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Schwanger in die Schweiz

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Wanda2007

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Hallo Ihr Lieben,

ich habe da eine oder viell. mehrere Fragen und hoffe, dass mir jemand vielleicht helfen oder einen Rat geben kann, wo ich denn evtl. Rat bekomme.

Also meine Mama ist in die Schweiz ausgewandert und ich bin schwanger in der 15.ten Woche und nun meine Frage, wenn ich vor dem Mutterschutz in die Schweiz ziehe (Beschäftigungsverbot) und bei meiner Mama wohne, bekomm ich dann das Elterngeld von Deutschland? oder muss ich das in der Schweiz beantragen? Ich werde aber aller voraussicht nicht dort arbeiten. Erst nach ablauf des Elternjahres werde ich arbeiten, bzw. schon vorher so viel wie man darf. Wenn mein Freund mit zieht und dort arbeitet, ändert sich daran vielleicht etwas? Habe im übrigen immer noch nicht den Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld verstanden. Kann mir hier irgend jemand helfen?!?! Wäre sehr, sehr lieb. Wäre es vielleicht besser, erst wenn das Kind geboren ist, in die Schweiz auszuwandern? Gibt es irgendwo informationen zum auswandern wenn man schwanger ist oder wenn man mit Kind auswandert? Fragen über fragen...:confused: Lieben Dank schon mal vorab! Allen einen schönen Tag noch!:)

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Hallo Wanda,

es kommt darauf an, was du unter 'auswandern' verstehst. Willst du nur Zeit mit deiner Mutter verbringen, aber deinen Wohnsitz in Deutschland behalten? Oder willst du dich in Deutschland ganz abmelden und in der Schwiz regestrieren lassen?

Anspruch auf Elterngeld hast du, wenn du entweder in Deutschland wohnst oder deinen Wohnsitz dort hast. Meldest du deinen Wohnsitz in D ab und ziehst ganz in die Schweiz, hast du keinen Anspruch mehr auf das Elterngeld. (Es gibt zwar noch ein paar Ausnahmen, die treffen aber nicht auf deine Situation zu, soweit ich das sehe). Dann wirst du aber sicher in der Schweiz anspruchsberechtigt sein.

Behaelst du deinen Wohnsitz in Deutschland bleibst du anspruchsberechtigt.

Mit dem Vater hat es nichts zu tun, denn du erhaelst das Elterngeld ja dafuer, dass du nicht arbeitest.

Unterschied Mutterschaftsgeld und Elterngeld: Die Zeit (Elterngeld ja erst wenn das Kind da ist) und wer zahlt (MuschGe von der KK/AG). Ich denke mal, dass die nicht nebeneinander gezahlt werden, also Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet wird. Waere ja sonst doppelt gemoppelt ;)

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Also eins mal grad vorweg: In der Schweiz gibt es kein Elterngeld oder so. Es gibt Kindergeld und das ist von Kanton zu Kanton verschieden.

Mutterschaftsgeld gibt es 14 Wochen nach der Geburt, aber nur, wenn du vorher gearbeitet hast, in der Schweiz, denn du musst in die Kasse der sogenannten Erwerbsersatzordnung eingezahlt haben. (EO)

Also wenn ich deine Sit so anschaue, bleibtst du besser in D, denn ich weiss nicht, ob du hier schon einen Job hast.

Was heisst, deine Mutter ist ausgewandert? Hat sie eine Niederlassung hier oder nur per Jahresaufenthalt? Ich weiss nicht, ob du dann als Familiennachzug giltst, denn nachwievor ist es hier so, dass mit Job bleiben kannst, ansonsten 3 Monate Tourist bist.

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