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Elternzeit, dann Firmenausstieg...

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hummelsumm

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Hallo Mädels...

Wer kennt sich aus und kann helfen?

Ich wurde heute von einer Kollegin aufmerksam gemacht, dass ich den Chefs nicht unterschreiben soll, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr wiederkomme, da es irgendwelche Bezugskürzungen oder dergleichen geben soll.

Kennt sich da jemand aus?

Benötige ja auch eine Begründung, falls die Chefs demnächst auf mich zukommen...

Ich werde innerhalb der 3 Monate Frist zum Ende der Elternzeit eh kündigen, bzw die Chefs fragen, ob ich gekündigt werden kann (um den Anspruch aufs Arbeitslosengeld sofort zu haben), falls ich da noch keine neue Arbeit gefunden habe...

Danke

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Gast Lothlorien

ich würde da jetzt auch auf keinen fall was unterschreiben.

wenn du nach 3 jahren kündigst, fällst du in die sperrfrist, wenn du gekündigt wirst nicht. (so war es zumindest vor ein paar jahren) allerdings weiß ich nicht, wie sich das rechtlich verhält, wenn du jetzt etwas in die richtung unterschreibst. würde ich im vorfeld vielleicht mit dem arbeitsamt oder so mal klären.

je nachdem bist du ja dann nicht in der elternzeit, sonder arbeitslos/suchend.

auch im bezug auf den rentenanspruch, würde ich das vorher genauer klären.

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wenn du nach 3 jahren kündigst, fällst du in die sperrfrist, wenn du gekündigt wirst nicht. (so war es zumindest vor ein paar jahren) allerdings weiß ich nicht, wie sich das rechtlich verhält, wenn du jetzt etwas in die richtung unterschreibst. würde ich im vorfeld vielleicht mit dem arbeitsamt oder so mal klären.

genau...die 3 monate gibt es, wenn ich selbst kündige...deswegen will ich das versuchen zu umgehen...

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ist es nicht eher so, dass sie einfach ein schreiben wollen, in dem grob drin steht was du überhaupt vor hast?

ich musste so ein schreiben abgeben - da steht grob drin, dass ich jetzt erstmal 1 jahr elternzeit nehme, evtl nach einem jahr stundenweise wieder komme oder nochmal 1 jahr zuhasue bleibe bzw sogar ggf nochmal um 1 jahr verlänger oder ggf im 3.Jahr stundenweise wieder arbeite...... - wie ICH das will

ich soll nur in einem halben jahr bescheid geben OB ich nach 1 jahr wieder studneweise arbeiten will, damit sie bescheid wissen.

zu mehr bist du nicht verpflichtet

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weil?

das ich vorher nicht kündige ist klar (sonst gibts gar kein geld)...die wollen wenn, nur ein schreiben, dass ich nach dem jahr net wiederkomme...

darauf haben sie überhaupt keinen Anspruch!;)

Lies mal im Gesetz nach. Du nimmst einfach Elternzeit und fertig. Kein mensch kann dir sagen du musst was unterschreiben.

überhaupt keine Schreiben muss man aufsetzen, nur die elternzeit beantragen. wenn man ein gutes Verhältnis zu seinem chef hat- wie ich damals bei Amelie- dann kann man mündlich schon mal in etwa sagen was man vorhat, aber mehr auch nicht.

Du kannst dann in der Elternzeit immer noch kündigen, aber leg dich bloß nicht vorher fest. wenn du nicht mehr arbeiten möchtest- dann nimm lieber elternzeit 3 jahre- kriegste wenigstens noch rentenpunkte.

man muss auch kein Schreiben aufsetzen in dem steht wann man wie viele stunden wiederkommt- man ist dazu nicht verpflichtet!

das regt mich voll auf auch wenn ich gar nicht betroffen bin, wenn ich hier sowas lese wie manche firmen das thema elternzeit handhaben :mad:

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Du kannst dann in der Elternzeit immer noch kündigen, aber leg dich bloß nicht vorher fest. wenn du nicht mehr arbeiten möchtest- dann nimm lieber elternzeit 3 jahre- kriegste wenigstens noch rentenpunkte.

es geht nicht ums wollen, sondern ums können....ich werde die stadt wechseln....muss mir da halt was neues suchen und dann mich auch von dem arbeitgeber trennen

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*reinschleich*

Hab mal so mitgelesen, weil ich auch (allerdings andere) "kleine Schwierigkeiten" mit meinem Arbeitgeber befürchtet hatte...

