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Bin verwirrt!

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Gast Mona82

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Ich bin es mal wieder und hoffe mir kann jemand antworten!

Endlich haben wir uns wieder geeinigt,das der Erzeuger ab April wieder an mich direkt bezahlt!

Nun folgende Frage: wie ist denn jetzt der Mindestbetrag?Komm mit der Düsseldorfer Tabelle nicht zurecht!

Vorher war es ja 202 Euro,da musste er schon NUR 196 Euro zahlen :mad: und jetzt soll er NUR 193 Euro zahlen :mad:,da würde mich schon interessieren,wie der Mindestbetrag ist!!!!!

Danke im Vorfeld!

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würde dir gerne helfen. aber ich komme aus österreich und weiß daher nicht bescheid wie die deutsche gesetzeslage ist....

ich weiß blos das ich von meinem ex grade mal 171€ für die kleine bekomme! und das ist hier der unterste regelsatz.... naja :rolleyes:

erkundige dich doch mal beim JA - ich denke die können dir sicher behilflich sein! :)

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Mona es kommt halt darauf an was er genau verdient wie viele Km er zur arbeit zurück legen muss, ob noch andere Personen vorhanden sind deren er Unterhalt zahlen muss, und von dem Betrag wird immer noch mal die hälfte des Kindergeldes abgezogen.

Einen Mindestbetrag gibt es so mit nicht. Die Tochter von ner Bekannten bekommt 75€ weil er nicht mehr bezahlen kann

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Mona es kommt halt darauf an was er genau verdient wie viele Km er zur arbeit zurück legen muss, ob noch andere Personen vorhanden sind deren er Unterhalt zahlen muss, und von dem Betrag wird immer noch mal die hälfte des Kindergeldes abgezogen.

Einen Mindestbetrag gibt es so mit nicht. Die Tochter von ner Bekannten bekommt 75€ weil er nicht mehr bezahlen kann

Oh,aber gibt es nicht eigentlich laut Düsseldorfer Tabelle einen Mindestbetrag???

Werde morgen mal fragen!

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Nicht unbedingt. Ihm müssen min. 900€ bleiben. Wenn er z.B unter 1100€ netto hat wird es schon schwierig auf den kleinsten Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle zu kommen.

Liegt er darunter wird quasi eine Mangelfallberechnung gemacht. Und somit kommt dann dementsprechend weniger Unterhalt raus.

Du hast anrecht darauf zu erfahren wie seine Wirtschaftlichen Verhältnisse sind. D.h er muss dir darüber Auskunft geben wie hoch sein bereinigtes Nettoeinkommen mtl. ist, wie viele km er zur Arbeit fährt ob eine Lebensgemeinschaft besteht ob, ob weitere Unterhaltspflichtige vorhanden sind.

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also, ich war vor ein paar tagen bei pro familia und da hat man mir eine liste mitgegeben, wo drauf steht, was einem finanziell zu steht. Und zum Unterhalt durch den Kindsvater für das Kind steht da folgendes:

wer: vater des kindes

wann: ab geburt

wie viel : orientierung an der düsseldorfer tabelle

mindestunterhalt für ein kind zwischen 0-5 jahre 199 euro

also sind es wohl die 199 euro...ich hoffe ich konnte dir helfen

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