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unverheiratete Schwangere, die noch bei den Eltern wohnen und ALGII beantragen wollen

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Geschrieben

Lasst euch von der ARGE blos keinen Mist erzaehlen, ich war heute bei ProFamilia zur Beratung, da ich weder ALG I noch ALGII noch Kindergeld bekomme. Ausbildung hatte ich eine beendet, jedoch war die schulisch, also kein Geld.

Jedenfalls steht folgendes im Sozialgesetzbuch II Paragraph 9

§ 9 SGB 2 Hilfebedürftigkeit

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. April 2008

(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht

1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,

2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen

sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.

(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.

(4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde.

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Es ist euer Recht und lasst euch blos nix von den Tantchen erzaehlen, Gesetz ist Gesetz und wenn die dort nicht lesen koennen, haben sie Pech!

Dann koennen auch die ganzen Dinge beantragt werden wie Mehrbedarf, Einmalzahlung fuer Umstandskleidung, Babyausstattung etc.

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