja, das mit dem LEG ist echt blöd... Aber immerhin für einige, die sich den richtigen Wohnort ausgesucht haben, ja ganz gut! :)

Kann man denn ALG beantragen? Oder geht das nicht? Arbeitslos bin ich ja eigtlich nicht, gell?

Aber wer hat nun eine Idee für die armen Nordlichter, die kein LEG beantragen können?

Nach der Umschulung meines Mannes sieht die Lage ja wieder ganz anders aus...das dauert aber noch 2 Jahre... :(

VLG

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Nein ALG kannst du nicht beantragen... zum einen bist du nicht alo... du hast ja deine Stelle noch... zum anderen willst du ja daheim bleiben und damit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (ist das wichtigste beim Alg beantragen)

aber ALG 2 bzw. Hartz IV könnte gehen... ihr habt, was ich gelesen habe noch 800 Euro plus Kindergeld zur Verfügung wenn dein Elterngeld wegfällt... damit dürfte Hartz IV als Aufstocker gehen

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  • 2 Monate später...

Hallo Mädls!

Ich hab ne Frage.

Ich bekomm jetz für 1 Jahr Elterngeld - habs ned aufgeteilt auf zwei Jahre.

Was bekomm ich danach -wenn das Jahr abgelaufen ist (ausser Kindergeld)?

Bekomm ich dann ALG, das hab ich vor der SS 4 Monate lang bekommen und normalerweise steht einem das ja 12 Monate zu. Oder bekomm ich Hartz IV?

Ich werd nach dem Jahr noch ned arbeiten gehen. Erst wenn der Kleine mindestens 1 1/2 Jahre alt ist. Bei HartzIV müsste ich dann aber doch jeden Job annehmen oder?

Könnt ihr mir weiter helfen?? :o

Danke schonmal!

VG

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Hallo Mädls!

Ich hab ne Frage.

Ich bekomm jetz für 1 Jahr Elterngeld - habs ned aufgeteilt auf zwei Jahre.

Was bekomm ich danach -wenn das Jahr abgelaufen ist (ausser Kindergeld)?

Bekomm ich dann ALG, das hab ich vor der SS 4 Monate lang bekommen und normalerweise steht einem das ja 12 Monate zu. Oder bekomm ich Hartz IV?

Ich werd nach dem Jahr noch ned arbeiten gehen. Erst wenn der Kleine mindestens 1 1/2 Jahre alt ist. Bei HartzIV müsste ich dann aber doch jeden Job annehmen oder?

Könnt ihr mir weiter helfen?? :o

Danke schonmal!

VG

Bei Alg 2 musst du bis das kind 3 ist nicht arbeiten.

Ob du noch Alg1 kriegst weiß ich nicht, glaube aber nicht.

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ALG1 bekommst du nur wenn du dich wieder dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellst dann hast du auch wieder volle 12 monate ALG anspruch! Aber wenn du dich nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellst bekommst du bestimmt Harz 4.. Jenachdem was dein Mann/Freund verdient! Aber solltet ihr unter dem satz liegen bekommt ihr über harz 4 ne aufstockung! So hat mir die Frau das von der Carritas erzählt;)

LG

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ALG1 bekommst du nur wenn du dich wieder dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellst dann hast du auch wieder volle 12 monate ALG anspruch! Aber wenn du dich nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellst bekommst du bestimmt Harz 4.. Jenachdem was dein Mann/Freund verdient! Aber solltet ihr unter dem satz liegen bekommt ihr über harz 4 ne aufstockung! So hat mir die Frau das von der Carritas erzählt;)

LG

nein sie hat keine vollen 12 Monate wieder Anspruch... sondern nur die verbleibenden 8 Monate. Elternzeit verlängert zwar die Rahmenfrist aber bildet keinen neuen Anspruch....

und Anspruch auf Alg 1 besteht nur bei wenn man sich dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung stellt.

jap, so ist es.

nur soviel ich weiss, muss man jetzt bevor man alg2 beantragt zuerst kinderzuschlag und wohngeld beantragen, da sich da ja die bestimmungen vor einiger zeit geändert haben.:)

Dieses "muss" besteht nur, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat...

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ah, gilt also für normale arbeiter und nicht für selbstständige oder wie?*aufmschlauchsteh*

mein gott jana, wie kann man da nur arbeiten, ich bin damals verzweifelt an den anträgen gessesen, und ich wage zu behaupten dass ich nicht ganz blöd bin, aber ihr, die sie bearbeiten musst...brrrrr, nö, das wäre nix für mich:p

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bei Selbständigen ist es mal wieder von ARGE zu ARGE unterschiedlich :) ich lass mir bei Selbständigen eine GuV vorlegen der letzten Monate und überschlage selber im Kopf, ob das Einkommen ausreichen würde um die "Erwachsenen" nicht Bedürftig werden zu lassen (soll heißen ich rechne komplett ohne Kinder)...

sollte ich dort schon eine Bedürftigkeit feststellen, bewillige ich gleich Hartz IV... sollte es unklar sein, fordere ich die Antragsteller auf Wohngeld und den Kinderzuschlag zu beantragen, trete in Vorleistung und stelle als Sachbearbeiter einen Erstattungsanspruch an die Wohngeldstelle und die Kindergeldkasse...

och Beauty, man lernt mit allem zu leben :D wenn du das gelernt hättest würde dir das auch nicht mehr so schwer vorkommen... aber sicher es gibt auch für uns Sachbearbeiter Fälle wo wir selber ins rudern kommen, weil das so seltene Ausnahmen sind, wo man vllt. 1-2 mal in seinem ganzen Berufsleben mit konfrontiert wird...

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nein sie hat keine vollen 12 Monate wieder Anspruch... sondern nur die verbleibenden 8 Monate. Elternzeit verlängert zwar die Rahmenfrist aber bildet keinen neuen Anspruch....

und Anspruch auf Alg 1 besteht nur bei wenn man sich dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung stellt.

Also die Dame von der Carittas hat mir aber erzählt das man denn wieder volle 12 mon. hat, da ein jahr elternzeit als beruf angerechnet wird! Oder so ähnlich... Und daher hat man wieder volle 12 mon. anspruch!:confused: Oh man ist das alles komplieziert! (Naja ich hab ja noch ein bissl zeit und mach mir denn sorgen wenn es soweit ist! )

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Elaire... ich arbeite beim Arbeitsamt, es wäre mir ein neuestes, dass Elterngeld einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet ...

aber das ist ganz oft unser Problem, dass die verschiedenen Beratungsstellen ihr Halbwissen an ihre Kunden weitergeben und die bei uns in den Büros dann Theater machen, aber das wurde uns doch so gesagt und ich habe darauf vertraut.... :o

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