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Elterngeldberechnung bei Krankschreibung/Arbeitsverbot

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Geschrieben

Hallo,

ich hab dazu auf der Elterngeldseite leider nichts finden können und bei Profamilia komm ich nicht durch. Vielleicht kann mir hier jemand helfen?

Wenn ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben bin, zahlt der AG nur noch 80 % meines Gehaltes (oder?) den Rest die Krankenkasse.

Das wären bis zum Mutterschutz noch 3 Monate.

Nun meine Frage:

Was gebe ich bei der Berechnung des Elterngeldes bei diesen 3 Monaten an?

zählt da mein übliches Nettogehalt, oder nur die 80%?

und wie wäre das bei einem ARbeitsverbot vom FA?

zahlt da der AG auch nur noch 80%?

Danke schon einmal für eure HIlfe,

Anja

Geschrieben

Hi,

soviel ich weiß zählen nur die letzten Nettoeinkommen 12 Mon. vor Geburt.

Ansonsten würde ich direkt bei der Elterngeldstelle anrufen,die helfen auch telefonisch beim ausfüllen der Formulare.

Ich habe auch eine Frage:

Wie sieht es aus bei folgendem Fall:

Meine Tochter ist 4 Monate alt.

Mom. bekomme ich für 1 Jahr das neue Elterngeld.War Vollzeitbeschäftigt und danach war die Berechnung.Nun bekomme ich ca67%Elterngeld u.zusätzlich habe ich mom.einen Minijob.Was würde passieren,wenn ich wieder schwanger werden würde und nächstes Jahr käme mein Baby.Wird das Elterngeld als Einkommen betrachtet und man nimmt diese zur Berechnung plus Minijob???

Über Antwort dankend

grüße

__________________

Geschrieben

Hallo Kal74!

Leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten, hatte sie gestern schon gelesen und darüber nachgedacht! Ich denke, das haben die Herrschaften sich wahrscheinlich gar nicht überlegt, dass es diesen Fall geben könnte ;)!

Wie denkst du, sähe das aus? Du bekommst das Elterngeld und wirst ja nicht sofort im Anschluss dein 2. Kind bekommen (geht ja kaum). Was ist in der Zwischenzeit? Arbeitest du da wieder?

Und eine Frage hätt ich auch noch: Du schreibst, du bekommst das volle Elterngeld derzeit und arbeitest noch nebenbei, oder? Wieviel darf man da denn noch arbeiten?

Lg und sollte ich was in Erfahrung bringen, lass ichs dich wissen,

Smilla

Aso und zu der Frage wegen der Krankschreibung: Es darf dir nicht zum Nachteil gemacht werden, wenn du krank geschrieben bist! Demnach müsstest du den vollen Lohn und davon auch das volle Elterngeld bekommen, oder?

Geschrieben

Hi Smilla,

meine süße kam im Jan. zur Welt und seit April arbeite ich wieder nur 5h die Woche.Ich bekomme das neue Elterngeld,und mein sog. Minijob kürzt mein Elterngeld.Eigentlich sollte meine Tochter im Dez. kommen und da hätte man den Minijob nicht berücksichtigt zum Elterngeld.Aber ich möchte aus dem Job nicht rauskommen und 1xdie Woche ist die reinste Erholung für mich,weg vom Windeln wechsel etc.;)

Und wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde,dann käme doch mein nächstes Kind im Feb.,also weshalb sollte es nicht möglich sein?

Man darf nebenbei 30h/Woche arbeiten,aber Vorsicht das Elterngeld wird gekürzt auch wenn es ein Minijob ist,ich habe mir sagen lassen das es keine steuerfreien Einnahmen mehr gebe.

Im Endeffekt bekomme ich nicht 67% sondern ca 50 %Elterngeld.

Geschrieben

Hi,

ok, wenn du jetzt schwanger werden würdest, dann bekommst du sozusagen Elterngeld für deine Kleine bis Januar und ab Februar dann für das 2. + den Geschwisterbonus. Ich meinte nur, dass es ja kaum möglich ist und deshalb von Seiten der Politik sicher noch nicht durchdacht ist, da es einen solchen Fall ja frühestens ab Januar 2008 geben kann. Sicher ist es das Beste du erkundigst dich rechtzeitig, denn ich habe in allen Infos darüber noch nichts gelesen. Nicht dass du dann ewig auf das Geld warten musst!

Alles Liebe,

Smilla

Geschrieben

@ annni auf der Elterngeldseite steht das Verdienstausfälle durch Krankheit in der SS nicht auf Kosten des ELterngeldes gehen dürfen. Es werden die Monate als 12 gerechnet in denen du KEINE Ausfälle hattest, ich schau ob ich dne link nochma finde dann shcick ich dir eine PN, okay?

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