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Hilfe Frage zum Unterhalt

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carolin2101

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Hallo

bin in der vierten Woche schwanger also noch ganz frisch, mach mir aber leider um unsere Finanzielle Zukunft sorgen. Mein Partner und ich gehen beide vollzeit arbeiten. Aus erster Ehe sind noch zwei Kinder vorhanden für die er 150€ mehr Unterhalt bezahlt als ihm rechtlich eigentlich bleiben müssen, da die Richterin damals meinte ihre Partnerin geht ja schließlich auch arbeiten. Nun ist es aber so das ich als Krankenschwester in der ss schon 200€ verliere weil mir die Schichtzulagen und Wochenenden und Nachtzulagen fehlen. Wenn ich dann für ein Jahr zu Hause bleibe ist es ja noch weniger. Wird der Unterhalt gekürzt?? Wenn ein neues Kind da ist??

Kann mir jemand helfen??

Vielen Dank im Vorraus

Carolin

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hi

ja, dann wird der unterhalt gekürzt,weil dein freund dann für dich und euer kind ebenfalls unhaltspflichtig wäre und auch sein selbstbehalt steigt.

allerdinggs ist es vollkommen normal das ein richter so entscheidet,da du ja mit ihm eheähnlich lebst und somit dein gehalt mit zugerechnet wird. wäre ja andersrum nicht anders.

einfach mal zu jugendamt und nachfragen,die helfen eigentlich gern;)

aber bitte dabei nicht vergessen das seine zwei kids aus erster ehe die selben rechte haben wie euer gemeinsames kind...

lg jessie

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Alle Unterhaltsberechtigten müssen sich "den Kuchen" teilen. Wäre ja bei einer "normalen" Familie auch so. So hat es mir das JA erklärt, und das leuchtet auch ein.

Mein Ex hat auch Anfang des Jahres Zuwachs bekommen aber - oh Wunder - den Unterhalt meiner Tochter nicht gekürzt. Warum auch immer, ich erinner ihn sicher nicht daran ;)

Jedoch habe ich gehört, dass neuerdings nicht mehr gleichwertig geteilt wird, sondern dass Kindesunterhalt vor Ehegattenunterhalt geht. Wie das genau funktioniert, weiss ich nicht, da es mich nicht betrifft.

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... hm - das stelle ich mal wieder fest, dass es bei uns alles sehr gut gelaufen ist. Mein Gehalt wurde nie auf die Unterhaltssumme für die Kleine meines Freundes angerechnet. Seine Ex war beim Jugendamt, hat sich alles berechnen lassen und das war es dann.

Aber es kann natürlich durchaus sein, dass sich bei uns jetzt auch was ändert mit Hochzeit, andere Lohnstuerklasse, weiteres Kind... aber da hab ich mir noch gar keine Gedanken gemacht :confused:

Lange Rede - kurzer Sinn: Ich hab keine Ahnung und kann nicht helfen!

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Also. Die Berechnung für den Unterhalt meiner Tochter ist schon über 8 Jahre her, aber ich bin damals dabei gewesen. Da lief es folgendermassen ab:

Der Vater verdient eine Summe x, davon müssen leben a) die Ehefrau, B) zwei bereits vorhandene Kinder und natürlich er selber.

Seinen Einnahmen standen seine damaligen Ausgaben gegenüber für Hypotheken o. ä. Vom bereinigten Netto wurde ein Selbstbehalt für ihn abgezogen. Da seine Ehefrau arbeiten ging, stand der auch nur noch ein geringerer Teil zu. Der Rest wurde unter den Kindern aufgeteilt, wonach es ja drei Altersstufen gibt. Das kleinste (damals meins) bekam das Wenigste.

Soviel ich heute weiss spielt neuerdings der Unterhalt für die Ehefrau nur noch eine untergeordnete Rolle, aber das ist neu und von Fall zu Fall wohl unterschiedlich (sagte mir das JA).

Jedenfalls ging der Vater meiner Tochter dann auch sofort zu dem JA, welches für seine anderen Kinder zuständig war und meldete die Ankunft eines neuen Unterhaltsberechtigten, worauf dann dort neu berechnet wurde.

Bei meinem Ex war (und ist) es jedoch so, dass er soviel verdient, dass ein neuer Unterhaltsberechtigter nicht wirklich ins Gewicht fällt - daran kanns liegen, dass ich jetzt keine Neuberechnung bekommen habe.

Wenn er jetzt zuwenig verdienen würde, um alle zu bedienen, wäre wohl die Ehefrau die erste, die verzichten müsste. So hab ich das verstanden.

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