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im Zweiten Jahr auf € 400,- Basis ?

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LieschenMüller

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr Lieben,

es ist mir einfach zu hoch... :confused:

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet !

Also, wenn ich nun im ersten Jahr Elterngeld bekomme und alles dazu verdiente angerechnet werden würde, dann bleib ich doch lieber daheim.

Wie schaut es im zweiten Jahr aus ?

Wenn ich dann nicht wieder arbeiten gehe, fällt doch mein komplettes Einkommen weg, uns bleibt als Zusatzeinnahme höchstens noch das Kindergeld.

Darf ich im zweiten Jahr dann max. 30 Wochenstunden arbeiten gehen ?

Ohne Abzüge ?

Und dann bitte noch Eure Erfahrungsberichte:

Wie lebt es sich im zweiten / dritten Jahr mit nur einem Einkommen ?

Geht das ?

Wie lange habt ihr Elternzeit beim AG angegeben und warum ?

Vielen lieben Dank für die

"Groschen-fall-Hilfe" ! :rolleyes:

LG,

Conny

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  • 3 Wochen später...

Hallo Conny,

bis 8 Wochen nach der Geburt zahlt dir dein Arbeitgeber das volle Gehalt.

Nachdem das Kind geboren wurde musst du

A. zur Krankenkasse die Bescheinigung schicken

B. zur Elterngeldkasse

Außerdem muss du dem Antrag für das Elterngeld Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen beilegen. Danach bekommst du dann ab der 12.ten Woche nach der Geburt 67% vom alten Nettolohn auf dein Konto für weitere 10 Monate wenn nur du auf das Kind aufpasst (die 8 Wochen Mutterschutz werden da hineingerechnet) und für weitere 2 Monate wenn auch dein Mann zu Hause bleibt.

Innerhalb der Elternzeit darfst du max. 30 Std. im Monat / 300€ im Monat dazuverdienen ohne Steuerkarte und ohne das Angeben zu müssen. Das wird NICHT aufs Elterngeld angerechnet, alles darüber schon.

Nach dem 1. Geburstag deines Kindes bekommst du gar nichts mehr (außer Kindergeld). Heißt, du darfst danach auch wieder voll arbeiten gehen.

Ich habe direkt 3 Erziehungsjahre angemeldet wobei ich mir nicht sicher bin ob das richtig war. Denke beim nächsten Mal würde ich nur 2 anmelden und dann ggf. direkt oder später das 3.te Jahr nehmen. Wie du das machst solltest du nur kurz vor der Geburt schon wissen und dem AG mitgeteilt haben. Meiner war echt sauer weil ichs erst nach der Geburt gemacht habe.

Nochwas.

Mein Mann bekommt das Kindergeld und (als Beamter) noch einen Familienzuschlag. Darüber hinaus ist er als ich aufgehört habe zu arbeiten in Steuerklasse III gewechselt. Das bringt in diesem Jahr plus minus 0€ zu dem was wir vorher zusammen bekommen haben als wir beide noch arbeiten gingen.

Mein Kleiner ist jetzt 8 Monate und ich arbeite daran etwas bis zu 30 Std. zu finden.

Ab Februar will ich mindestens 25 -30 Std. wieder arbeiten.

Viel Glück.

Britta

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Innerhalb der Elternzeit darfst du max. 30 Std. im Monat / 300€ im Monat dazuverdienen ohne Steuerkarte und ohne das Angeben zu müssen. Das wird NICHT aufs Elterngeld angerechnet, alles darüber schon.
DOCH! Beim Elterngeld muss ALLES angegeben werden, das ist der Unterschied zum Erziehungsgeld. Alles wird angerechnet.

Zu deiner Frage: du kannst im zweiten Jahr, also wenn du noch in der Elternzeit bist, aber keine Elterngeld mehr bekommst, bis max. 30 Wochenstunden arbeiten gehen. Und du darfst dann verdienen, was du willst. Das hat überhaupt keinen Einfluß mehr. Selbst wenn du das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilst, darfst du im 2. Jahr verdienen, was du willst, musst es nicht angeben - es dürfen aber nicht mehr als 30 Stunden sein.

So zumindest die Auskunft meiner Elterngeldstelle auf meine Anfrage hin, denn ich werde ab Februar 2008 auch wieder arbeiten gehen, wenigstens auf 400 Euro basis in meinem Alten betrieb.

Achja: wenn du bei deiner Firma in Elternzeit bist, brauchst du deren Zustimmung zu einem anderen Job während der Elternzeit, das ist aber meist nur Formsache. Evtl kannst du sogar dort auf 400 Euro-Basis arbeiten?

Wir kommen übrigens auch mit nur einem Gehalt ganz gut zu Recht, denn man hat wirklich ganz andere Ansprüche mit Kind....

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