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Lucky1984

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Ist er beim JA als Vater angegeben?Wenn ja,kümmern die sich eigentlich drum,also auch um den Schriftkram.Kann er nicht zahlen,zahlt das Amt,vorrausgesetzt sie ist unverheiratet.Sie müsste sich dann nur mal nen Termin beim JA holen,die können sie da bestimmt besser beraten.Hat er Einkommen und zahlt trotzdem nicht,kann man mit dem Amt vereinbaren,dass er ans Amt zahlen muss und die das weiterleiten,damit die sozusagen nen Überblick haben und sich notfalls bei ihm melden.

PS: So wars zumindest bei mir.

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Unterhaltshöhe fürs Kind bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle, es ist Einkommensabhängig. Man kann beim Jugendamt eine Beistandschaft fürs Kind beantragen, das hat rein unterstützende Funktion, die kümmern sich dann um den Kindesunterhalt.

Bis das Kind 3 Jahre alt ist, steht auch der Mutter Unterhalt zu, dafür muss sie zum Anwalt.

LG

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