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Geschrieben

Meine Tochter geht seit Juli in die Kita (ganztags), da ich studiere bin ich darauf angewiesen. Folglich habe ich auch kein Einkommen. Ich wohne mit meinem Freund zusammen und jetzt wird der Beitrag protenzual an seinem Einkommen festgelegt. Mit Essen sind es fast 20% von seinem Nettolohn :eek:. Da sein Arbeitsplatz 60 km entfernt ist, ist er auf sein Auto angewiesen, was natürlich mit hohen Kosten verbunden ist. Fast alles was er übrig hat überweist er auf ein gemeinsames Konto. Das ist das Geld von dem wir leben (Essen, Kleider, Kindersachen, Haushalt...). Leider bleibt da nichts übrig und die Ersparnisse sind jetzt nach 3 Monaten auch weg. Was soll ich denn jetzt machen?????????? Ich kann es mir wirklich nicht leisten. Das blöde ist, dass die Dame von der Stadt, bei der ich mich vor der Anmeldung über die Kosten informiert hat, mir ne völlig falsche Auskunft gegeben hat. Jetzt bleibt mir kaum was anderes, als sie abzumelden. Aber das wär dann das Ende des Studiums...weiß echt nicht was ich tun soll :confused:

Geschrieben

frag mal beim jugendamt nach, ob die was dazu bezahlen oder evtl. eine tagesmutter bezahlen. allerdings ist dies auch einkommens abhängig, aber ein versuch ist es wert.

leider ist es bei einigen kitas so, das die nach dem einkommen geht.

Geschrieben

Hey Nocturna!

Das ist ja blöd! So wie es klingt, hast du schon die Kostenübernahme beantragt... habt ihr dabei auch die Fahrtkosten deines Mannes mit angegeben. Wir haben den Antrag vor Kurzem erst eingereicht (den für gehaltsabhängige Kostenübernahme für die Tagesmutter) und wir sollten wirklich ALLES angeben, was wir an Ausgaben und Einnahmen haben. Steht dir kein Bafög zu? Ich bekomme welches, obwohl mein Mann arbeitet.

Hier bei uns ist es so, dass Tagesmutter und Kita gleich viel kosten und auch gleich viel von den Kosten übernommen wird. Ist das bei dir auch so?

Wäre es dann vielleicht eine Option, eine Tagesmutter zu suchen und evtl. flexiblere Betreuungszeiten auszumachen und dein Kind somit weniger Stunden betreuen zu lassen?

LG Eva

Geschrieben

Antrag hab ich gestellt beim Jugendamt. Problem ist, dass Fahrtkosten nur bis 40 km anerkannt werden und auch das nicht den tatsächlichrn Kosten von Steuer, Versicherung, Verschleiß und Benzin entspricht. Bafög bekomme ich nicht. Gesetzlich ist mein Vater für meinen Unterhalt verantwortlich und zahlt auch die Wohnung (sonst ging es gar nicht), und das wird mir wieder als "Gewinnzuwachs" angerechnet, deshalb hab ich keine Hoffnung dass der Antrag durchgeht. Die Bearbeitung dauert auch 4 Monate :eek:, von denen erst 1,5 rum sind. Tagesmutter kostet bei uns 5 € die Stunde und ich denke nicht, dass das würde dann Zeitlich nie hinkommen um billiger zu sein. Außerdem möche ich eigentlich schon, dass meine Tochter in den Kiga geht. Bis sie zur Schule geht bei ner Tagesmutter, ich weiß nicht...da würde ihr ja die Vorschule usw. fehlen.

Bei uns ist es auch leider so, dass man als Geringverdiener richtig tief in die Tasche greifen muss und für die Großverdiener ist es verhältnismäßig sehr günstig.

Geschrieben

Arbeitsamt und dort eventuell noch nen Zuschuss beantragen?

In irgendeinem Artikel steht zwar das die Eltern für den Unterhalt der Kinder verantwortlich sind, wenn diese noch nicht komplett für sich selbst sorgen können, dies ist allerdings nur Absatz 2. In Absatz 3 wird diese Unterhaltspflicht eindeutig außer Kraft gesetzt, wenn das "Kind" schwanger ist oder ein eigenes Kind hat.

Weis grad nicht um welchen Paragraphen es sich genau handelt, aber ich such ihn mal raus.

Viele Ämter kennen diesen lustiger weise nicht(:mad:), bzw. wollen ihn nicht kennen da er sie meistens dazu zwingt doch zu zahlen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 9 Hilfebedürftigkeit

(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht

1.

durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,

2.

aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen

sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.

(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.

(4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde; in diesem Falle sind die Leistungen als Darlehen zu erbringen.

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Geschrieben

Aber soweit ich weiß, gilt das wiederum nicht, wenn man sich noch in der Ausbildung befindet. Ich bilde ja auch keine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern oder sowas. Ich wohn ja auch nicht bei denen...

Außerdem vermute ich, dass wir in dem Sinne eh nicht bedürftig sind, da mein Freund ja arbeitet. Problem ist eben, dass die Stadt uns das Geld abzockt und das dürfte dem AA wohl egal sein.

Geschrieben

Doch der gilt auch wenn du noch in der Ausbildung bist und bedürftig seid ihr, sobald ihr abzüglich der ganzen unvermeidbaren Kosten nicht mehr genug zum leben habt.

Sicherlich müssen einige Ausgaben innerhalb bestimmter Vorgaben liegen, aber das müsste man sich einmal genau geben und ausrechnen lassen. Is ja doch überall unterschiedlich.

Knackpunkt könnte allerdings wirklich werden das du ja nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

Haste dich vielleicht schonmal professionell beraten lassen?

Im Internet gibt es ja einige Anwälte die sich auf solche Fragen spezialisiert haben. Oder einfach mal zur Beratungsstelle tigern. Da ists dann nur wieder die Frage ob man sicher gehen kann das sie sich auch mit den Gesetzestexten auskennen...

schwierig. :o

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