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Pranger mit der Finanzpolitik!

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Gast Laloona

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Also ich sitz hier grad und könnt nur noch heulen!

Ich bin im März umgezogen, und zu diesem Zeitpunkt schwanger geworden ... BÖSER FEHLER :(

Da ich schwanger leider keinen Job mehr bekomme, höchsten einen feuchten Händedruck mit den Worten: "Es ehrt sie das sie arbeiten wollen, kommen sie doch in drei Jahren wieder!" mussten wir natürlich sehen, wie wir hier über die Runden kommen. Das Geld von meinem Partner reicht leider nicht ganz zum Leben ... Weil neben der Miete und den Lebensmitteln für drei Personen ja auch noch meine Krankenkasse, Versicherung, Strom usw bezahlt werden will.

Nun ja ... ich also zur Argentur für Arbeit. Was ich alles da anschleppen musste, war nicht mehr feierlich, da wir ja in einer ehe-ähnlichen Lebensgemeinschaft sind, muss auch alles berechnet werden und mein Freund ist für mich Unterhaltspflichtig (?!). Nun gut... alles vorgebracht ... 9 Euro würden mir zustehen ... ABER: Erstmal muss ich Wohngeld beantragen!

Also Wohngeld beantragt, ich als auch mein Freund. Heute kamen die Bescheide:

Ich bekomme nichts, weil ich keine Miete zahle (wie auch mit Kindergeld und Unterhalt) und mein Freund bekommt nichts, weil er für seine anzurechnende Miete viel zu viel verdient.

DA wird dann getrennt gerechnet, und nicht beachtet das er davon noch meinen Sohn und mich mit ernähren muss. Wo unser Anteil der Miete herkommt ist dann egal!

Jetzt kam bedingt durch Beenden der Probezeit eine kleine Gehaltserhöhung (50 Euro mehr BRUTTO) und ... nu brauch ich dann auch nicht mehr bei der Argentur für Arbeit fragen, denn nun steht mir gar nix mehr zu ...

Ich weiss echt nicht mehr weiter ...

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hallo lallona!

ich kann dich echt gut verstehen, auch wenn ich zum glück (noch?) nicht in so einer lage war/bin.

aber bist du denn sicher, dass die bescheide so ihre richtigkeit haben? gerade im bereich sozialleistungen wissen die ämter doch oft selbst nicht, was sie tun. da würd ich mich noch mal genau erkundigen, vielleicht steht euch ja doch noch was zu.

ich drück euch die daumen!

ramona

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Man kann auch das Thema "eheähnliche Gemeinschaft" anfechten.Im Inet findet man Präzedenzfälle zu dem Thema,wo Paare zusammengewohnt haben,sie schwanger war und es dennoch keine eheähnliche Gemeinschaft war,da sie getrennte Schriftführung hatten und nicht vorhatten zu heiraten.Müsstest du vielleicht mal gucken oder es gibt auch Stellen,die einem beim Ausfüllen helfen,weil man selber vergisst oder übersieht gerne mal was.

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Gast Lady Sunlight

Hallo Laloona

Ich kann dich nur zu gut verstehen.

Als ich noch arbeiten war (vor meiner Elternzeit) bekam ich vom Amt nichts zugesteuert (du wirst jetzt sicher denken "die geht doch arbeiten!?" aber ich bekam das an Brutto was manche Hartz4 Empfänger zum Leben haben.

360,-€ im Monat Netto, davon 200,-€ Miete, jeden Tag mit dem Zug zur Arbeit - du siehst also, da bleibt nicht viel.

Vom Amt bekam ich damals ein Schreiben, dass ich 72,-€ zu viel verdiene.:rolleyes: Welch Ironie...

Lebe ja auch mit meinem Partner in einer Eheähnlichen Gemeinschaft.

Jetzt wo ich nur 154,-€ KiGe und 157,-€ Elterngeld beziehe bekomme ich einen Zuschuss aber auch nur, weil das Elterngeld nicht mit angerechnet wird.

