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ss,deshalb keine Vertragsverlängerung-Berechnung Elterngeld

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Geschrieben

Hallo zusammen!

Ich bin total überfragt was dieses Elterngeld betrifft.

Ich sollte eigentlich eine Vetragsverlängerung bekommen. Dies wurde mir auch mündlich zugesagt. Aber wenn man ss ist, kann die schriftl. Bestätigung verwehrt werden.

Was ist wenn man aufgrund der SS keine Vetragsverlängerung bekommt? Wie wird das Elterngeld berechnet?

Was ist wenn ich mir schnell ein Berufsverbot geben lasse während ich noch beschäftigt bin. Ist es dann viell eine Sonderregelung, denn ich könnte ja nix dafür, dass ich arbeitlos geworden bin.

Ich weiß, es klingt nicht schön, aber ich gehe seit meiner Ausbildung IMMER arbeiten und jetzt soll ich benachtteiligt werden, weil wir einen Krümel kriegen? Ich sehe das nicht ein....

Wenn ihr Ideen habt, freue ich mich sehr!

Im Netz werde ich nicht schlauer....

Geschrieben

Hallo!

Also soweit ich weiß muss eine mündl. Vertragsverlängerung gegeben werden wenn bekannt war das du zu diesem Zeitpunkt schon schwanger warst. Da du ja noch net sehr weit bist würde ich falls es dir möglich ist noch nichts zu sagen und schnellstmöglich auf ein Schriftstück zu bestehen.

Ein Beschäftigungsverbot schützt leider nicht davor wenn der Vertrag ausläuft.

Ich würde versuchen so schnell wie möglich etwas schriftl. zu bekommen oder mir wo anders was zu suchen. So lange man nix sieht musst du ja auch nix sagen. Wenn man dich fragt.

Das mit dem Elterngeld ist so. Würde dein Vertrag noch bis Dezember laufen und im Februar ET haben. Musst du die letzen 12 Gehaltsmitteilungen vorlegen also von Feb.08 bis Dez.08. Für Januar und Feb. hast du keine und Arbeitslosengeld wird net angerechnet.

Also wird der Betrag niedriger ausfallen. Als wenn du bis zum ET in einem Arbeitsverhältnis stehst.

Vielleicht kannst du mit deinem jetzigen Arbeitgeber auch einen Kompromiss finden das er dich bis einen Tag vor MuSchu noch per Zeitvertrag beschäftigt. Für ihn fällt dann die Sache mit dem Muschugeld weg du hättest aber etwas mehr Elterngeld für ein Jahr.

Hoffe konnte dir etwas helfen!

Geschrieben

Bei mir war das so :

Mein Chef hat mir während der Ausbildung - also in den letzten Monaten - mehrfach mündlich zugesichert,dass ich auf jeden Fall fest übernommen werde. Hab mich dann auch drauf verlassen. Dann war die Ausbildung am 25.01.08 diesen Jahres zu Ende. Hab dann nen Vertrag bekommen. Aber nur einen befristeten bis März 2008 - obwohl mir ja ein Festvertrag zugesichert wurde. Es hiess, die betriebliche Situation würds im Mom ned anders zulassen ---klar! Jedenfalls war ich da ja schon ss, hab aber noch nix gesagt. Hab erst im März, in der 14. Woche Bescheid gegeben und am nächsten Tag war auf einmal nix mehr mit Vertragsverlängerung, die mir ja zugesichert wurde. Es hiess,dass mein Vertrag halt dann ganz normal ausläuft und ich dann ab 01.04. arbeitslos bin. Tja, soviel zur betrieblichen Situation, wenn innerhalb von 3 Monaten vier neue Leute eingestellt werden. Wo gibts da nen Engpass? Wozu hab ich mich so angestrengt in meiner Ausbildung und sie sehr gut beendet?? Jedenfalls bin ich jetz arbeistlos..

Das mit dem Elterngeld weiss ich allerdings auch noch ned genau. Ich hab ja die Ausbildung bis Jan 08 gehabt und dann 2 Monate normal gearbeitet. Wird das dann trotzallem auf die letzten 12 Monate angerechnet oder bekomm ich dann nur die 300 € Mindestgeld?

Geschrieben

Soweit ich weiß, werden die letzten Gehälter der letzten 12 Monate auf diese aufgeteilt. So dass du viell 350 € bekommst. Aber es ist auf jeden Fall heftig.

Ich habe mehrfach gefragt, wegen den Veträgen, aber leider werden die erst AUgust/September für alle Kollegen vorliegen. Ich war zur Vertragsverlängerung, also zu der mündl. Zusage, noch nicht ss. Ich bin jetzt in der 6 Woche und kann es doch nicht bis September verschweigen, oder? Ich krieg das auch net so gut mit meinem Gewissen hin.

