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Nicht leibliches Kind aber Nachname des Mannes?

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Baby Bou

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Hallo..

Ich habe mal ne Frage.

Wie siehts denn aus, wenn mein Freund und ich heiraten und ich möchte dass mein Sohn (nicht von ihm) auch seinen Namen bekommt?

Geht das so einfach, oder muss ich dass noch mit dem leiblichen Papa klären?

Bin mit dem Papa nicht verheiratet und habe auch das alleinige Sorgerecht.

Danke für die Antworten.

Liebe Grüße

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Hallo,

ne, Mädels ist alles ganz einfach und total unkompliziert! ;-)

ist genau der gleiche Fall, wie es bei mir war.

Mein damaliger Freund und ich haben geheiratet, mein Großer ist aber nicht von ihm. War vorher alleinerziehend und hatte das alleinige Sorgerecht.

Du musst den Vater weder fragen, noch um Erlaubnis bitten.

Du brauchst nur die Geburtsurkunde Deines Sohnes und die Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt bringen, dann wird die Geburtsurkunde umgeschrieben, bzw. Du bekommst eine neue zugeschickt.

Also alles vollkommen unkompliziert und mit einem (oder zwei) Gang (Gängen) ins Einwohnermeldeamt erledigt. Ach ja und an Kosten hast Du dann nur die Gebühr für die Urkunde(n) ;) müsst halt dann alle drei unterschreiben, dass Ihr die Namensänderung wollt und fertig...

Als Zusatz:

Eine evtl. Unterschrift bzw. "Erlaubnis" bräuchtest Du nur, wenn Ihr beide das gemeinsame Sorgerecht hättet.

Eine Adoption ist nicht nötig, außer Du verzichtest auf die Unterhaltszahlungen ;-) (haben diesen Punkt auch kurz diskutiert, da sich der leibliche Vater meines Sohnes 0,0 um ihn kümmert. Mag vielleicht gehässig klingen und manche mögen mich vielleicht auch für egoistisch halten, aber ich sehe es halt nicht ein, die Unterhaltszahlungen für meinen Sohn zu verschenken. Schließlich kommt der Großteil des Geldes in einen Sparvertrag und der Rest kommt auf sein Sparkonto, da gönnt er sich ab und an mal Spiele für seine Playstation bzw. für seinen Gameboy oder anderes.)

So, jetzt ist alles geklärt und Du weißt nun, dass es kein bisschen kompliziert ist.

Bearbeitet von Walküre
ach ja, die Rechtschreibung....
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Hallo,

ne, Mädels ist alles ganz einfach und total unkompliziert! ;-)

ist genau der gleiche Fall, wie es bei mir war.

Mein damaliger Freund und ich haben geheiratet, mein Großer ist aber nicht von ihm. War vorher alleinerziehend und hatte das alleinige Sorgerecht.

Du musst den Vater weder fragen, noch um Erlaubnis bitten.

Du brauchst nur die Geburtsurkunde Deines Sohnes und die Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt bringen, dann wird die Geburtsurkunde umgeschrieben, bzw. Du bekommst eine neue zugeschickt.

Also alles vollkommen unkompliziert und mit einem (oder zwei) Gang (Gängen) ins Einwohnermeldeamt erledigt. Ach ja und an Kosten hast Du dann nur die Gebühr für die Urkunde(n) ;) müsst halt dann alle drei unterschreiben, dass Ihr die Namensänderung wollt und fertig...

Als Zusatz:

Eine evtl. Unterschrift bzw. "Erlaubnis" bräuchtest Du nur, wenn Ihr beide das gemeinsame Sorgerecht hättet.

Eine Adoption ist nicht nötig, außer Du verzichtest auf die Unterhaltszahlungen ;-) (haben diesen Punkt auch kurz diskutiert, da sich der leibliche Vater meines Sohnes 0,0 um ihn kümmert. Mag vielleicht gehässig klingen und manche mögen mich vielleicht auch für egoistisch halten, aber ich sehe es halt nicht ein, die Unterhaltszahlungen für meinen Sohn zu verschenken. Schließlich kommt der Großteil des Geldes in einen Sparvertrag und der Rest kommt auf sein Sparkonto, da gönnt er sich ab und an mal Spiele für seine Playstation bzw. für seinen Gameboy oder anderes.)

So, jetzt ist alles geklärt und Du weißt nun, dass es kein bisschen kompliziert ist.

Hallo

Na das hört sich doch mal gut an.. :)

Vielen Dank!

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naja..also: du brauchst die unterschrift vom erzeuger (beide sorgerecht), WENN er sich um das kind kümmert.

kümmert er sich nachweislich bspw. gerichtl. unterhaltsforderungen nicht um sein kind, wird er außen vor gelassen :)

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naja..also: du brauchst die unterschrift vom erzeuger (beide sorgerecht), WENN er sich um das kind kümmert.

kümmert er sich nachweislich bspw. gerichtl. unterhaltsforderungen nicht um sein kind, wird er außen vor gelassen :)

genau, und nachdem Du ja alleinerziehend bist, und das alleinige Sorgerecht hast, brauchst Du die nicht. ;)

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