Wohngeld hab ich auch nie bekommen, da mein Männe mich unterhalten muss.

Alles wird immer einzeln gerechnet, man sihe doch diese sch**** Müllgebühren...

Es ist zum ko****!

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Man kann auch das Thema "eheähnliche Gemeinschaft" anfechten.

entschuldige bitte, aber das willst du doch nicht wirklich vorschlagen, oder?

ich kenne ein paar Fälle aus meinen Berufsleben, alles nur Beschiss und Betrug

man muss dafür nicht beabsichtigen, Heiraten zu wollen, um so eine Gemeinschaft zu haben, es geht um gemeinsames Wirtschaften und und und

sorry, aber bei Leuten, die mit eigenen Kindern zusammenleben, dürfte das erstens schwer zu beweisen und zweitens in vielleicht 1% der Fälle tatsächlich der Fall sein

nichts desto trotz kann ich dich, Laloona, gut verstehen

dass aber da für das Wohngeld so anders (also getrennt) gerechnet wird, ist mir ein Rätsel, ich meine, irgendwoher muss doch die zweite Miethälfte kommen

wenn sie bei ihm nur die eine berücksichtigen, muss doch im anderen Fall auch gesehen werden, dass du deine Hälfte von irgendwas aufbringen musst

ich würde dir mal die öffentliche Rechtsauskunft o.ä. empfehlen (mangels Gehalt o.ä. hast du auf jeden Fall da Anspruch auf kostenlose Auskunft)

Caillean

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Ich verstehs nicht ... man wird echt belohnt wenn man die von vorne bis hinten beschei**t?! Aber biste ehrlich, bekommste noch in den Ar*** getreten!

Da brauch man sich nicht wundern, dass so viele noch schwarz arbeiten gehen!

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Caillean: Ich kenne einige,die das Thema angefochten haben und es hat geklappt und das hat nix mit be********n zu tun.Wenn die nichtmal 1 Jahr zusammen sind,erst kurz zusammen wohnen,getrennte Finanzen und eben Schriftkram haben und auch nachweisen können,sehen es einige Ämter ein,bzw kann man auch vor Gericht gehen.Und wenige Fälle sind das nicht,da das Amt davon ausgeht: Männlein+Weiblein in einer Wohnung=eheähnliche Gemeinschaft.

Ich musste bisher "erst" 3 Mal Hartz beantragen,weil ich eine Ablehnung zur Vorlage für andere Ämter brauchte und ich hatte jedesmal das Gefühl,dass es total willkürlich ist,was die berechnen,da ich bei 2 verschiedenen Ämtern beantragen musste und ehrlich,ich glaube die blicken da selber nicht durch.

Eine Freundin von mir ist z.B. innerhalb einer Stadt umgezogen und war vorher in nem anderen PLZ-Bereich und bekam etwa die Hälfte von dem,was sie nach dem Umzug in dem anderen PLZ-Bereich bekam,obwohl sie ganz genau die gleichen Unterlagen eingereicht hat etc.Ich glaube sowas muss man nicht verstehen.

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Wenn die nichtmal 1 Jahr zusammen sind,erst kurz zusammen wohnen,getrennte Finanzen und eben Schriftkram haben

und die wirtschaften denn ja auch nicht zusammen, nicht wahr?

essen getrennt, gehen getrennt für sich selbst einkaufen, kochen für sich alleine, schlafen nicht in einem Zimmer gemeinsam usw. - machen eben also nicht das, was eine Beziehung ausmacht?

wer's glaubt

entschuldige bitte, es gibt natürlich auch MAL die Ausnahme, wo das wirklich so ist, aber in meinem Berufsleben bisher hat mir das nur einmal jemand glaubhaft machen können (und ich habe mir die persönlichen Fälle stets vor Ort angesehen)

gibt nebenbei auch welche, die sind auch nur ein Jahr zusammen und schon verheiratet ...