Ich fühle mich so allein gelassen! Ich glaube ich mach es so, dass ich mir noch schnell was anders suche. Dann schmeißen die neuen mich zwar auch in der Probezeit wieder raus (ist ja leider die Realität, vermute ich), aber dann hab ich noch ein paar Monate gearbeitet, bis zum Elterngeld.....

Ohjeeeeeeeeeeeeeeee..............

Geschrieben

Ich kenn mich da auch nicht aus. aber eine damalige arbeitskollegin war auch nur befristet gewesen und hat dann im 5. monat gemerkt das sie ss ist und ihr vertrag ist auch ausgelaufen... da kann man leider nix machen...so blöd wie es ist

Geschrieben

Wahrscheinlich hast du Recht, Anni! Traurig aber wahr....

Ich habe jetzt mal bei einer Elterngeld Seite so ne Berechnung durchgeführt.

Ich habe dort mein jetziges Gehalt von Februar bis Juli 2008 angegeben und den Rest bis zum ET mit 0 € angegeben, weil (So wie ich es verstehe) Arbeitslosengeld I mit 0 € berechnet wird.

Dann wäre es so, dass mein durchschnittlicher Verdienst der letzten 12 Monate unter 550 € läge (ist wohl so ne Geringverdienerpauschale) und deshlab der Prozentsatz von 67 % auf 89,5 % erhöht würde und somit ein Betrag von 500 € Elterngeld herauskäme....

Ich hoffe es stimmt so, weil damit könnte ich mich arrangieren, aber mit 300 € wäre es verdammt heftig......

Geschrieben

wenn ein Vertrag ausläuft, läuft er definitiv aus....

ob du schwanger bist spielt dabei defintiv keine Rolle

Berechnung erfolgt wie bei jedem anderen auch:

Man nimmt die letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, schaut was in diesem Zeitraum insgesamt verdient worden ist und teilt es durch die 12 Monate (Arbeitslosengeld wird hierbei nicht berücksichtigt, da es sich nicht um eine Beschäftigung handelt).

Der Versuch mit dem Berufsverbot ist zwar "schlau" von dir überlegt, aber aus der Bescheinigung die von deinem alten AG ausgefüllt werden muss, geht eh hervor, dass der Vertrag ausgelaufen ist und somit würdest du nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und das Berufsverbot wäre unsinnig.

Geschrieben

Bei mir war es damals so, dass ich kurz vor der Vertragsverlängerung schwanger wurde und es meinem Chef dann in der 9. SSW gesagt habe, weil ich über mehrere Wochen Krank geschrieben war (wg. Übelkeit).

Er hat sich für mich gefreut und den Vertrag trotzdem verlängert und zwar genauso wie bei den anderen auch. ET war im Mai und der Vertrag lief bis Ende September. Danach wurde er dann natürlich nicht mehr verlängert, weil ich ja nicht wieder gekommen bin.

Mein Chef hat damals zu mir gesagt, dass er mit meiner Arbeit sehr zufrieden ist und meine Schwangerschaft damit schließlich nichts zu tun hat.

Ich weiß, nicht jeder Chef ist so und ich bin halt auf Risiko gegangen. Meine Einschätzung war, dass man mit ihm reden kann. Mir war es auch super unangenehm, weil ich auch erst 3 Monate vorher bei ihm angefangen habe.:o

Geschrieben

Mein Vetrag läuft 31.7. aus und eine mündl. Verlängerung habe ich ja schon. Aber halt nicht schriftlich. Ich habe es noch nicht gesagt, habe aber unreines Gewissen....ich weiß nicht, ob sie mir dn trotzdem verlängrn würde. Ich vermute eher nicht, was ich auch verstehen kann,a ber trotzdem ungerecht finden würde.

Meine AG sind auch sehr zufrieden mit mir, aber ich weiß net, wie sie die SS finden würden...

Zum Thema "schlau " überlegt mit dem BV:

ICh dachte, wenn ich ein BV bekomme würdeich dem Arbeitsmarkt ja auch in der Arbeitslosigkeit nicht zur Verfügung stehen. Aber das wäre ja unverschuldet, dass mein Vertrag dann nicht verlängert würde, weil es sich ja hierbei um eine ss bedingte Erkrankung handelt.....und laut bmfsj ist das Einkommen vor dem BV zu berücksichtigen......