Ich verstehe das so, dass Dein Arbeitgeber von Dir so eine Art Absichtserklärung will, dass Du nicht mehr wiederkommst. Das macht für den auch Sinn: Während der Elternzeit muss er Deine Stelle ja für Dich freihalten und kann höchstens befristet Ersatz einstellen. Besser für Ihn ist es, wenn er von Dir schriftlich hat: Du kommst eh nicht wieder - dann kann er die Stelle quasi wieder "frei vergeben". Bin mir gar nicht sicher, ob eine solche Absichtserklärung von Dir überhaupt bindend wäre, da das BEEG die Elternzeit ja eindeutig regelt. (JuristInnen, deren Studium noch nicht so lange her ist??? :D) Ich würde mich an Deiner Stelle ganz genau erkundigen, ob das irgendwelche sozialrechtlichen Auswirkungen hätte! Nicht nur von wegen ALG I, sondern auch wegen Kranken- und Rentenversicherung.

Hab leider echt nicht viel Ahnung von Sozialrecht - nur soviel, dass es voller übler Fallstricke ist :mad:. Allgmeiner Hinweis an alle: Bitte NIE eine Vertragsverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses genau bis zum Mutterschutzbeginn akzeptieren!

*wieder verkrümel*

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Also, im Sozialrecht kenne ich mich leider auch nicht gut genug aus. Aber unterschreiben würd ich denen das auf keinen Fall. Ich vermute auch, sie wollen dauerhaft jemanden einstellen, für die Firma ist das ja günstiger, es werden sich mehr geeignete Personen bewerben. Aber ich kenne das auch so, dass in den Ausschreibungen steht "zunächst befristet auf ein Jahr" - damit könnten sie sich auch retten.

Ich würde NICHTS derartiges unterschreiben, nicht dass man Dir dies irgendwann als Kündigung auslegt. Ich weiß es zwar nicht, aber ich vermute, dass Du NACH der Elternzeit die drei-Monats-Sperre beim ALG I bekommst - denn erst ab da bist Du arbeitslos bzw arbeitssuchend. Und erst da hättest Du den Anspruch auf Zahlung. Das heißt, erst da wird auch die Sperre gelten, sie soll Dich ja auch treffen.

Aber wie gesagt, das weiß ich nicht sicher, würde Dir eben nur empfehlen, nichts zu unterschreiben und einfach nur in Elternzeit zu gehen. Auch dann würde ich nicht kündigen, sondern mich kündigen lassen - sonst entfällt der ALG I -Anspruch wiederum für die 3 Monate (s.o.).

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Aber wie gesagt, das weiß ich nicht sicher, würde Dir eben nur empfehlen, nichts zu unterschreiben und einfach nur in Elternzeit zu gehen. Auch dann würde ich nicht kündigen, sondern mich kündigen lassen - sonst entfällt der ALG I -Anspruch wiederum für die 3 Monate (s.o.).

genau so hab ich das auch vor gehabt...

@all

danke für eure antworten...

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

bezügl. der 3 monats-sperre ;

ich kann auch nach der elternzeit nicht wieder bei meinem arbeitgeber anfangen ( bin umgezogen - 300 km ) und mein arbeitgeber wird mir auf keinen fall kündigen ( hatte streitigkeiten mit der chefin - sehr spät geld gezahlt usw. )

mir wurde vom arbeitsamt gesagt - wenn ich selber kündige und in dem kündigungsschr. reinschreibe: das die betreuung des kindes aufgrund der entfernung nicht gewährleistet ist!

+ ich mich innerhalb 3 tagen beim arbeitsamt melde das ich gekündigt habe

dann bekomme ich keine sperre !

gruß

weihnachtskind

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mir wurde vom arbeitsamt gesagt - wenn ich selber kündige und in dem kündigungsschr. reinschreibe: das die betreuung des kindes aufgrund der entfernung nicht gewährleistet ist!

+ ich mich innerhalb 3 tagen beim arbeitsamt melde das ich gekündigt habe

dann bekomme ich keine sperre !

super tip...dankeschön....das war die antwort meiner frage :)

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Hab leider echt nicht viel Ahnung von Sozialrecht - nur soviel, dass es voller übler Fallstricke ist :mad:. Allgmeiner Hinweis an alle: Bitte NIE eine Vertragsverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses genau bis zum Mutterschutzbeginn akzeptieren!

*wieder verkrümel*

Wieso das nicht? Ist doch unter den Umständen der Befristung das Beste was man rausholen kann: Am letzten Arbeitstag im Arbeitsverhältnis (wichtig für die Berechnung des Mutterschutzgeldes(?), ein Vertrag bis kurz vor den Mutterschutz wäre da deutlich ungünstiger, da Berechnung am ALG1), und kaum ein Arbeitgeber wird so kulant sein, zu seinem eigenen finanziellen Nachteil die Schwangere über diese Frist zu beschäftigen.

Kläre mich auf, wenn ich einen Denkfehler habe ;)

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Gast
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