mein Freund und ich haben auch jeder unser eigenes Konto, wir leben jetzt seit März, wenn ich es recht entsinne, zusammen

er hat seins, ich hab meins

nichts desto trotz haben wir nunmal ne eheähnliche Gemeinschaft, eben ein gemeinsames Leben und gemeinsames Kind

mal ganz davon ab, das SGB spricht seit 2006 nicht mehr von eheähnlicher Gemeinschaft, sondern von Bedarfsgemeinschaft

hier mal das Gesetz:

"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören 1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, 2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, 3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen a)der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, b)der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, c)eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1.länger als ein Jahr zusammenleben, 2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."

wohlgemerkt es heißt "ODER" ...

und nun sag ich besser nix mehr ..... sonst reg ich mich nur auf

bin auch nicht mit allem vom Staate einverstanden, aber gegen "Märchen" hab ich was

Caillean

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Also:

mit 230 Unterhalt und 154 euro Kindergeld, ist nichts mit getrennt wirtschaften. Da brauch ich nicht blauäugig durch die Gegend rennen.

Und ich weigere mich auch weiterhin zu Mitteln zu greifen die mich auf eine Stufe stellen, die nicht meins ist!

Ich werde nochmal zur Wohngeldstelle gehen und da nach fragen ... das ist ein Teil.

Was die Agentur für Arbeit betrifft: Was bringt es mir, da was zu drehen? Wir leben in einer Wohnung, haben ein gemeinsames Bett, und ich schmeiss den Haushalt. Auch bin ich schwanger von meinem Freund!

Ich hatte damals schon Probleme vor dem Sozialamt nach zu weisen, dass ich nicht in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit meiner WG_MitbewohnerIN lebe!

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anwalt, widerspruch einlegen - was anderes hilft nicht. und zwei jahre zeit mitbringen. was anderes wird dir nicht übrig bleiben.

du kannst zu deinem gericht und dir nen rechtberatungsschein holen, dann kost dich der anwalt nix. musst einkommensnachweise mitbringen und vermögensnachweise von beiden!

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also in Hamburg gibt es eben diese ÖRA:

"Die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) bietet Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen, Streitschlichtung und Mediation."

kostet 10 € oder sogar nix

vertreten einen zwar nicht, aber beraten eben

Vergleichbares müsste es doch auch bei euch vor Ort geben, denke ich

befrag doch mal google

oder ein Bezirksamt bei dir (oder wie die Ämter bei euch auch immer heißen) oder frag im Rathaus

Caillean

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hast du bei AA normales Arbeitslosengeld oder hartz 4 beantragt.

denn beim normalen arbeitslosengeld wird nur dein vorheriges monatl. Einkommen berechnet, nicht das von deinem Partner. So war es zumindest bei mir und wir waren da schon verheiratet.

bei hartz4 kenn ich mich nicht aus. aber ich kann dich gut verstehen diese ämter können einem schon den letzten Nerv rauben.

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Ich musste leider Hartz4 beantragen, da ich erst aus einer Umschulung raus kam, und somit kein normales Einkommen hatte...

Zu den anderen ... ich kann keine zwei Jahre warten, bis mir jemand meine Krankenkasse bezahlt ...

Ich werde wie gesagt mit der Wohngeldstelle nochmal telefonieren. Das ist die einzige Chance die ich habe. AA kann ich vergessen, es sei denn ich trickse und betrüge. Und das WILL ich nicht tun.

Ich habe mich lange mit dem Alg II auseinander setzen müssen, und weiss schon relativ gut, wie das läuft. Und Fakt ist, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Egal wie man es dreht und wendet.

Wenn wir zwei Kühlschränke und zwei Schlafzimmer hätten wäre es getrennt machbar. Aber dann hätte ich mit meinem Freund nciht zusammen ziehen brauchen, dann hätt ich bleiben können wo ich war!

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