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Elterngeld und Sonderzahlungen- Frechheit

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Linda

Empfohlene Beiträge

Hi mädels,

ich platze ja gleich vor Wut. Hab meinen Elterngeldbescheid grad erhalten, hab auf zwei Jahre gestreckt.

Ich hatte in dem letzten Jahr einige sonderzahlungen, davon zwei in großer Höhe. Mir war schon klar dass diese abgezogen werden aber dass die Steuern trotzdem gleichbleibend abgezogen werden ist echt ne Frechheit. Somit komme ich in 2 Monaten auf die Hälfte meines sonst durchschnittliches Nettos und in weiteren 2 Monaten- Urlaubs/Weihnachtsgeld- ist das Netto um rund 300 Euro gekürzt dadurch

was ist das denn für ne Mogelpackung, sind die zu faul die Steuern dann auch richtig auszurechnen? so zahlt man ja doppelt und dreifach drauf.

und dann wird das ganze ja auch noch beim Steuerbescheid progressiv versteuert sodass man nochmal draufzahlt. Was für ein Schwachsinn!!

tolle Wurst, jetzt sinds noch 40 Euro monatlich weniger :mad:

bin echt stinksauer.

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Hab mich auch dumm und dämlich telefoniert wegen dieser Veräppelei... dann erklären sie Dir was am Telefon und meinen wie toll sie das gemacht haben (das Erklären) bis man sagt - So und jetzt bitte einmal im nicht Beamtendeutsch, danke.

Nicht weil ich es nicht verstehe, was die da erzählen, sondern weil jede weitere Erklärung wieder anders ist, als die, die sie dir eben vor 5 Minuten aufgetischt haben - sagenhaft!

Letzlich muss ich ehrlich sein, uns blieb gar nichts anderes übrig, als uns mein Elterngeld auf zwei Jahre verlustbringend auszahlen zu lassen... Wir haben ziemliche Schulden, die selbstverständlich mit und mit zurück gezahlt werden, jeden Monat ein Kläckerbetrag - nur manchen Gäubigern reicht es nicht, wenn man Zahlungswille zeigt monatlich "ein bisschen" zurück zahlt und gehen an das gehalt (in Form der Lohnpfändung)...Jetzt waren 2 Leute auf der Steuerkarte Unterhaltspflichtig bei meinem Mann, nicht mehr viel abzuziehen - also haben sie beim Amtsgericht Antrag gestellt, dass mein Lohn eben unberücksichtigt bleibt... Hab direkt Widerspruch eingelegt, da es seit Juni nun mehr 3 Leute wären, die von dem Lohn meines Mannes leben müssten und ich eben kein Gehalt mehr beziehe sondern lediglich Elterngeld. Welches pfändbar wäre bis zu diesem bestimmten Bemessungssatz von 300,- , würde ich es mir auf ein Jahr auszahlen lassen, würden die ziemlich gut anbziehen können bei mir....

Und dann freuen die sich anhand der Elterngeldanträge, dass scheinbar die Kinderrate steigt... lachhaft - ist wahscheinlich nicht anders als die letzten Jahre, blos wird jetzt nochmal expliziet Buch geführt darüber...

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und das mit den ungenauen Steuerbeträgen ist auch wirklich richtig so?

kann man es da nicht mit nem Widerspruch/Einspruch probieren und versuchen, auf korrekte Berechnung zu bestehen

muss ich direkt noch mal gucken, wie die das bei mir gerechnet haben morgen

tja keine ahnung...drunter steht sie dürften es. ich hatte schon überlegt nen anwalt zu rate zu ziehen nur bei 300 euro selbstbeteiligung bei der rechtsschutz steht das in keinem verhältnis denke ich

einen monat hatte ich lohnsteuer von 6000 euro und die werden mal eben so komplett abgezogen sodass ich auf unter die hälfte meines sonstigen nettos komme :mad:, das ganze 2 mal dazu weihnachts und urlaubsgeld und somit liegt mein durchschnittliches netto mal eben 200 euro niedriger als es eigentlich ist. ich bin mal gespannt wie die 2 jahre laufen werden, wir zahlen ja auch noch nen kredit ab.

da hätte ich ja mehr erziehungsgeld bekommen als jetzt elterngeld

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also ich hab nachgeschaut, bei mir ist das jeden Monat gleich

d.h. das Weihnachtsgeld bzw. die Steuern darauf haben sich nicht mindernd ausgewirkt

und ich kann auch sagen, wieso

wir waren ja persönlich beim Amt und da wir beide vom AG nur dann Gehaltsbescheinigungen bekommen, wenn sich an der Zahlung was ändert, hatten wir keinen kompletten 12-Monats-Satz

das hat die Bearbeiterin aber verlangt

daher haben wir dann so ein Bescheinigungsformular mitbekommen, was wir vom AG ausfüllen lassen mussten und da war eben jede Monatszahlung und Steuern ohne Sonderzahlungen zu bescheinigen von dem

und der hat dann natürlich die Steuern auch nur auf die normale Zahlung angegeben und nicht den Satz auf die komplette Zahlung im Dezember

ergo würde ich dir vorschlagen, lass die vom AG eben die normalen 12 Monate jeweils bescheinigen und der soll die Steuer direkt darauf korrekt berechnen und angeben und dann als Einspruchsbegründung - eben falsche Grundlagen und AG-Bescheinigung als korrekte Grundlage beifügen

einen Versuch ist es doch wert

Caillean

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