Geschrieben
Mein Vetrag läuft 31.7. aus und eine mündl. Verlängerung habe ich ja schon. Aber halt nicht schriftlich. Ich habe es noch nicht gesagt, habe aber unreines Gewissen....ich weiß nicht, ob sie mir dn trotzdem verlängrn würde. Ich vermute eher nicht, was ich auch verstehen kann,a ber trotzdem ungerecht finden würde.

Meine AG sind auch sehr zufrieden mit mir, aber ich weiß net, wie sie die SS finden würden...

Zum Thema "schlau " überlegt mit dem BV:

ICh dachte, wenn ich ein BV bekomme würdeich dem Arbeitsmarkt ja auch in der Arbeitslosigkeit nicht zur Verfügung stehen. Aber das wäre ja unverschuldet, dass mein Vertrag dann nicht verlängert würde, weil es sich ja hierbei um eine ss bedingte Erkrankung handelt.....und laut bmfsj ist das Einkommen vor dem BV zu berücksichtigen......

Du hättest lediglich ein Beschäftigungsverbot in deinen Beruf, kein Arbeitsverbot..., das Arbeitsamt kann dich befristet in jede andere Hilfstätigkeit vermitteln...

und dein jetziger Arbeitgeber wird dir kaum schriftlich bestätigen, dass dein Vertrag lediglich wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wird... wäre er ja auch schön blöd wenn er das macht, weil er sonst Schadensersatzpflichtig wäre...

das mit dem Berufsverbot bzw. Arbeitsverbot bringt dir nur bei einem unbefristeten Vertrag was....

Geschrieben
Ich würd da jetz noch nix sagen - wart noch bissl ab...

Aja, könntest du mir den Link mit der Elterngeldberechnung mal schicken per PN? Das wär nett :)

Jheliza.. gib einfach Berechnung Elterngeld bei google ein... da kommen jede Menge wobei der vom Bundesministerium am einfachsten ist...

Geschrieben (bearbeitet)

Ok, Jana du hast Recht!

Klingt logisch was du sagst....

Berufsverbot ist nicht gleich arbeitsverbot..

Soweit hab ich in meiner ganzen Aufregung gar nicht gedacht.

Aber was ist mit einem Beschäftigungsverbot?

Ich bin sowas von durch den Wind,w eil ich Angst habe, dass ich am Ende mit gaaaaanz wenig Geld darstehe.....

Bearbeitet von Kirschi
Geschrieben

Hmm da kann ich dir leider keinen Tip geben. Aber genau diese Situation will ich ja vermeiden, warum ich nun ja auch warte bis ich im nächsten Februar meinen Festvertrag unterschreibe. Ich habe dafür auch eine mündlche Zusage. Auf die man allerdings zu 100% bauen kann. Stadt halt *hust* :P

Wenn ich denn den Vertrag habe kann es mit weiterer Planung endlich los gehen. Aber ich bin ja nun 22 und habe noch was Zeit. Also keep smiling :)

Geschrieben
Ok, Jana du hast Recht!

Klingt logisch was du sagst....

Berufsverbot ist nicht gleich arbeitsverbot..

Soweit hab ich in meiner ganzen Aufregung gar nicht gedacht.

Aber was ist mit einem Beschäftigungsverbot?

Ich bin sowas von durch den Wind,w eil ich Angst habe, dass ich am Ende mit gaaaaanz wenig Geld darstehe.....

das Beschäftigungsverbot wird normalerweise auch nur für die aktuell ausgeübte Tätigkeit ausgesprochen, ein generelles Arbeitsverbot erteilt zu bekommen dafür musst du praktisch deinen Kopf schon unterm Arm tragen...

Geschrieben

Hab ich doch *lach*

Ne mal ehrlich. Ich habe bei dieser SAche eh kein gutes Gewissen. Ich werde morgen mal bei der Elterngeldstelle anrufen und fragen wie sich das mit der berechnung genau verhält wenn man arbeitslos werden sollte. Laut diesem Rechner würde ich ja über die Runden kommen....ich hoffe nur das es wirklich so ist....

Weil dann würde diese Geringverdienerpauschale greifen und meine Prozente von 67 % auf 89,5 % erhöht werden, so dass unter Strick etwas mehr raus kommt.....Man ist das alles bl*öd. Man geht immer arbeiten und muss sich jetzt mega Sorgen machen.....*schnief*

Geschrieben

nun da ich ja sehe, dass du seit 4 jahren versuchst schwanger zu werden gehe ich ja mal davon aus, dass es einen passenden papa für das kind gibt, der finanziell ja nun auch dafür aufkommen muss...

und als du vor 4 jahren angefangen hast zu planen ein kind zu bekommen war das elterngeld ja noch nicht in sicht, lediglich das erziehungsgeld...

