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ALG II und was sie alles anrechnen !? Hilfe

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Geschrieben

Hallöchen ihr Lieben,

ich habe mal wieder ein Problem ^^

Bin jetzt nun in der 11. Klasse und wollte

eigentlich mein Fachabi machen..

Bin aber bis zur Geburt krankgeschrieben

und danach wollte ich auch net gleich

weitermachen sondern 1 Jahr Elternzeit

nehmen, d.h. ich würde ALG II bekommen..

Nun mein Problem..

Dem Kind und mir ständen zusammen 680€ zu...

Mir ständen 347 € zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu.

Dazu kämen 125 € Alleinerziehendenzuschlag

der Rest ist fürs Kind, also 208 €

Nun weiss ich aber sicher, dass das Kindergeld meines Kindes und der Unterhalt vom Jugendamt angerechnet werden, was zusammen 356 € wären!

Meine Frage ist nun, da ich ja fürs Kind nur 208€ habe, können die mir ja auch nur 208€ abziehen, oder wird das dann von meinem Geld abgezogen???

Wär echt cool wenn jemand von euch drüber Bescheid wüsste..

Danke schonmal :D

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Hi,

Du und dein Kind bildet eine Bedarfsgemeinschaft... Alles wird zusammengerechnet..

Bedarf für Dich , Kind, Miete, Heizung... = Summe XXX

Sämtliches Einkommen wird abgezogen Kindergeld, Unterhalt,usw

dann bekommst du die Differenz...

Ausser ans Elterngeld da dürfen sie nicht drann...

Denke ja mal das du allein mit Kind wohnnst...

sonst sieht es anders aus..

Geschrieben

und die können ja den unterhalt den das KIND bekommt nicht von meinen leistungen abziehen, wäre ja doof..

dann müsste ich ja von dem unterhalt des kindes leben, also quasi.. und das geld gehört sozusagen ja nicht mir,

sondern meinem kind !?

Geschrieben

na du hast vielleicht vorstellung...

also wenn du unterhalt und kiga net beantragen tust kriegste gar nix weil du dich verweigerst..

der staat ist ja nicht dafür da um dich voll zu finanzieren...

seh es mal so sei froh das es finanzielle unterstützung gibt, und du nicht wirklich nur von kigageld und unterhalt leben musst...

sry soll kein angriff sein, lebe selbst von hartz4 weil die lieben väter kein unterhalt zahlen..

aber verhungern muss man wirklich net ...

Geschrieben

nein.. ich meinte wenn ich zB nur hartz 4 für mich beantragen würde..

und fürs kind vom arbeitsamt nix einforder würde, dann könnense ja unterhalt

und kindergeld net anrechnen, so meine ich das..

nee ich sehe das net als angriff.. hörte sich wohl von meiner seite ein

bissl so an als würde ich meistmögliches da raus schlagen wollen..

kennt ja die vorgeschichte net, will das hier jetzt auch net alles so

breittreten, aba an meine sachen wollen sie auch alles mögliche an-

rechnen, bspw habe ich mal im betreuten wohnen gewohnt als ich 16

war und habe da monatlich was erhalten dass die mir auch auf 6 monate

verteilt anrechnen wollen, weiss net wie ich dann mit dem rest noch

hinkommen will.. da fehlt dann echt jeder euro, denn jeder weiss wie

teuer kinder sind.. und ich stehe am ende da mit 200 euro im monat..

jezz mal übertrieben dargestellt..

und der kindsvater zahlt auch keinen unterhalt ..

Geschrieben

wenn du alg beantragen tust geht das nur mit kind alle im haushaltwohnenden werden angerechnet...

auch werden die dich zum jugendamt jagen um unterhaltsvorschuss zu beantragen...

öhm wer will dir was von betreuten wohnen anrechnen??

hab selbst mal im betreutes wohnen gelebt musste aber nie was zurückzahlen:confused:

mach dir mal keine bange, komst schon hin mit dem geld denn die 300 euro elterngeld dürfen sie nicht anrechnen...

was solln denn die leute sagen die allein sind und nur 347 zum leben haben??

Geschrieben

ja doch zum jugendamt gehe ich eh.. habe da ja schon ne beraterin oder wie das heisst..

ist halt alles nur wahnsinnig kompliziert für mich -.-

keine ahnung habe vom jugendamt mal für nen halbes jahr pro monat 400 euro bekommen,

vllt nen bisschen mehr keine ahnung weil ich von denen aus ne eigene wohnung hatte..

und iwie meinten die vom amt dass davon auch was angerechnet wird, habe ich auch nicht

wirklich verstanden..

is einfach alles so verwirrend :(

und erstausstattungsgeld für ne wohnung zB bekomme ich auch nicht obwohl sie mir die miete zahlen und mir das laut meiner profa beraterin auch zustände.. keine ahnung, werde

das nach der geburt alles klären, vorher geht es ja eh nicht..

