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Verdienstausfall wegen 4 stündiger Arbeit!?!

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Funnynanni1981

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Hallo, ich bin noch ziemlich neu hier und habe mal ne Frage, vielleicht kann mir da jemand helfen.

Ich arbeite als Verkäuferin in einer Bäckerrei, als Teilzeitkraft, habe im Normalfall immer 135 - 160 Std. im Monat.

Im Mutterschutzgesetz steht ja das mit dem Ablauf des 5 Monats ein Beschäftigungsverbot gilt, wenn man einer Tätigkeit von mehr als 4 Std am Tag nachgeht, das ist bei mir der Fall. Mir wurde gesagt das ich mit Ablauf des 5 Monats dann nur noch 4 Std. arbeiten darf. Das ist seit einer Woche der Fall, aber ich denke das ich auf jeden Fall weniger verdienen werde und das Elterngeld da auch angerechnet wird.

Kann mir einer sagen, was man da machen kann oder ob es irgendwie Nen Ausgleich gibt zu dem was ich dann verdiene.

Viele Liebe Grüße Nadine

Danke schon mal im Vorraus.

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Wieso darfst du nur 4 Stunden am Tag arbeiten? Ich habe bis zum Mutterschutz 8 Stunden gearbeitet - hängt das mit der Verkäuferinnentätigkeit zusammen? Vielleicht kannst du mal den Paragraphen zitieren, der das regelt? :confused:

Ansonsten gilt: wenn ein Beschäftigungsverbot besteht, das durch das MuSchuG begründet ist, bekommst du trotzdem den vollen Lohn. Allerdings brauchst du dazu das Beschäftigungsverbot schriftlich vom FA - und dann hast du auch keine Einbußen deswegen beim Elterngeld.

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hallo

ich bin selber bäckerei verkäuferin seit 11 jahren und hab 2 kids bekommen in der zeit!ich hab fast bis zum schluß gearbeitet hab halt nur den mutterschutz genommen und das auch bis zu 8 std gearbeitet am tag!

also ich kann mir das nicht denken

frag mal nach und dann auch wie das mit dem geld ist

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Ich bin auch Bäckereiverkäuferin und habe zum schluß auch nur noch 4 stunden arbeiten dürfen weil es eine stehende Tätigkeit ist so steht es auch im Mutterschutzgesetz habe aber trots alle dem meinen vollen lohn bekommen.

Man muss dem arbeitgeber nur mit der nase drauf stoßen weil die sich sonst womöglich dumm stellen.

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hey,

finde deine aussage auch ziehmlich komisch:confused:

bis 6 wochen vor der geburt arbeitet man(wenns vollzeit is) die normalen 8 stunden.mir wurde vom FA auch gesagt vom gesetzt gilt etweder man kann arbeiten oder man kann es nicht.aber verkürzung der stunden??? is mir neu...steht bei mir auch nicht im mutterschutzgesetztbuch

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Es steht ja drin, wenn man mehr als 4 Std, stehende Arbeit ausübt das dann ein Beschäftigungsverbot besteht. Da ich aber nicht Vollzeit arbeiten gehe, kann ich ja auch weniger Std machen. Und da ich hinter einer Theke stehe und nicht mal an der Kasse sitze, ist das wohl so. Jetzt warte ich mal auf die Lohnabrechnung und schaue, ob ich das kriege was ich sonst so im Durchschnitt bekommen habe oder das was ich 4 Std am Tag bekomme.

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Hallo Nadine,

meiner Meinung nach brauchst du kein Beschäftigungsverbot o.ä. vom FA, da die Gesetze recht deutlich sind:

Nach § 4 Absatz II Nr. 2 Mutterschutzgesetz dürfen werdende Mütter nach Ablauf des 5. Monats nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich 4 Stunden überschreitet. Sprich: Du darfst max. 4 Stunden pro Tag in einer stehenden Beschäftigung tätig sein. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 muss dir dein Arbeitgeber dann trotzdem den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (vor Beginn der Schwangerschaft) weiter zahlen.

Die Tatsache, dass du nur teilzeitbeschäftigt bist, ändert daran nichts. Du darfst als solche nämlich gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden (§ 4 Abs. 1 S. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Da dein Arbeitgeber dich selber auf die 4-Stunden-Regelung angesprochen hat, stehen doch die Chancen gut, dass er nicht nur § 4 sondern auch § 11 des MuSchG kennt. Solltest du doch nicht dein übliches Gehalt bekommen, kannst du es von ihm verlangen.

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Mit einem Beschäftigungsverbot arbeitest Du weniger, aber bei vollem Gehalt. Ich bin sogar bei vollem Gehalt daheim geblieben - wie noch einige andere hier im Forum. Aber Du musst halt ein Attest vom Arzt haben, aus dem hervorgeht, daß das Wohl von Mutter und Kind gefährdet sind.

LG

Sandra

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