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elternzeit was sagt das gesetz??

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anika86

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hallo zusammen

ich stelle mir seid längerem die frage

wie lange ich elternzeit beantragen soll???

und vorallem wie´s gesetztlich geregelt ist.

ich würde am liebsten nach einem jahr wieder arbeiten

jedoch wohin mit unserem kind dann??

unsere kindergärten nehmen frühstens ab 2 1/2 jahren und windel frei..

wenn ich jetzt sage ich nehme erstmal für 1 jahr elternzeit

könnte ich die evt. auf die zeit verlängern bis der kleine dann nen kindergartenplatz hat??

oder ich sage 2 1/2 jahre und verkürze evt. wenn meine mutti ihn übernehmen könnte???

oder evt. in teilzeit nach dem 1. jahr???

und das erziehungsgeld bekomm ich ja auch nur für das 1. jahr und dann nix??? ich bin echt nur am überlegen wie´s weiter gehen soll...

wenn ihr nützlich links hättet mit gesetztexten wäre auch super...

wir sind aus NRW (weiß ja nicht ob es von bundesland zu bundesland verschiden ist..)

danke schon mal

liebe grüße anika

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Hallo,

du findest auf dem Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen guten Ratgeber und, wenn ich mich richtig erinnere, auch Links zu den Gesetzestexten.

Wenn du nicht sicher bist, dass du nach einem Jahr wirklich wieder anfangen kannst / willst zu arbeiten, würde ich dir empfehlen, erstmal zwei Jahre zu beantragen. Mit deinem Antrag legst du dich nämlich für die ersten beiden Jahre verbindlich fest, d.h. wenn du nur für ein Jahr beantragst, hast du damit automatisch auf das zweite Jahr verzichtet. Die Entscheidung für das dritte Jahr ist davon allerdings nicht betroffen, die kannst du dir für später aufheben.

Während der Elternzeit hast du einen Anspruch darauf, in gewissem Umfang Teilzeit zu arbeiten (vorausgesetzt dein Arbeitgeber hat mehr als 15 Beschäftigte und du hast schon über 1/2 Jahr dort gearbeitet). Wenn du also zwei Jahre Elternzeit beantragst, dann aber doch schon nach einem Jahr wieder anfangen kannst / willst, könntest du zumindest maximal 30 Stunden / Woche arbeiten gehen. Du musst das dem Arbeitgeber nur 7 Wochen vorher mitteilen und deinem Anspruch dürfen keine dringenden (!) betrieblichen Gründe entgegen stehen.

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ich habe auch so ein problem hab für ein jahr beantragt ich müsste im januar wieder arbeiten

gehen mein problem is nur das ich nicht weiß ob ich ein kindergartenplatz bekomme

ich hab zwar noch mein freund aber ich habe angst das er den tagesablauf nicht

so schafft wie ich es mache (ja ich weiß das heißt ich hab kein vertrauen zu ihm is auch so)

kann ich die elternzeit verlängern wenn ich kein kindergartenplatz habe??

jugendamt bin ich angemeldet und bei einem privaten kindergarten auch schon

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