Geschrieben

Also ich würd es an deiner stelle, vorher machen...

hol dir hilfe beim beratungszentrum...

bei und gibt es sowas wie arbeitslosenhilfezentrum...

mach dich schlau ruf caritas oder sowas an, familienbüro, erklähre denen dein fall...

die sagen schon wo du am besten aufgehoben bist und helfen dann auch bei anträgen...

aus welcher region kommst du denn??

Geschrieben

also die die mir bei den anträgen helfen nennen sich hier awo komme aus nrw/lippe ..

also meinen alg 2 antrag habe ich gestellt.. bekomme auch jetzt

schon was, d.h. 347 € + schwangerenzuschlag..

und alles was sich ändert kann ich erst ab der geburt angeben,

weil es sich ab dann ja nun ändert, und die anträge für kindergeld,

elterngeld und unterhalt.. kann ich die denn schon kurz vor der geburt stellen?

nachtrag [und von den 347€ werden mir noch diverse sachen abgezogen]

Geschrieben

Hay ;) Bin fast in der gleichen Situation nur das ich Schule weiter machen werden... (Fachabi) Also ichhabe durch das ganze Chaos auch nicht durchgeblickt hatte dann zum Glück ne Beratungsstelle die mir sehr gut geholfen hat ... Wenn du nicht weiter weißt am besten immer die Beratungsstellen nerven ..Meine hat sogar für mich beim Amt angerufen als es unstimmigkeiten gab.

Viel glück :)

Geschrieben

habe ich.. da sagten die mir, dass es für babyausstattung 150€, babybekleidung 100€ und für umstandsbekleidung 160€ gibt..

die 160 habe ich bekommen.. aber da ich noch nen antrag beier mutter-kind-stiftung auf babyausstattung laufen habe meinten die das wird dann auch angerechnet und ich bekomme

dann vonna arge nix mehr.. aber ich hab vonner awo gehört dass die das geld von der stiftung net anrechnen dürfen..

keine ahnung...für nich is das alles zu hoch irgendwie..

aber danke euch =)

Geschrieben

Also ich habe 382 € von der Arge bekommen .. Bin mit dem bescheid zur Beratungsstelle udn die haben dann nocheinmal einen Antrag für Erstausstattung und Wohnungseinrichtung bei einer Mutter Kind Stiftung gestellt ... (warte jetzt noch auf den Bescheid) ... Also soweit ich weiß darf man diese beiden sachen wohl Parallel beziehen.

Geschrieben

nein sie dürfen es net anrechnen allerdings hättest besser auch net gesagt das du das überhaupt beantragt hast...

ich habe von der arge 150 bekleidung schwangerschaft bekommen... 350 nochmal im 8 ten monat wird bei uns erst dann ausgezahlt, und ich glaub 150 gibt es nochmal nach geburt von arge...

mutterkind stiftung läuft paralel...

geh nochmal zur awo... mit bescheid

Geschrieben

also ich bekomme jetzt genau das, was dir alles zu steht.

347€ alg2

208€ alg2 fürs kind wovon ich aber nur 54€ bezahlt bekomme, da die 208€ mit dem kindergeld verrechnet werden (kindergeld wird ja angerechnet)

125€ alleinerziehendenbonus ( wird aber nur solange gezahlt bis der antrag bei der uvg durch st)

macht also monatlich 526€ zum leben von alg2. dazu muss man dann die 154€ kindergeld rechnen und das elterngeld ( habe ich für 2 jahre beantragt) heißt sind 150€.

insgesamt hast du dann 830€ im monat.

Geschrieben

125€ alleinerziehendenbonus ( wird aber nur solange gezahlt bis der antrag bei der uvg durch ist

Öhm alleinerziehenden zuschlag bekommst solange wie du alleinerziehend bist, bzw bis 7 jahre bei einem kind... hat nix mit uvg zu tun, solang du hartz4 beziehst...

Geschrieben

japp das ist richtig wie du das schreibst, so war meine rechnung auch..

wie ist denn das bei dir mit unterhalt???

und was heisst bei dem alleinerziehendenzuschlag, dass das nur so lange

gezahlt wird bis der antrag beier UVG (????) durch ist?? das versteh ich

net ..

aber danke :D

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