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Bin verwirrt!

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Gast Mona82

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr lieben!

Ich würde gerne mal Eure Meinung hören!

Folgene Situation:

Der Erzeuger meiner Tochter hat nach dem Vaterschaftstest(er hat drauf bestanden ud durfte ihn dann zahlen,hihi:D) bis dieses Jahr Juni immer den Unterhalt gezahlt!Allerdings nur 199,-Euro und nicht wie der Mindestumsatz der Düsseldorfer Tabelle ist!Jetzt hatte ich im August erfahren,dass des Mindestumsatz bei 202,- Euro liegt und sich auch die UVK (Unterhaltsvorschusskasse) nicht erklären kann,warum die bei der Beistandschaft es auf 6,-Euro weniger festgesetzt haben!Bekomme jetzt von denen diese 199,-Euro und der Erzeuger darf im moment nicht an mich zahlen(was ok ist,da es die letzten 3 Monate nur Stress deswegen gab!

Aber ich verstehe nicht,warum Darina nur 199,-Euro bekommt!

Sorry,ist etwas lang geworden,trotzdem danke fürs lesen!

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Soweit ich weis hat das mit dem Kindergeld zu tun.

Wenn er nur einen bestimmten Netobetrag im Monat verdient, wird die Hälfte des Kindergeldes ihm angerechnet. Weis gerade nicht warum, ist aber so.

Je nach Einkommensgruppe ist diese Anrechnung jedenfalls unterschiedlich hoch, so das für dich unterm Strich nach allen Abzügen immer 199€ rauskommen.

Wie das genau funktioniert müsste ich erst raussuchen. Vielleicht weis es aber auch jemand. :)

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  • 3 Monate später...

Habe heute erfahren ,das sich die Düsseldorfer Tabelle zum 1.1. geändert hat!

War aber so durcheinander das ich nicht gefragt habe wie!Der Mindestbetrag war ja sonst 202 Euro wie ist der denn jetzt?

Habe im Netz versucht zu schauen,werde aber daraus nicht schlau!Kann mir da jemand helfen?

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Also laut DüsseldorferTabelle bekommst du 281€ wobei davon noch mal das hälftige Kindergeld abgezogen werden muss. Also 281€- 82€= 199€ ist dann quasi der Überweisungsbetrag. ;)

Danke du hast mir sehr weitergeholfen!

Dann würde ich wieder 3 Euro mehr bekommen!

Momentan muss er nur 196 Euro zahlen und da ich noch UV bekomme ist es nochmal weniger!Freue mich schon wenn er wieder an mich zahlt!In max. 4 Monaten!

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naja wenn man nach der tabelle geht dann schon aber wenn ich mir die rechnung unten anschaue die die dort zeigen oh man ist dat kompliziert:eek:. würd auch vorschlagen frag beim beistand nach die müssten dat ja wissen. aber hab trotzdem gerne nachgeschaut

Ist eigentlich ganz einfach. Einfach den Betrag raus suchen, und davon die hälfte des Kindergeldes abziehen;)

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Ist eigentlich ganz einfach. Einfach den Betrag raus suchen, und davon die hälfte des Kindergeldes abziehen;)

immer?

Der Vater meines Kindes zb bekommt ja nichtmal seinen Anteil vom Kindergeld oder wie auch immer das geregelt ist,oder? Der ist naemlich in den Staaten und auch US Buerger.

Ich find das ganz schoen kompliziert diese DD-Tabelle

:confused:

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Bekomme langsam echt die Hasskappe!

Normalerweise ist der Mindestbetrag an Unterhalt seit Januar 199 Euro,jetzt habe ich heute ein schreiben bekommen,das der Kindesvater nur 193 Euro zahhlen muss!

WARUM!Warum hat er das Recht immer 6 Euro unter dem Mindestbetrag zu zahlen?:mad:

Er hatte schon letztes Jahr "Glück" da musste er statt 202 Euro Mindestunterhalt nur 196 Euro zahlen!:mad:

Ich fühle mich sooooooooooooooooooo verarscht und könnte nur noch heulen!:bigcry:

Mein Kind wird doch nicht billiger!Und die Beträge werden immer weniger!

Sorry,dass musste ich jetzt mal loswerden!

Bearbeitet von Mona82
Ergänzung!
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Bekomme langsam echt die Hasskappe!

Normalerweise ist der Mindestbetrag an Unterhalt seit Januar 199 Euro,jetzt habe ich heute ein schreiben bekommen,das der Kindesvater nur 193 Euro zahhlen muss!

WARUM!Warum hat er das Recht immer 6 Euro unter dem Mindestbetrag zu zahlen?:mad:

Er hatte schon letztes Jahr "Glück" da musste er statt 202 Euro Mindestunterhalt nur 196 Euro zahlen!:mad:

Ich fühle mich sooooooooooooooooooo verarscht und könnte nur noch heulen!:bigcry:

Mein Kind wird doch nicht billiger!Und die Beträge werden immer weniger!

Sorry,dass musste ich jetzt mal loswerden!

ich würde auch mal bei den beistand nachfragen warum das so ist das er 6€ weniger zahlen wird.

aber mal ne andere frage, warum bekommen einige bis zum 6 jahr uv und einige bis zum 12 jahr? hat das was mit der anzahl der kids zutun? das würde mich mal interessieren

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Hi Süße nein das hat nichts mit der Anzahl der Kids zu tun sondern Unterhalt wird 6 Jahre,bzw. 72 Monate gezahlt und das kann bis zum 12 Jahr verbraucht werden,danach fällt es weg!

Das heißt wenn der erzeuger 4 Jahre nicht zahlt und dann wieder zahlt (z.b.4 Jahre)und er aus irgendein Grund nicht zahlen kann(Kind ist dann ja 8 Jahre alt) können die letzten 2 Jahre genommen werden!Da das Kiind dann noch nicht 12 ist!

Ich hoffe ich habe nicht zu umständlich geschrieben!

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Gut aber ihm müssen 900,- bleiben. Dazu kommt dann noch ein Bonus von 1/6 seines Gehaltes das er überhaupt arbeiten geht und die Kilometerpauschale, also 0,13€/km (glaube ich das es 13Cent sind) was er abziehen darf im Monat.

Bsp.

er hat 10km tgl zur arbeit. dh. 20Arbeitstage im Monat 26,- Abzug vom Gehalt. verdient er unter 1200,- mit dem 1/6 Abzug kommt man nicht auf den Mind. Betrag.

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Mona das das blöd ist ist mir klar. Bei uns ist es so, das mein Mann Kinder aus erster Ehe hat. Die kriegen Unterhalt was kein Problem ist. Für das eine Jahr wo ich zu Hause bin weniger. Da mein Mann dann ja auch für Nils Unterhaltverpflichtet ist. Doch bin ich wieder arbeiten, hat Nils keinen Anspruch auf Geld mehr von seinem Papa dann kriegen alles komplett wieder die Mädels. Dann muss ich alleine dafür quasi aufkommen. Finde das auch net gerecht, aber das ist unsere super duper tolle Deutsche Rechtssprechung

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