Geschrieben

Hallo Kirschi,

erstmal Herzlichen Glückwunsch zur SS.

Ich kenn es so, dass du nicht zwingend den schriftlichen Vertrag in den Händen halten musst. Du hast die mündliche Zusage und das reicht eigentlich. Du bräuchtest die nichteinmal. Wenn du am 01.08. ganz normal arbeitest und niemand fragt dich, was du da machst und setzt dich vor die Tür, gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als verlängert. Zumindest kenn ich das so.

Geschrieben
Hallo Kirschi,

erstmal Herzlichen Glückwunsch zur SS.

Ich kenn es so, dass du nicht zwingend den schriftlichen Vertrag in den Händen halten musst. Du hast die mündliche Zusage und das reicht eigentlich. Du bräuchtest die nichteinmal. Wenn du am 01.08. ganz normal arbeitest und niemand fragt dich, was du da machst und setzt dich vor die Tür, gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als verlängert. Zumindest kenn ich das so.

Jein... nach dem neuen Arbeitsrecht muss jeder Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen und schriftlich gekündigt werden um rechtlich haltbar zu sein. Es sei denn im bestehenden Arbeitsvertrag steht explizit drin, dass der Vertrag automatisch als verlängert gilt wenn nichts anderes vereinbart wird.

In den meisten Fällen steht allerdings in den Verträgen drin, das dieser Vertrag zum xxxxxxx ausläuft ohne das es einer weiteren schriftl. Kündigung bedarf.

Und da sie als Erzieherin wohl im öffentlichen Dienst steht, steht da dieser Passus auf jeden Fall drin.

Geschrieben

Ja Jana, da hast du Recht. Dieser Satz steht in meinem Vertrag....und wenn ich doch noch nichts sage und am 1.8. arbeiten gehe, ist dass ein Vetrag zu Stande gekommen und benötige ich auf jeden Fall die schriftl. Zusage...

...Mannometer ist das alles kompliziert....

Na klar gibts nen Papa. Wir sind verheiratet. Trotzdem fängt er ja durch einen Steuerklassenwechsel nicht mein Gehalt auf.

Geschrieben

Ich habe heute mit einem Mann von der Bezirksregierung gesprochen Abteilung Mutterschutz.

Er hat mir gesagt, dass die mündl. Zusage der Vertagsverlängerung bindend ist. Ich soll mir ein Berufsverbot geben lassen, dann kann der AG die Stelle neu besetzetn un dich werde von der KK bezahlt.....

Jetzt bin ich erstmal krank geschrieben, weil es mir auch morgends immer so schlecht geht....

...Morgen früh sag ich es meiner Chefin, hab auch schon diese Bescheinigung zu Hause..hab aber ganz schön Bammel. Ich hoffe es klappt mit der Vertragsverlängerung, denn er sagte, ich könne damit sogar vors Arbeitsgericht gehen und das zu Recht....Ichhoffe das lässt sich vermeiden.....(ich weiß auch nicht, ob ich das machen würde....)

Geschrieben

Tja dann drück ich dir die Daumen, dass es so läuft wie du es dir wünscht...

ich muss ganz ehrlich sagen, zum einen glaube ich nicht das die mündliche Zusage bindend ist, da hier ganz schnell Aussage gegen Aussage steht... wenn ich der AG wäre würde ich ganz schnell "behaupten" es hätte zwar ein Gespräch über eine Verlängerung gegeben, aber da wäre noch keine Zusage mit verbunden gewesen...

Bezirksregierung und Mutterschutz??? *nochkomischerguck* da Mutterschutz ein Bundesgesetz ist und nicht mit Landesregierungen zu tun hat...Des Weiteren kann im öffentlichen Dienst eine Stelle nicht wiederbesetzt werden und wird auch nicht über die KK bezahlt sondern vom Träger des öffentl. Dienstes, somit wären "deine" Gelder nämlich blockiert... überleg mal warum es so wenig "Festverträge" für Erzieher gibt, da die Gelder so verdammt knapp sind...

Geschrieben

Bei einer Freundin war es doch genauso. Sie ist auch im öffentl. Dienst. Und bei anderen Kollegen war es auch so....Mag sein, dass es nicht die Kasse bezahlt, sondern jemand anderes....

Ja es war die Bezirksregierung nd hatte ne Abteilung MUSchu. Hab mich auch gewundert.....Viell ist das in NRW anders :D

Die ganzen Eltern (100 STück) sind schon schriftl. in Kenntnis gesetzt worden, dass ich diese Stelle neu besetze! Also abstreiten wird schwierig. Außer die Eltern planen eine Verschwörung!

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