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Brauche Eure Hilfe

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Geschrieben

Hallo

ich bin nicht selber schwanger und meine Söhne sind auch schon erwachsen. Aber ich begleite zur Zeit eine 15 jährige, die im 4. Monat schwanger ist. Ich bin so froh, daß sie sich entschieden hat, das Kind auszutragen. Weil sie nicht alleine für das Kind sorgen kann und außerdem noch ihre Schule beenden und dann eine Ausbildung machen muß, hat sich ihre verheiratete Schwester bereit erklärt, die junge werdende Mutter mit dem Kind bei sich in der Familie aufzunehmen und dann das Kind zu betreuen, damit sie weiterlernen kann.

Das Jugendamt wird für diese Hilfe kein Tagesmuttergeld bezahlt.

Könnt Ihr mir genauere Angaben machen, wieviel Geld ihr vom Staat zustehen und ob es noch irgenwelche andere Stellen gibt, die finanziell eine kleine Unterstützung geben können. Vielleicht auch mit einer Einmalzahlung.

Ich wäre sehr froh, wenn Ihr mir antworten würdet.

LG von Malchen

Geschrieben

Hm auf jeden Fall bekommt sie abgesehen vom Kindergeld, 12 Monate lang Elterngeld in Höhe von 300€.

Habt ihr mal beim Arbeitsamt nachgefragt bzgl. Hartz IV?

Wenn die nicht so hilfsbereit sind würde ich evtl. mal bei ner Beratungsstelle wie ProFamilia nachfragen, die müßten am besten wissen was es für Möglcihkeiten gibt, da die ja jeden Tag mit solchen Fällen zutun haben.

LiebeGRüße

Sandrine

Geschrieben

Dem Baby steht Sozialhilfe zu. Selbst wenn die Mutter keins bekommen sollte, kann man für das Kind welche beantragen. Wohngeld fällt wahrscheinlich weg und mehr außer Kinder-/Elterngeld fällt mir leider nicht ein.

Lieben Gruß

Geschrieben

Leider weis ich nicht ob sie anspruch auf hartz IV hat. sie hat aber anspruch auf unterhaltsvorschuss zumindest wenn sie denn Vatter angiebt

Ansonsten gibt es von der Caritas noch einmalzahlungen.

Gast bianca81
Geschrieben

also bei so ner konstellation würd ich doch glatt mal nach den außerordentlichen stiftungsgeldern fragen - besonders für so ne sonderfälle sind die! :)

Geschrieben

ich weiß nichts genaues, aber ist es nicht so, wenn man mit verdienenden in einem haushalt wohnt, dass das dann auf den eigenen hartz anspruch gerechnet wird? also, wenn sie zu schwester und gatten zieht kommen diese beiden mit für den unterhalt auf???

andererseits hat das kind einen anspruch auf ein bestimmtes geld und wenn das durch kindergeld und sonstiges gegeben ist, bekommt das kind diese differenz durch die arge ausgeglichen.

ansonsten gibts ja auch noch das austtattungsgeld und wenn man schon in der ss kein geld hat, dann kann man auch schwangerenunterstützung beantragen...

naja, andererseits ist sie 15...müsste also noch selbst kindergeld bekommen und unterhaltszahlungen von den eigenen eltern!

was ist denn damit???

eigentlich müsste sie sich keine sorgen machen müssen...noch sind wir ja ein sozialstaat :o

Geschrieben

Hallo..

ich bin fast in der selben situation..

bin allerdings 17 und wohne noch bei meinen eltern, aber das ädert eigentlich nichts..

also:

*man kann bei der dikaonie (bei der war ich und habe ein wenig über 1000 euro bekommen :eek: ), bei proFamilia und ähnlichen einrichtungen Erstaustattungsgeld beantragen..

*sie bekommt Unterhalt vom Vater des Kindes, wenn der nicht zahlen kann, vom statt als vorschuss (der vater muss dann, wenn möglich, dieses irgendwann zurück zahlen)

Das sind ca 207€ pro Monat

*!54€ Kindergeld für ihr Kind

*wenn sie weiter zur schule geht 154€ Kindergeld für sich selber

*12 Monate lang 300€ Elterngeld

Joa.. also, finanzielle Hilfe bekommt man ziemlich viel, was mir manchmal schon unangenehm ist..:o

Also, man kann sich wirklich nicht beklagen und ich denke, man kommt damit ziemlich gut hin, vor allem, wenn sie bei ihrer schwester wohnen kann..:)

Liebe Grüße..

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