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Beschäftigungsverbot/Gehalt

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Hallo, ich hoffe ich finde bei Euch Rat und Ihr kennt Euch damit aus. Bin grade zum 2ten mal schwanger, die Elternzeit meines ersten Kindes endete Mitte Januar, habe aufgrund Beschwerden ein Beschäftigungsverbot und bin zu meiner Arbeit nicht angetreten.

Müsste ich trotzdem mein ganz normales Gehalt für die Zeit der SS + Muschu bekommen? Obwohl ich ja durch Elternzeit und nun BV nicht angetreten bin.

Hoffe man versteht wie ich es meine.

Danke für Eure Hilfe

LG mamina

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Für die Zeit der Schwangerschaft solltest du wirklich dein volles Gehalt erhalten, immerhin darfst du ja nicht obwohl du sonst gegangen wärst.

Für die Zeit des Mutterschutzes bin ich mir grad nicht ganz sicher.

Vielleicht kann dir jemand anderes etwas besser helfen. ^^

Posted

Meiner Meinung nach müsstest du sowohl für die Zeit in der du ss bist, aber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, als auch für die Zeit des MuSch dein früheres Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. Deshalb sprechen Ärzte häufig lieber ein Beschäftigungsverbot aus statt immer wieder für ein paar Wochen krankzuschreiben. Dann würdest du nämlich irgendwann nur noch die geringere Zahlung der Krankenkasse bekommen.

Guest *~DeLaLi~*
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ich kann mich evita da nur anschließen. bei einem beschäftigungsverbot läuft dein gehalt normal weiter, demnach auch die bezüge im mutterschutz. bei einer krankschreibung sieht das anders aus. das weiß ich nur weil mein arbeitgeber mir das damals erklärt hat. der arbeitgeber kann sich das geld während eines beschäftigungsverbotes von der berufgenossenschaft nämlich zurück holen oder zumindest einen teil.

lieben gruß von denise

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